Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Da Gegenstand des Überprüfungsverfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses abschließenden Bescheides die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung ist, kann nach stRsp des VwGH mit Einwendungen in diesem Verfahren nur die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit dem bewilligten Projekt gel... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. August 1973 war der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Gemeinde unter einer Reihe von Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung zur Erweiterung ihrer 1959 bewilligten Ortskanalisation durch Erschließung eines näher bezeichneten Gebietes mit vier Kanalsträngen sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiezu erforderlichen Anlagen erteilt worden. Nach deren Fertigstellung wurde am 17. Oktober 1983 e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Auch dem Fischereiberechtigten kommt im Überprüfungsverfahren Parteistellung zu. (Hinweis auf E vom 30.6.1981, 81/07/0040, VwSlg 10504 A/1981 und vom 26.1.1982, 81/07/0125). Abweichungen der Ausführung einer Wasseranlage können indessen seinen Rechten nur in der durch § 15 Abs 1 (§ 102 Abs 1 lit b) WRG u... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Dezember 1976 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Wassergenossenschaft gemäß §§ 14, 38, 40, 41, 98, 107, 111 und 112 WRG 1959 unter verschiedenen Vorschreibungen die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung von Entwässerungsanlagen in B in Form einer Vorflutherstellung mit anschließender Flächenentwässerung im Gebiet des sogenannten "XY". Eine Zustellung dieses Bescheides an die bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: In der Ab- statt Zurückweisung nicht zur Sache gehöriger Äußerungen einer Partei liegt keine Verletzung ihrer Rechte. Schlagworte Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenInhalt der Berufungsentsch... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (MB) betreibt seit Jahren in X bei St. Pölten eine Fischzuchtanlage. Das Wasser zur Speisung dieser Anlage entnimmt er mit wasserrechtlicher Bewilligung der sogenannten B auf dem der Beschwerdeführerin gehörigen Grundstück Nr. 404/1. Gegenstand des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die wasserrechtliche Überprüfung von mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (BH) vom 15. Oktober 1963 sowie des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Der durch § 121 Abs 1 WRG 1959 angeordnete Feststellungsbescheid soll eine möglichst genaue Beschreibung der ausgeführten Anlage enthalten, weil erfahrungsgemäß viele wasserrechtliche Streitigkeiten nur diesbezüglichen Unklarheiten ihre Entstehung verdanken. (Hinweis Anm. 6 zu § 121 WRG 1959 bei Gra... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Der letzte Satz des § 121 Abs 1 WRG 1959 stellt eine Ausnahme von der Regel des § 27 Abs 1 lit f WRG 1959 dar (Hinweis auf E 7.7.1980, 1692/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070062.X04 Im RIS seit 21.03.2006 Zuletzt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf nicht näher spezifizierte "vorgelegte Pläne" im
Spruch: eines wasserrechtlichen Überprüfungsbescheides entspricht nicht dem gesetzlichen Bestimmtheitsgebot (§§ 59 Abs 1 AVG 1950, 121 Abs 1 WRG 1959). Schlagworte Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle E... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: § 107 WRG 1959 ist nur im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren, nicht aber im Überprüfungsverfahren anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070062.X03 Im RIS seit 21.03.2006 Zuletzt aktualisiert am 24.01.2013 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Dezember 1982 stellte die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gemäß § 121 WRG 1959 das Übereinstimmen des mit ihrem namens des Landeshauptmannes von Vorarlberg erlassenen Bescheid vom 22. November 1974 wasserrechtlich bewilligten und nunmehr errichteten Verbandsammlers X-Abwasserreinigungsanlage Y der mitbeteiligten Partei mit der erteilten Bewilligung fest. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Bauausführung erfolgte Abweichungen gegenüber dem bewilligten Projekt wasserre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid von der Berufungsbehörde gem § 66 Abs 2 AVG nur hinsichtlich der festgestellten Übereinstimmung eines ausgeführten Vorhabens mit einer bestimmten Vorschreibung des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides behoben und die Angelegenheit insoweit an die Wasserrec... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. August 1966 und mit Bescheid vom 19. Jänner 1979 hatte die Bezirkshauptmannschaft Liezen der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Gemeinde wasserrechtliche Bewilligungen für Regulierungsbauten am B-bach erteilt und mit Bescheid vom 13. Februar 1973 die Übereinstimmung der aufgrund der ersteren Bewilligung vorgenommenen Regulierung mit dieser, unter gleichzeitiger Genehmigung von für geringfügig erachteten Abänderungen sowie Vorschreibung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1029;AVG §10 Abs2;AVG §13 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §121 Abs2;WRG 1959 §41 Abs6;
