Entscheidungen zu § 138 Abs. 1 WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 151-154 von 154

RS Lvwg 2017/7/11 LVwG-AV-316/003-2015

Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.07.2017 Norm: WRG 1959 §10 Abs2WRG 1959 §32 Abs2 litcWRG 1959 §138 Abs1 lita
Rechtssatz: Der wasserpolizeiliche Auftrag ist an den Verursacher der eigenmächtigen Neuerung (Grundwasserteich) zu richten. Ob der Verursacher noch Eigentümer des Grundstückes, auf dem die eigenmächtige Neuerung gesetzt wurde, ist, ist für die Zulässigkeit der Erteilung eines wasserpolizeilichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 11.07.2017

TE Lvwg Erkenntnis 2017/5/4 LVwG-S-1026/001-2017

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Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 04.05.2017

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