Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.04.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §138 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Die Versagung einer Bewilligung nach § 38 Abs. 1 WRG 1959 kommt nur dann in Betracht, wenn die Anlage für sich allein oder zusammen mit anderen bereits bestehenden Anlagen (Summationseffekt) eine erhebliche Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses darstellen (VwGH 2001/07/0037). Nachteilige Au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 19.04.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §138 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Maßnahmen, die einer wesentlichen Projektänderung gleichkämen [hier: etwa das Anheben des Containers und dessen Positionierung auf eine Pfeilerkonstruktion], haben bei der Beurteilung im Rahmen des gewässerpolizeilichen Verfahrens außer Ansatz zu bleiben. Schlagworte ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. AH sowie 2. MH, beide vertreten durch Dr. Josef Kattner, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 27. Oktober 2017, MEW2-WA-04312/001, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der Bescheid der Bezirkshauptm... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK I. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von GS, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 13.02.2015, WUW2-WA-1513/001, betreffend gewässerpolizeilichen Auftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.07.2017 Norm: WRG 1959 §10 Abs2WRG 1959 §32 Abs2 litcWRG 1959 §138 Abs1 lita
Rechtssatz: Ergibt sich die Bewilligungspflicht einer Maßnahme bereits aus § 32 Abs. 2 lit. c WRG, ist nicht mehr näher zu untersuchen, ob eine bloß geringfügige Einwirkung iSd § 32 Abs. 1 WRG vorliegt (vgl. VwGH vom 25.11.1999, 98/07/0091). Schlagworte Umweltrecht; W... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.07.2017 Norm: WRG 1959 §10 Abs2WRG 1959 §32 Abs2 litcWRG 1959 §138 Abs1 lita
Rechtssatz: Unter einer eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 Abs. 1 lit. a WRG ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Maßnahme – sofern diese einer Bewilligung überhaupt zugänglich ist – sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Ma... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.07.2017 Norm: WRG 1959 §10 Abs2WRG 1959 §32 Abs2 litcWRG 1959 §138 Abs1 lita
Rechtssatz: Der wasserpolizeiliche Auftrag ist an den Verursacher der eigenmächtigen Neuerung (Grundwasserteich) zu richten. Ob der Verursacher noch Eigentümer des Grundstückes, auf dem die eigenmächtige Neuerung gesetzt wurde, ist, ist für die Zulässigkeit der Erteilung eines wasserpolizeilichen ... mehr lesen...