Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §13 Abs4;
Rechtssatz: Auch die Abweisung eines Bewilligungsantrages mit der
Begründung: der Besorgnis einer Verletzung des in § 105 Abs 1 lit m WRG genannten öffentlichen Interesses bedarf einer entsprechenden Darstellung jener konkreten Sachverhalte, aus denen sich die Wesentlichkeit der besorgten ... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Devolutionsweg ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1996 wurde der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Kraftwerkes Kelchsau-Ehreit unter Vorschreibung einer Reihe von Nebenbestimmungen erteilt (Spruchabschnitt I). Unter Spruchabschnitt II wurde verfügt, daß als "Pflichtwassermenge" beim Hilfswehr jahresdurchgängig 400 l/s abzugeben sind. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §13 Abs4;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Restwassermenge, die zwar ausreicht, um die ökologische Funktionsfähigkeit eines Gewässers zu gewährleisten, bei der aber für die Fischerei ein Schaden entsteht, ist der Fischereiberechtigte berechtigt, eine Restwassermenge zu fordern, bei der für die Fischerei kein Schaden entsteht. Dieser Forderung braucht jedoch nic... mehr lesen...