Nach dem Beschwerdevorbringen habe der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 22. September 1988, Zl. Fe 879/88, mit welchem sein Antrag "um die Verlängerung der bis zum 17.9.1988 befristeten Lenkerberechtigung" für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen worden sei, am 5. Oktober 1988 Berufung erhoben, worüber die belangte Behörde bisher nicht entschieden habe. Es werde daher Verletzung der Entscheidungspflicht durch die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0243 B 24. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Entscheidungen, die eine Behörde in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens zu treffen hätte, kommt als oberste Behörde, die jedenfalls im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht (§ 73 Abs 2 AVG 1950) angerufen werden k... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt 1) des Bescheides des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 26. Mai 1989 wurde das Verlangen unter anderem des Beschwerdeführers vom 24. Februar 1989 auf Übergang der Entscheidungspflicht an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gemäß § 73 Abs. 1 und 3 AVG 1950 als unzulässig zurückgewiesen. Zur Begründung: dieses Spruchpunktes führte der Bundesminister im wesentlichen aus, mit zahlreichen Eingaben - zuletzt vom 23. September 1987 - hä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art103 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0627/47 B 20. November 1947 VwSlg 211 A/1947 RS 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung ist unzulässig. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §73 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Wenn die belBeh ausführt, daß sie zwar irrtümlicherweise davon ausgegangen sei, daß die sechs monatige Entscheidungfrist der Vorinstanz zum Zeitpunkt der Einbringung des Devolutionsantrages bei ihr noch nicht abgelaufen gewesen sei, weshalb der Devolutionsantrag zurückzuweisen gewesen sei, dieser Umstand ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art103 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0627/47 B 20. November 1947 VwSlg 211 A/1947 RS 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung ist unzulässig. Schlagworte ... mehr lesen...
In der an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten und auf Art. 132 B-VG gestützten Beschwerde wird als Beschwerdepunkt folgendes angeführt: "Durch die Nichterledigung der im Wege des Devolutionsantrages der Beschwerdeführerin vom 19.7.1989 an die belangte Behörde gerichtete Vorstellung der Beschwerdeführerin vom 29.8.1988 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7, vom 12.8.1988, MA 7-4137/87, wurde die Beschwerdeführerin in ihrem im § 73 Abs. 1 AVG verank... mehr lesen...
Index: L00019 Landesverfassung WienL10109 Stadtrecht Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27;WStV 1968 §48a;WStV 1968 §48b;WStV 1968 §48c;WStV 1968 §80;WStV 1968 §88 Abs4;WStV 1968 §99; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0281 B VS 24. April 1986 VwSlg 12123 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungssenat der Stadt Wien untersteht in seiner Tätigkeit im eigenen Wirk... mehr lesen...
Mit dem am 8. September 1988 bei der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark eingegangenen Antrag vom 6. September 1988 beantragte der Beschwerdeführer "neuerlich", ihm einen Samenliefervertrag "zu erstellen", welcher Antrag in der Folge von der belangten Behörde als Ansuchen um Betrauung mit der Durchführung der künstlichen Besamung im Sinne des § 19 Abs. 2 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl. Nr. 155/1969, gewertet wurde. Mit Schreiben vom 15. September 198... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Entscheidet die Beh erster Instanz über einen Antrag innerhalb der Frist des § 73 AVG, so ist eine Entscheidung der Oberbehörde im Devolutionsweg über denselben Antrag aus dem Grunde ihrer Unzuständigkeit unzulässig. Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Allgem... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1990, Zl. 414.828/1-IV-1/90, von dem sie dem Verwaltungsgerichtshof eine Ausfertigung vorgelegt hat, den Beschwerdeführer klaglos gestellt. Diese Klaglosstellung durch Nachholung des versäumten Bescheides ist nicht schon mit Zustellung des Bescheides an den Beschwerdevertreter am 25. Jänner 1990 eingetreten. Der Beschwerdevertreter hat nämlich den Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren nicht vertreten. Da der an den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;ZustG §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/11/0199 B 13. März 1990
89/11/0200 B 13. März 1990
Rechtssatz: Die Klaglosstellung durch Nachholung des versäumten Bescheides tritt nicht schon ... mehr lesen...