Rechtssatz: Wird im Fall des § 121 Abs 2 WRG der Antrag auf Überprüfung der Ausführung einer Wasseranlage (hier: Regulierungsbauten) von der mit deren Projektierung befassten Stelle (hier: Baubezirksleitung L) "... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 13. Mai 1974 wurde Alfred G. gemäß §§ 9, 11, 12 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Fischteichanlage bei Einhaltung bestimmter Auflagen erteilt. Hiebei wurde ausgesprochen, daß "das Maß der Wasserbenutzung sich aus dem vorgesehenen Zuleitungsrohr mit einem Durchmesser von 100 mm bei einem angenommenen Gefälle von 5 % mit 10 l/sec ergibt." Dem diesem Bescheid zugrunde liegend... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §60;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wird eine Wasserspende im Sinne des § 5 Abs 2 WRG genützt und dieses Recht anlässlich einer Erteilung eines Wasserrechtes, mit der Nutzung derselben Wasserspende an einen Unterlieger bewilligt wurde, nicht durch Zwangsrecht beseitigt oder eingeschränkt, liegt keine E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42;AVG §8;WRG 1959 §10 Abs4;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Werden von einer Partei im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren (hier: betreffend eine Fischteichanlage) keine Einwände gegen das eingereichte Projekt erhoben, so ist dies für den Fall, dass im Überprüfungsverfahren eine gegenüber der Bewilligung ni... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hat unter Vorlage eines Projektes um die wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung der Oberflächenwässer durch Errichtung eines Regenwasserkanals an der X-Straße angesucht. In der hierüber am 10. Mai 1982 durchgeführten Verhandlung, zu der die Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes Nr. 2510/2 KG Y beigezogen waren, erhoben die Beschwerdeführer MS als Eigentümer des Grundstückes Nr. 2510/4 KG Y keinen Einwand.... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Sofern im Bewilligungsbescheid an den fruchtlosen Ablauf der Bauvollendungsfrist einer Wasserbenutzungsanlage keine besonderen Rechtsfolgen geknüpft werden, so kann die mit dem Bewilligungsbescheid erteilte wasserrechtliche Bewilligung nicht wegen Fristablauf erlöschen (Hinweis E 7.7.1984, 1692/80). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Mit der von der Behörde zweiter Instanz vorgenommenen Ergänzung des auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhenden mangelhaften Spruches der Behörde erster Instanz durch die ausdrückliche Genehmigung einer geringfügigen Abweichung im Überprüfungsbescheid hat sie keine Zuständigkeit in Anspruch genommen, die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen über den Umfang der Parteirechte im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986070047.X01 Im RIS seit 08.05.2006 Zuletzt aktualisiert am 09.04.2013 mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 8. Oktober 1971 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 12, 14, 38 und 41 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Regulierung des T-baches im Gebiet der Gemeinden B und S auf eine Länge von rund 3 km und zur Errichtung der vorgesehenen Brücken und sonstigen Bauwerke, nach Maßgabe der Entwurfsbeschreibung in diesem Bescheid unter Einhaltung bestimmter Auflagen, erteilt. Das bewilligte Projekt sah insbesondere vor, daß ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1; WRG 1959 § 121 heute WRG 1959 § 121 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 121 gültig von 27.07.2006 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2006 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 15. Februar 1978 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 38 Abs. 1 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung, "zum bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Nr. 141/1 und 144/3, KG. X, innerhalb des Hochwasserabflußbereiches des Innbaches einen Zubau gemäß dem bei der mündlichen Verhandlung vorgelegenen und als solches bezeichneten Projekt der Beschreibung des Vorhabens in der Verhandlungsschrift zu errichten", bei Einhaltung bestimmte... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1; WRG 1959 § 121 heute WRG 1959 § 121 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 121 gültig von 27.07.2006 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2006 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 28. Februar 1980 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 38, 100 Abs. 2, 101 Abs. 2, 111, 114 und 115 WRG 1959 sowie § 21 Schiffahrtsanlagengesetz 1973 in der Fassung BGBl. Nr. 534/78 die wasser- und schiffahrtsrechtliche Bewilligung zur Ausführung der im Projekt "Brigittenauer Brücke" dargestellten Maßnahmen nach Maßgabe der in Abschnitt "A" dargestellten Projektsbeschreibung und unter den in Abschnitt "B" enthalten... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1; WRG 1959 § 121 heute WRG 1959 § 121 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 121 gültig von 27.07.2006 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2006 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. Juli 1971 wurde der mitbeteiligten Partei unter verschiedenen Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) die wasserrechtliche Bewilligung zur Ausführung des Grundwasserwerkes Mitterndorfer Senke mit einer Wasserentnahme im Höchstausmaß von 742 l/sec aus den Horizontalfilterbrunnen Moosbrunn I und Moosbrunn II zur Wasserversorgung von Wien erteilt. Im Punkt II des Spruches dieses Bescheides wurde ausgesprochen, daß gemäß § 59 Abs. 1 AVG 195... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1; WRG 1959 §10; WRG 1959 §121 Abs1; VwGG § 34 heute VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §10; WRG 1959 §121 Abs1; WRG 1959 § 10 heute WRG 1959 § 10 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 10 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...