RS Vwgh 1994/4/11 AW 94/06/0007

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Veröffentlicht am 11.04.1994
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Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82005 Bauordnung Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

BauPolG Slbg 1973;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §47 Abs1;
VwGG §48 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Baubewilligung - Eine Kostenentscheidung ist (erst) im Erkennntnis, das über die Beschwerde ergeht, zu treffen, wobei gemäß § 48 Abs 3 Z 2 VwGG allenfalls nur der Ersatz für eine schriftliche Äußerung zur BESCHWERDE vorgesehen ist, nicht aber für eine solche zu einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung.

Schlagworte

Zurückweisung des Antrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994060007.A02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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