Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z3 impl;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0316 E 12. September 1984 VwSlg 11508 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Schriftsatzaufwand ist nur für die schriftliche Äußerung zur Beschwerde selbst vorgesehen, somit nicht für jene Schriftsätze, die allein zur Frage der aufschiebenden Wirkung Stellung nehmen. Sc... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 12. März 1992 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für den Anbau eines Bauernhauses beim bestehenden Objekt auf Grundstück Nr. .250 und .2038 der Katastralgemeinde S. Das Ansuchen betrifft einen bereits - konsenslos - errichteten Anbau an einen vorhandenen Baubestand (der Anbau wurde in Abweichung von einer Anfang der achtziger Jahre erwirkten Baubewilligung, die u. a. ein Wirtschaftsgebäude umfaßte, errichtet). Nach Einhol... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 12. März 1992 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für den Anbau eines Bauernhauses beim bestehenden Objekt auf Grundstück Nr. .250 und .2038 der Katastralgemeinde S. Das Ansuchen betrifft einen bereits - konsenslos - errichteten Anbau an einen vorhandenen Baubestand (der Anbau wurde in Abweichung von einer Anfang der achtziger Jahre erwirkten Baubewilligung, die u. a. ein Wirtschaftsgebäude umfaßte, errichtet). Nach Einhol... mehr lesen...
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Norm: VwGG §48 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/26 92/05/0048 4 Stammrechtssatz Ist der Stellungnahme der mitbeteiligten Partei ein Eingehen auf das Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes gem § 48 Abs 3 Z 2 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §48 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/26 92/05/0048 4 Stammrechtssatz Ist der Stellungnahme der mitbeteiligten Partei ein Eingehen auf das Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes gem § 48 Abs 3 Z 2 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bauwerber) sind Eigentümer einer Liegenschaft im Gebiet der beschwerdeführenden Gemeinde, auf der ein Wohnhaus errichtet ist. Die erstmitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: Nachbar) ist Miteigentümer eines angrenzenden Grundstückes. Mit Eingabe vom 12. Dezember 1989 kamen die Bauwerber um baubehördliche Bewilligung verschiedener baulichen Maßnahmen, insbesondere umfangreicher Veränderungen des Altbestan... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bauwerber) sind Eigentümer einer Liegenschaft im Gebiet der beschwerdeführenden Gemeinde, auf der ein Wohnhaus errichtet ist. Die erstmitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: Nachbar) ist Miteigentümer eines angrenzenden Grundstückes. Mit Eingabe vom 12. Dezember 1989 kamen die Bauwerber um baubehördliche Bewilligung verschiedener baulichen Maßnahmen, insbesondere umfangreicher Veränderungen des Altbestan... mehr lesen...
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Norm: VwGG §21 Abs1;VwGG §48 Abs3 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/06/0131
Rechtssatz: Ein Partei, die einen Bescheid als Bf bekämpft, kann im Beschwerdeverfahren einer anderen Partei denselben Bescheid betreffend nicht mitbeteiligte Partei sein, zumal ihre Interessenslage jener der anderen Partei völlig gle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §21 Abs1;VwGG §48 Abs3 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/06/0131
Rechtssatz: Ein Partei, die einen Bescheid als Bf bekämpft, kann im Beschwerdeverfahren einer anderen Partei denselben Bescheid betreffend nicht mitbeteiligte Partei sein, zumal ihre Interessenslage jener der anderen Partei völlig gle... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Mag. Abt. 37, vom 17. August 1993 wurde der mitbeteiligten Partei dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die baubehördliche Bewilligung erteilt, im Kellergeschoß, Erdgeschoß und im ersten Stock des Hauses Wien die innere Raumeinteilung zu ändern, Geschäftsportale zu ändern und Aborte einzubauen. Ferner wurde unter Berufung auf die mit Bescheid vom 16. August 1993 bewilligte Abweichung von Bebauungsvorschriften ein Ausbau des Dachgeschoß... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Mag. Abt. 37, vom 17. August 1993 wurde der mitbeteiligten Partei dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die baubehördliche Bewilligung erteilt, im Kellergeschoß, Erdgeschoß und im ersten Stock des Hauses Wien die innere Raumeinteilung zu ändern, Geschäftsportale zu ändern und Aborte einzubauen. Ferner wurde unter Berufung auf die mit Bescheid vom 16. August 1993 bewilligte Abweichung von Bebauungsvorschriften ein Ausbau des Dachgeschoß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/11 Grundbuch32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GBG 1955 §7 Abs1;GebG 1957 §14 TP4;VwGG §48 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Bei Gerichtsgebühren für einen Grundbuchsauszug handelt es sich nicht um Stempelgebühren, die iSd § 48 Abs 3 Z 1 VwGG vor dem VwGH zu entrichten sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994050125... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/11 Grundbuch32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GBG 1955 §7 Abs1;GebG 1957 §14 TP4;VwGG §48 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Bei Gerichtsgebühren für einen Grundbuchsauszug handelt es sich nicht um Stempelgebühren, die iSd § 48 Abs 3 Z 1 VwGG vor dem VwGH zu entrichten sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994050125... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 31. Juli 1991 erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei (MP) gemäß § 111a Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung zur Errichtung des Kraftwerkes Freudenau. Im Spruchabschnitt VII dieses Bescheides schrieb sie vor, bis zum 31. Juli 1991 sei ein Detailprojekt für das Hauptbauwerk sowie für den rechten Donaudamm, 1. Ausbauphase, bei der Wasserrechtsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Dieser Auflage ha... