Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung für den Abbau von Sand und Schotter durch Naßbaggerungen auf bestimmten bezeichneten Grundstücken handelt es sich bei der Errichtung von Badehütten und Einbauten Dritter nicht um Abweichungen vom bewilligten Projekt, sondern um Sachverhalte, die mit dem Projekt in keinem i... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Außerhalb des bewilligten Projektes gesetzte Maßnahmen entziehen sich der einem wasserpolizeilichen Auftrag entgegenstehenden Rechtskraftwirkung des Kollaudierungsbescheides schon deswegen, weil sich der - nach Maßgabe des § 121 Abs 1 zweiter Satz WRG am bewilligten Projekt zu messende - Überprüfungsbescheid auf außerhalb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0817/53 E 28. September 1956 VwSlg 4152 A/1956 RS 2 Stammrechtssatz Ist in einem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid eine zeitliche Beschränkung des Wasserrechtes nicht ausgesprochen worden, dann kann eine solche Beschränkung anläßlich des Kollaudierungsverfahrens nach § 121 Abs. 1 WRG nicht nachgeholt werden. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Es ist eine im Gesetz vorgesehene Funktion des Überprüfungsbescheides nach § 121 Abs 1 WRG, die Beseitigung nicht nur wahrgenommener Mängel, sondern auch wahrgenommener Abweichungen vom Konsens zu veranlassen. Insoweit verdrängt die spezielle
Norm: des letzten Halbsatzes des ersten Satzes des § 121 Abs 1 WRG die Anwendbark... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid der delegierten Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land (BH) vom 6. Mai 1981 wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der gereinigten häuslichen Abwässer aus den Objekten U. 60 und 61 in die Enns, sowie zur Errichtung und zum Betrieb der dazu dienenden Anlagen, befristet bis zur Möglichkeit des Anschlusses an eine Ort... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes aus dem Grunde des § 27 Abs 1 lit f WRG tritt - vom Fall des § 121 Abs 1 letzter Satz WRG abgesehen - kraft Gesetzes ein, der Erlöschensausspruch nach § 29 Abs 1 WRG wirkt nur deklarativ. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 31. August 1982, Zl. 14680/20-I4/82, wurde der K. AG die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung des Kraftwerkes W. und zur Beileitung unter anderem auch des D.baches erteilt; die K. AG wurde dabei verpflichtet, bestehende Wegverbindungen im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Die Bauvollendungsfrist wurde mit dem 31. Dezember... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Die Überprüfung gem § 121 Abs 1 WRG findet von Amts wegen statt, was freilich einen als Anregung zu verstehenden "Antrag" an die Behörde nicht ausschließt (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993070041.X01 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge erteilte der Landeshauptmann von Tirol mit Bescheid vom 7. Oktober 1971 der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Fassung und Ableitung der X-Quellen. Als Bauvollendungsfrist wurde der 30. Juni 1973 festgelegt. In der Folge wurden nur die Quellen 3, 6 und 7 gefaßt, Quelle 8 hingegen noch nicht. Mit Bescheid vom 28. April 1992 sprach der Landeshauptmann von Tirol gem... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs2;WRG 1959 §112 Abs3;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Aus § 121 Abs 1 letzter Satz WRG kann - ungeachtet dessen, daß diese Bestimmung eine Ausnahme von der Regel des § 27 Abs 1 lit f WRG darstellt - eine Parteistellung desjenigen, der als Parte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Jänner 1974 erteilte der Landeshauptmann von Tirol der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung für den I. Bauabschnitt der Ortskanalisation. Als projektsgemäß berührte Grundstücke wurden u.a. die Gp. Nr. 332/1 (damaliger Eigentümer FT, in der Folge AT) und die Gp. Nr. 332/3 (Eigentümer die Beschwerdeführerin), KG S, genannt. Anläßlich der wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung am 17. Oktober 1973 war FT als berührter Grundeigentümer anwesend... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Im Kollaudierungsverfahren kann weder das Konsensprojekt bekämpft werden, noch können Einwendungen, die sich gegen den Bewilligungsbescheid richten, mit Aussicht auf Erfolg vorgebracht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990070099.X02 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0102 E 28. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gegenstand des Überprüfungsverfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses abschließenden Bescheides die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung ist, kann mit Einwendungen in diesem Verfahren nur die Nichtübereinstimmung der ... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 29. August 1984 war den am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien (mP) auf deren Ansuchen die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung ihrer jeweiligen Wasserversorgungsanlage durch Quellfassungen, Zuleitungen, Errichtung von Hochbehältern und Errichtung verschiedener Transport- und Versorgungsleitungen und der erstmitbeteiligten Gemeinde die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung fü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0102 E 28. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gegenstand des Überprüfungsverfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses abschließenden Bescheides die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung ist, kann mit Einwendungen in diesem Verfahren nur die Nichtübereinstimmung der ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Juni 1988 stellte der Bürgermeister der Marktgemeinde X gemäß § 5 des oberösterreichischen Gemeindewasserversorgungsgesetzes, LGBl. Nr. 38/1956 (GemWVG), hinsichtlich der Liegenschaft des Beschwerdeführers fest, daß diese dem in § 1 GemWVG normierten Anschlußzwang an die Ortswasserversorgungsanlage X unterliege. Gleichzeitig wurde festgestellt, daß der Anschlußzwang die Verpflichtung zur Deckung des Bedarfes an Trink- und Nutzwasser ausschließlich aus der öffentlic... mehr lesen...
