Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) vom 12. Februar 1987 war dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für ein Kleinkraftwerk am K.-Bach unter bestimmten Auflagen erteilt worden. Die Tiroler Landesregierung hatte dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 9. Oktober 1987 für die Errichtung dieser Wasserkraftanlage auch eine naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung erteilt, mit welcher die Auflage verbunden worden war, an der Wasserfassung stets 5 l/s Wasser... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §13 Abs4;
Rechtssatz: Ist mit einem Projekt eine wesentliche Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer zu besorgen, dann hat dies - mangels möglicher Vermeidung der Verletzung des öffentlichen Interesses durch Vorschreibung von Auflagen - aus dem Grunde des § 105 Abs 1 WRG zur Abwei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 liti;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §13 Abs4;
Rechtssatz: Das in § 105 Abs 1 lit i WRG angesprochene öffentliche Interesse an möglichst vollständiger wirtschaftlicher Ausnutzung der Wasserkraft kann dem in § 105 Abs 1 lit m WRG genannten öffentlichen Interesse nicht in einer Weise entgegengesetzt werden, die zur Folge hätte, das öffentliche Interesse an de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §13 Abs4;WRGNov 1985; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/24 94/07/0135 1
VwSlg 14351 A/1995 Stammrechtssatz Aus dem im Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Forstwirtschaft (632 BlgNR XIV GP) wiedergegebenen Initiativantrag 113/A erhellt, daß der Begriff "ökologische Funktionsfähigkei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §13 Abs4;
Rechtssatz: Auch die Abweisung eines Bewilligungsantrages mit der
Begründung: der Besorgnis einer Verletzung des in § 105 Abs 1 lit m WRG genannten öffentlichen Interesses bedarf einer entsprechenden Darstellung jener konkreten Sachverhalte, aus denen sich die Wesentlichkeit der besorgten ... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Devolutionsweg ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1996 wurde der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Kraftwerkes Kelchsau-Ehreit unter Vorschreibung einer Reihe von Nebenbestimmungen erteilt (Spruchabschnitt I). Unter Spruchabschnitt II wurde verfügt, daß als "Pflichtwassermenge" beim Hilfswehr jahresdurchgängig 400 l/s abzugeben sind. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §13 Abs4;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Restwassermenge, die zwar ausreicht, um die ökologische Funktionsfähigkeit eines Gewässers zu gewährleisten, bei der aber für die Fischerei ein Schaden entsteht, ist der Fischereiberechtigte berechtigt, eine Restwassermenge zu fordern, bei der für die Fischerei kein Schaden entsteht. Dieser Forderung braucht jedoch nic... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Jänner 1976, Zl. 1595/73, zu entnehmen. Damals wurde auf Grund der Beschwerde des HH, des Mitbeteiligten des heutigen Verfahrens, der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 16. August 1973, soweit mit ihm dem genannten Mitbeteiligten als Bewilligungswerber im Zusammenhang mit der wasserrechtlichen Bewilligung einer Wasserkraftanlage in Y u... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §13 Abs3; WRG 1959 §13 Abs4; WRG 1959 § 13 heute WRG 1959 § 13 gültig ab 22.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 WRG 1959 § 13 gültig von 01.10.1997 bis 21.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Die Stadt Wien stellte am 4. Juli 1969 in Abänderung ihres diesbezüglichen früheren Ansuchens vom 18. Juli 1958 unter Beigabe entsprechender Projektunterlagen bei der belangten Behörde den Antrag, ihr die wasserrechtliche Bewilligung für das "Grundwasserwerk Mitterndorfer Senke" mit einer Wasserentnahme von je 400 l/s aus den mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 1961 für den Zweck von Großpumpversuchen bewilligten Horizontalfilterbrunnen Moosbrunn I (EZ. 446, Gp. 946/6, K... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §13 Abs4; WRG 1959 § 13 heute WRG 1959 § 13 gültig ab 22.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 WRG 1959 § 13 gültig von 01.10.1997 bis 21.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...