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 31. Juli 1991 erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei (MP) gemäß § 111a Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung zur Errichtung des Kraftwerkes Freudenau. Im Spruchabschnitt VII dieses Bescheides schrieb sie vor, bis zum 31. Juli 1991 sei ein Detailprojekt für das Hauptbauwerk sowie für den rechten Donaudamm, 1. Ausbauphase, bei der Wasserrechtsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Dieser Auflage ha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Einen Streitgenossenzuschlag und eine gesonderte Vergütung der Umsatzsteuer neben dem Schriftsatzaufwand sieht das VwGG nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Eur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Einen Streitgenossenzuschlag und eine gesonderte Vergütung der Umsatzsteuer neben dem Schriftsatzaufwand sieht das VwGG nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Eur... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 1. März 1988 beantragten die Beschwerdeführer als Grundeigentümer die Feststellung, daß ein Teil des Grundstückes Nr. 1682/1 nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes sei. Die Gesamtfläche des zur Feststellung beantragten Grundstückes betrage rund 1,6606 ha. Aus dem Erhebungsbericht der Bezirksforstinspektion - Forstaufsichtsstation V vom 10. Mai 1988 und dem ihm angeschlossenen Lageplan ergibt sich, daß es sich bei dem in Rede stehenden Teil des genannten Grundstücke... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 1. März 1988 beantragten die Beschwerdeführer als Grundeigentümer die Feststellung, daß ein Teil des Grundstückes Nr. 1682/1 nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes sei. Die Gesamtfläche des zur Feststellung beantragten Grundstückes betrage rund 1,6606 ha. Aus dem Erhebungsbericht der Bezirksforstinspektion - Forstaufsichtsstation V vom 10. Mai 1988 und dem ihm angeschlossenen Lageplan ergibt sich, daß es sich bei dem in Rede stehenden Teil des genannten Grundstücke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und ... mehr lesen...
Das Grundstück der Beschwerdeführer Nr. 7 grenzt an seiner Westseite an das Grundstück der mitbeteiligten Bauwerber Nr. 6, beide Gründstücke liegen an der Landeshauptstraße. Die Bauwerber suchten am 1. Oktober 1990 beim Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde um die Baubewilligung für den Abbruch eines Nebengebäudes an. Dieses Nebengebäude befindet sich an der Nachbargrenze zu den Beschwerdeführern und ist gegenüber der Straßenflucht des bestehenden Wohnhauses der Bauwerber (an der ... mehr lesen...
Das Grundstück der Beschwerdeführer Nr. 7 grenzt an seiner Westseite an das Grundstück der mitbeteiligten Bauwerber Nr. 6, beide Gründstücke liegen an der Landeshauptstraße. Die Bauwerber suchten am 1. Oktober 1990 beim Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde um die Baubewilligung für den Abbruch eines Nebengebäudes an. Dieses Nebengebäude befindet sich an der Nachbargrenze zu den Beschwerdeführern und ist gegenüber der Straßenflucht des bestehenden Wohnhauses der Bauwerber (an der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Ist der Stellungnahme der mitbeteiligten Partei ein Eingehen auf das Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes gem § 48 Abs 3 Z 2 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992050048.X04 Im RIS seit 20.11... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Ist der Stellungnahme der mitbeteiligten Partei ein Eingehen auf das Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes gem § 48 Abs 3 Z 2 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992050048.X04 Im RIS seit 20.11... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Nachbar der zweitmitbeteiligten Partei (kurz: Bauwerber), die beabsichtigt, auf einem näher bezeichneten Grundstück ein Bauwerk zu errichten, wofür umfangreiche Geländeveränderungen (Hangabgrabungen) erforderlich sind, und hiefür eine entsprechende Baubewilligung erwirkt hat. Der Beschwerdeführer befürchtet (u.a.), daß es durch diese Abgrabungen und durch damit verbundene Sprengungen zu einer Gefährdung seines oberhalb der Baustelle (hangseits) gelegenen G... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82005 Bauordnung Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauPolG Slbg 1973;VwGG §30 Abs2;VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Baubewilligung - Eine Kostenentscheidung ist (erst) im Erkennntnis, das über die Beschwerde ergeht, zu treffen, wobei gemäß § 48 Abs 3 Z 2 VwGG allenfalls nur der Ersatz für eine schriftliche Äußerung zur BESCHWERDE v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Nachbar der zweitmitbeteiligten Partei (kurz: Bauwerber), die beabsichtigt, auf einem näher bezeichneten Grundstück ein Bauwerk zu errichten, wofür umfangreiche Geländeveränderungen (Hangabgrabungen) erforderlich sind, und hiefür eine entsprechende Baubewilligung erwirkt hat. Der Beschwerdeführer befürchtet (u.a.), daß es durch diese Abgrabungen und durch damit verbundene Sprengungen zu einer Gefährdung seines oberhalb der Baustelle (hangseits) gelegenen G... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82005 Bauordnung Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauPolG Slbg 1973;VwGG §30 Abs2;VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Baubewilligung - Eine Kostenentscheidung ist (erst) im Erkennntnis, das über die Beschwerde ergeht, zu treffen, wobei gemäß § 48 Abs 3 Z 2 VwGG allenfalls nur der Ersatz für eine schriftliche Äußerung zur BESCHWERDE v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Herbst 1990 auf dem Grundstück X in der KG St. Jakob i.H. teilweise Aufschüttungen vorgenommen. Mit Eingabe vom 16. November 1990 ersuchte er bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) um die nachträgliche naturschutzrechtliche Genehmigung für die vorgenommenen Schüttungsarbeiten und um die Genehmigung für die Fertigstellung. Der naturschutzfachliche Amtssachverständige erstattete ein negatives Gutachten. Er verwies dabei auf den Umstand, daß das gegenständlic... mehr lesen...