RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0150

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs7;
BAO §299;
BAO §300;
BAO §301;
VwGG §27;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 143;

Rechtssatz

Gem § 301 BAO steht auf die Ausübung der gem den §§ 299 und 300 BAO der Behörde zustehenden (Aufsichts-)rechte niemandem ein Anspruch zu. Bei Verweigerung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen ist die Säumnisbeschwerde daher ausgeschlossen (Hinweis E 8.9.1978, 297/77).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150150.X01

Im RIS seit

05.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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