Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX der KG 83101 Alpbach vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Am 16.07.2015 führte das Vermessungsamt Kufstein eine Grenzverhandlung, zu der auch XXXX , XXXX , XXXX , im Weiteren: Beschwerdeführer, als Eigentümer der angrenzenden Grundstücke Gst. Nrn. XXXX und XXXX der KG 83101 Alpbach geladen wurde, durch. Da zwischen dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümerin des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun, XXXX , beantragte beim Vermessungsamt Gmunden eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung insbesondere des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun in den Grenzkataster gemäß §§ 17 Z 2 iVm 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück XXXX der KG 67610 Ramsau der Beschwerdeführerin, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Stadtgemeinde XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei) als grundbücherliche Alleineigentümerin des Grundstückes 131, Katastralgemeinde XXXX beantragte beim zuständigen Vermessungsamt St. Pölten (im Weiteren: VA) eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung Ihres Grundstückes in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer 130, Katastralgemeinde XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Stadtgemeinde XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei) als grundbücherliche Alleineigentümerin des Grundstückes 131, Katastralgemeinde XXXX beantragte beim zuständigen Vermessungsamt St. Pölten (im Weiteren: VA) eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung Ihres Grundstückes in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer 130, Katastralgemeinde XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümer der Grundstücke 32 und .18, Einlagezahl (EZ) XXXX Katastralgemeinde XXXX, beantragten beim Vermessungsamt Krems an der Donau eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung der Grundstücke in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer XXXX, EZ XXXX Katastralgemeinde XXXX, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmapp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümer der Grundstücke 32 und .18, Einlagezahl (EZ) XXXX Katastralgemeinde XXXX, beantragten beim Vermessungsamt Krems an der Donau eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung der Grundstücke in den Grenzkataster gemäß § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück der Beschwerdeführer XXXX, EZ XXXX Katastralgemeinde XXXX, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmapp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Eigentümer der Grundstücke 418, 432/4 und 467, EZ XXXX, KG XXXX, XXXX, beantragte beim Vermessungsamt Vöcklabruck am 19.04.2016 eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung seiner Grundstücke in den Grenzkataster gem. § 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Die Grundstücke des Beschwerdeführers 424, 433, 435/2, EZ XXXX und die Grundstücke 464/6, 469, EZ XXXX alle KG XXXX grenzen nach der planlichen Darst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft EZ XXXX mit den Grundstücken XXXX und XXXX, Katastralgemeinde/Grundbuch 19130 XXXX, die XXXX (FN XXXX) (= MB2), beantragte ua auch die Grenzvermessung zwecks Umwandlung der vorbezeichneten Grundstücke XXXX und XXXX in den Grenzkataster. 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft EZ römisch 40 mit den Grundstücken römisch 40 und römisch 40 , Katastralgemeinde/Grundbu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ XXXX mit dem Grundstück XXXX und EZ XXXX mit den Grundstücken XXXX und XXXX, jeweils Katastralgemeinde/Grundbuch XXXX XXXX, die XXXX (FN XXXX) (= MB2), beantragte ua auch die Grenzvermessung zwecks Umwandlung der vorbezeichneten Grundstücke XXXX und XXXX in den Grenzkataster. 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ römisch 40 mit dem Grundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Bereits im Jahre 2006 wurde das Vermessungsamt St. Pölten darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Grenzen in Natur, insbesondere im Bereich der Grundstücke ./18 und ./28 der Katastralgemeinde XXXX nicht mit dem Grenzverlauf in der Katastralmappe übereinstimmen. Das Grundstück./28 des Herrn XXXX (im Weiteren Beschwerdeführer) stand zum damaligen Zeitpunkt im grundbücherlichen Eigentum von Frau XXXX , das Grundst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 15.09.2010 langte beim Vermessungsamt Salzburg ein Antrag des Landes Salzburg Amtes der Salzburger Landesregierung, Agrarbehörde, Grundzusammenlegung auf Bescheinigung gem. § 39 VermG ein. Beantragt wurde die Bescheinigung des Planes GZ 20411/4/8779/417-2008 der Planverfasserin Land Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung, Agrarbehörde, Grundbuchzusammenlegung. Der vorgenannte Plan wurde vom Vermessung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 29.05.2013, gerichtet an das Vermessungsamt Vöcklabruck, verwies der Beschwerdeführer darauf, dass ihm aufgrund seines Ersuchens der Bescheid vom 24. Oktober 1996 GZ: A-15/89 des Vermessungsamtes Vöcklabruck, welcher an das XXXXadressiert gewesen wäre und mit welchem das Grundstück 3102/1 in den Grenzkataster umgewandelt worden sei, übermittelt worden sei. Da das Grundstück .126/2 eine direkte Grenze ... mehr lesen...