Aus dem hg. Verfahren 89/15/0016, 0017 ist folgender Sachverhalt bekannt: Mit dem Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 18. August 1987, Zl. BAP 87/99/249-2/87-XII/62, wurden gegenüber dem Beschwerdeführer Stempelgebühren gemäß § 14 TP 5 und 6 GebG sowie eine Erhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG festgesetzt. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland mit Bescheid vom 1. Septemb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §311 Abs2;VwGG §27; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 143;
Rechtssatz: Wird in einer Abgabenangelegenheit Säumnisbeschwerde gegen den BMF erhoben, ist die Beschwerde abzuweisen. Schlagworte Anrufung der obersten Behörde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs7;BAO §299;BAO §300;BAO §301;VwGG §27; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 143;
Rechtssatz: Gem § 301 BAO steht auf die Ausübung der gem den §§ 299 und 300 BAO der Behörde zustehenden (Aufsichts-)rechte niemandem ein Anspruch zu. Bei Verweigerung aufsichtsbehördlicher Maßnahme... mehr lesen...
Mit dem unter Berufung auf § 9 des Pflanzenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 124/1948, in Verbindung mit § 17 der Pflanzeneinfuhrverordnung, BGBl. Nr. 236/1954 in der geltenden Fassung, sowie § 57 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. Februar 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Entrichtung einer Kontrollgebühr in der Höhe von S 2.894,40 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig die Vorstellung. Innerhalb der Fr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH ist nicht dafür zuständig, im Säumnisbeschwerdeverfahren Bestätigungen iSd § 57 Abs 3 AVG auszustellen. Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Säumnisbeschwerde wegen Nichterledigung einer Vorstellung gegen einen Mandatsbescheid ist unzulässig, wenn dieser Mandatsbescheid gem § 57 Abs 2 AVG außer Kraft getreten ist, weil das Ermittlungsverfahren nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung eingeleitet wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei dem im § 57 Abs 2 AVG vorgesehenen Rechtsmittel der Vorstellung besteht im Gegensatz zu dem Rechtsmittel der Berufung keine Verpflichtung der Beh, binnen einer bestimmten Frist zu entscheiden, es wäre denn, die Beh leitet binnen zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung das Ermittl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde vom Finanzamt durch Zusendung eines Vermögensteuererklärungsformulars aufgefordert, bis 4. März 1983 eine Vermögensteuererklärung zum 1. Jänner 1982 abzugeben. Der Beschwerdeführer kam dieser Aufforderung innerhalb auf Antrag verlängerter Frist am 31. Mai 1983 nach. Mit der am 9. Oktober 1984 eingebrachten Verwaltungsgerichtshofbeschwerde macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht geltend, weil das Finanzamt über seine Vermögenste... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §311 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27; Beachte Besprechung in:
AnwBl 6/1990;
Rechtssatz: Säumnisbeschwerde kann auch erhoben werden, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz untätig bleibt und ein Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht auf die Oberbehörde durch G für unzuläs... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, ausdrücklich auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, die belangte Behörde habe über seinem am 27. Juli 1989 gestellten Antrag auf Übergang der Zuständigkeit an die belangte Behörde zur Entscheidung über seinen Asylantrag vom 11. August 1988 bislang nicht entschieden, wodurch er in seinem Recht auf Bescheiderlassung gemäß § 73 Abs. 1 AVG 1950 verletzt worden sei. Gemäß § 27 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der En... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990010020.X01 Im RIS seit 20.02.1990 mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer brachte durch seinen Verfahrenshelfer den unter den Zlen. 89/14/0150, 0168 und 0169 protokollierten Beschwerdeschriftsatz ein. Soweit sich die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde vom 14. Juni 1989, Zl. 307/85-10/Scho-1989, und vom 16. Juni 1989, Zl. 307/86-10/Scho-1989, richtet, und soweit sie die Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich der Berufung vom 30. Dezember 1987 zu StNr nn/nnn2 in der Steuerangelegenheit der AB-KG geltend mach... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 363;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsbehörde verletzt ihre Entscheidungspflicht nicht nur dann, wenn sie über ein Rechtsmittel rechtzeitig keine Sachentscheidung trifft, sondern auch dann, wenn sie eine gebotene Zurückweisung des Rechtsmittels verabsäumt (Hinweis B 12... mehr lesen...
Mit dem denselben Parteien gegenüber ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. April 1989, Zl. 85/07/0025, hat der Verwaltungsgerichtshof das Erkenntnis des Landesagrarsenates beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. Oktober 1984 in seinem Spruchpunkt 3) - mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Zusammenlegungsplan im Zusammenlegungsverfahren Adletzberg abgewiesen worden war - wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z3;AgrVG §1;AgrVG §2 Abs2;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;FlVfGG §10 Abs4;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In der Frage der Gesetzmäßigkeit der Abfindung in einem Zusammenlegungsverfahren ist vor Erhebung einer Säumnisbesc... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs3;B-VG Art132;FlVfGG §3;FlVfLG NÖ 1975 §19 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In Bewertungsfragen und daher auch in der Frage einer Nachbewertung in einem... mehr lesen...