Norm: VersVG §8 Abs3VersVG §179
Rechtssatz: Nach § 8 VersVG wird das Kündigungsrecht nach dreijähriger Vertragsdauer nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber auch dem Versicherer eingeräumt. Entscheidungstexte 7 Ob 156/20x Entscheidungstext OGH 25.11.2020 7 Ob 156/20x Beisatz: Hier: Eine Klausel wie Art 29.4 AUVB 2013, nach der ein solches Kündigungsrecht auch dem Versicherer nach drei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwendet Versicherungsvertrags-formulare mit folgenden zwei Klauseln: „Die angeführte Jahresprämie beinhaltet die Steuer und einen Rabatt von 20 % für eine 10-jährige Vertragsdauer, dessen Rückerstattung der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsauflösung verlangen kann. Bei der Berechnung der Jahresprämie wurde ein Dauerrabatt von 20 % (das sind bei einer Jahresprämie von xxxx EUR jährlich xxxx EUR) berücksichtigt, dessen Rückerstattung der Versic... mehr lesen...
Norm: KSchG §1 Abs2 Satz1VersVG §8 Abs3
Rechtssatz: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft übt in der Regel keine wirtschaftliche Tätigkeit iSd §1 Abs2 Satz1 KSchG aus. Daraus, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft seit dem 3. WRÄG eine (teilrechtsfähige) juristische Person ist, kann nicht auf die grundsätzliche Unternehmereigenschaft von Eigentümergemeinschaften geschlossen werden. Die klagende Eigentümergemeinschaft ist hinsichtlich der gegens... mehr lesen...
Norm: VersVG §8 Abs3
Rechtssatz: Rückforderungen von (anteilig) gewährten Prämienrabatten bei zeitwidriger (vorzeitiger) Kündigung des auf 10 Jahre geschlossenen Versicherungsvertrages durch den Versicherer sind zulässig und gerechtfertigt, wenn schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages der Rückforderungsbetrag berechenbar war. Entscheidungstexte 7 Ob 7/01g Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: VersVG idF VersVGNov 1994 §8 Abs3VersVG idF VersVGNov 1994 §191b Abs1
Rechtssatz: Das Kündigungsrecht nach § 8 Abs 3 VersVG ist auf Verbraucher im Sinn des KSchG zu beschränken, weil einem Unternehmer zugesonnen werden kann, dass er die Tragweite langfristiger vertraglicher Bindungen richtig einschätzt. § 8 Abs 3 VersVG soll für Verträge nicht voll gelten, die vor seinem Inkrafttreten geschlossen wurden. Eine uneingeschränkte Rückwirkung ... mehr lesen...
Norm: VersVG §8 Abs3
Rechtssatz: Bei Einräumung eines Dauerrabattes muss der Versicherungsnehmer (hier: Verbraucher i.S.d. KSCHG) darüber im Klaren sein und bleiben, was er künftig an Normalprämie zu zahlen hat und wie hoch der ihm gewährte Dauerrabatt ist, damit er sich die Folgen der (vorzeitigen) Auflösung des Vertrages vor Augen halten kann. Wird bei Einjahresverträgen mit automatischer Vertragsverlängerung bei Nichtkündigung von Jahr zu Ja... mehr lesen...