RS OGH 2020/11/25 7Ob156/20x

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Veröffentlicht am 25.11.2020
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Rechtssatz

Nach § 8 VersVG wird das Kündigungsrecht nach dreijähriger Vertragsdauer nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber auch dem Versicherer eingeräumt.Nach Paragraph 8, VersVG wird das Kündigungsrecht nach dreijähriger Vertragsdauer nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber auch dem Versicherer eingeräumt.

Entscheidungstexte

  • RS0133390">7 Ob 156/20x
    Entscheidungstext OGH 25.11.2020 7 Ob 156/20x
    Beisatz: Hier: Eine Klausel wie Art 29.4 AUVB 2013, nach der ein solches Kündigungsrecht auch dem Versicherer nach dreijähriger Vertragsdauer eingeräumt wird, verstößt gegen das Gesetz und ist im Sinn des § 879 Abs 1 ABGB nichtig. (T1); Veröff: SZ 2020/106

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133390

Im RIS seit

25.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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