Mit gleichlautenden Bescheiden vom 7. Juni 1988 stellte der Bürgermeister der Marktgemeinde N gemäß § 5 des oberösterreichischen Gemeindewasserversorgungsgesetzes, LGBl. Nr. 38/1956 (GemWVG), hinsichtlich der Liegenschaften der Beschwerdeführer fest, daß diese dem in § 1 GemWVG normierten Anschlußzwang an die Ortswasserversorgungsanlage N unterlägen. Gleichzeitig wurde festgestellt, daß der Anschlußzwang die Verpflichtung zur Deckung des Bedarfes an Trink- und Nutzwasser ausschließlic... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GdwasserversorgungsG OÖ 1956 §1 Abs1 idF 1971/025;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §36 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/07/0133 E 17. November 1981 VwSlg 10593 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Ein Anschluß an eine Gemeindewasserversorgungsanlage darf erst dann durchgesetzt werden, wenn die Gemeindewasserversorgungsanlage gemäß § 121 Abs 1 W... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GdwasserversorgungsG OÖ 1956 §1 Abs1 idF 1971/025;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §36 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/07/0133 E 17. November 1981 VwSlg 10593 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Ein Anschluß an eine Gemeindewasserversorgungsanlage darf erst dann durchgesetzt werden, wenn die Gemeindewasserversorgungsanlage gemäß § 121 Abs 1 W... mehr lesen...
Mit Punkt 1. des Dienstbarkeitsvertrages vom 25. Juni 1985 wurde zwischen der Mitbeteiligten und den Rechtsvorgängern des Beschwerdeführers folgendes vereinbart: "Auf dem Grundbesitz von Frau MW Grundstücksnummer 1568 befindet sich eine Quellfassung. Von dieser Quellfassung wird das Wasser in einer unterirdischen Leitung zu einem neu zu errichtenden Hochbehälter, gelegen auf dem Grundstück 1567 der KG. A zugeleitet und von dort über das Grundstück 1567 und das Grundstück 1568 zum öffe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 121 Abs 1 WRG ist die Übereinstimmung der hergestellten Anlage mit der seinerzeit erteilten Bewilligung zu überprüfen; was im einzelnen wasserrechtlich bewilligt worden ist, kann nur dem Bewilligungsbescheid selbst entnommen werden (Hinweis E 24.9.1956, 0817/53, VwSlg 4152 A/1956). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Juli 1985 stellte die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis gemäß §§ 38, 98 und 121 Abs. 1 WRG 1959 fest, daß den Vorschreibungen des Bescheides derselben Behörde vom 21. Mai 1984, betreffend die (nachträgliche) wasserrechtliche Bewilligung der Aufschüttung einer Hoffläche der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei im Hochwasserabflußbereich des S-baches zur Herstellung eines Lkw-Parkplatzes, entsprochen worden sei und die besagte... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Dritten - wie im konkreten Fall dem Eigentümer des an die errichtete Wasseranlage angrenzenden Grundstücks - steht auf Fristsetzungen und -verlängerungen gem § 112 Abs 1 WRG und demgemäß auch auf die Folgen einer Fristüberschreitung - soweit solche Folgen überhaupt eintreten können - im Zusammenhang mit der Überprüfung nach § ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz (BH) vom 6. Mai 1983 war den am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien gemäß den §§ 9, 98, 107, 111 und 112 WRG 1959 unter Vorschreibung mehrerer Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung für die spruchmäßig näher beschriebene Fischteichanlage erteilt worden. Dieser Bescheid ist nach Ausweis der Akten in Rechtskraft erwachsen. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz (BH) vom 6. Ma... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Der Gegenstand des Überprüfungsverfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses abschließenden Bescheides die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung ist, kann mit Einwendungen in diesem Verfahren nur die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit dem bewilligten Projekt geltend gemacht werden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine bis dahin sich allein in ihrem Grundeigentum betroffen erachtende Partei nicht ausdrücklich als "Fischereiberechtigter" zur Überprüfungsverhandlung geladen worden ist, hindert nicht davon auszugehen, dass mit dieser La... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Einwendungen, in denen eine Abweichung der ausgeführten von der bewilligten Wasseranlage behauptet wird, die jedoch im Überprüfungsverfahren nach § 121 WRG nicht vor der Behörde erster Instanz, sondern erst in der Berufung gegen den Überprüfungsbescheid geltend gemacht werden, sind als präkludi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke im Nahbereich der Steyr. Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 15. April 1972 war das zum bevorzugten Wasserbau erklärte Vorhaben der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei zur Errichtung des Kraftwerkes Klaus wasserrechtlich bewilligt, mit Bescheid vom 23. Juni 1975 waren verschiedene Projektabweichungen genehmigt worden. Mit Bescheid vom 28... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Einwendungen im Überprüfungsverfahren nach § 121 Abs 1 WRG können rechtens nur auf die Behebung eines Mangels durch geeignete Maßnahmen abzielen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1984070276.X03 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Der seinen Rechten nachteiligen Abweichungen nicht zustimmende Betroffene kann gem § 121 Abs 1 WRG nicht verlangen, daß die Beseitigung der Abweichungen zur Bedingung der - bis zur Durchführung der gänzlichen "Übereinstimmung" aufzuschiebenden - Kollaudierung gemacht wird. Eine Beseitigung von Abweichungen ... mehr lesen...