Norm: GenG §5 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920
Rechtssatz:
Die Grundlage des Ve... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG §27 GenG §30 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 GenG § 27 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Mitglied der beklagten Genossenschaft, von der er mit Vorstandsbeschluß vom 5. Juni 1987 gemäß § 7 Abs 1 lit c der Satzung ausgeschlossen wurde. Gegen diesen Beschluß erhob er gemäß § 7 Abs 3 der Satzung Beschwerde beim Aufsichtsrat der Genossenschaft, der am 3. Dezember 1987 nicht Folge gegeben wurde. Ein weiterer Rechtszug an Organe der Genossenschaft ist in der Satzung nicht vorgesehen. Mit der am 27. November 1987 beim Erstgericht überrei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Wien-Meidling der beklagten Partei am 2.5.1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Er brachte vor, er sei ordentliches Mitglied der beklagten Partei. Diese weigere sich, seine Wahl zu der genannten Funktion anzuerkennen. Die beklagte Partei, die auch Einwendungen in der Sache selbst vorbrachte, erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit, weil das Schiedsgericht zuständi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 18 Abs 1 der Statuten der beklagten Partei in der ab September 1979 geltenden Fassung ist jedes Mitglied berechtigt, "die Einrichtungen des Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft, der es angehört, nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen in Anspruch zu nehmen. Aus der Mitgliedschaft kann kein Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistung abgeleitet werden. Das Außmaß der Unterstützungen richtet sich nach den jeweils geltenden Unterstützungsordnungen. Die... mehr lesen...
Die klagende Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation begehrt vom Beklagten, der Höhe nach außer Streit gestellt, den restlichen Geschäftsanteil und die Haftungssumme gemäß § 76 GenG. Im Rechtsmittelverfahren ist nur strittig, ob der Beklagte der klagenden Genossenschaft wirksam als Mitglied beigetreten ist. § 3 Abs. 2 ihres Statutes lautet: Die klagende Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation begehrt vom Beklagten, der Höhe nach außer Streit gestellt, ... mehr lesen...
Norm: GenG §3 Abs2 GenG §5 Z4 GenG § 3 heute GenG § 3 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 ... mehr lesen...
Die klagende Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation begehrt vom Beklagten, der Höhe nach außer Streit gestellt, den restlichen Geschäftsanteil und die Haftungssumme gemäß § 76 GenG. Im Rechtsmittelverfahren ist nur strittig, ob der Beklagte der klagenden Genossenschaft wirksam als Mitglied beigetreten ist. § 3 Abs. 2 ihres Statutes lautet: Die klagende Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation begehrt vom Beklagten, der Höhe nach außer Streit gestellt, ... mehr lesen...
Norm: GenG §3 Abs2 GenG §5 Z4 GenG § 3 heute GenG § 3 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 ... mehr lesen...
Der Kläger ist seit Jahren Mitglied der beklagten Genossenschaft, an die er die Milch aus seiner Landwirtschaft abzuliefern hat. § 14 Z. 8 des Statuts der Beklagten lautet: "Jedes Mitglied hat die Pflicht ... 8. für die Lieferung nachgewiesener verfälschter Kuhmilch nach Ermessen des Vorstandes eine Geldbuße bis zu 25 000 S in jedem einzelnen Falle der Übertretung zu zahlen." § 55 des Statuts der Beklagten lautet: "Streitigkeiten zwischen Genossenschaft und Mitgliedern sowie letz... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG §27 JN §1 CVbVerG 2002 §3 Abs2VerG 2002 §7 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 B GenG §5 ABGB § 1336 heute ABGB § 1336 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1336 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 GenG § 5 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298 GenG §5 GenG §27 ABGB § 1298 heute ABGB § 1298 gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 ABGB § 1298 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.1996 GenG § 5 heute ... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920
Rechtssatz:
Die Vereinsstrafe bz... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG §27 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 GenG § 27 heute ... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920
Rechtssatz:
§ 5 GenG enthält z... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG §54 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 GenG § 54 gültig von 01.08... mehr lesen...
Norm: ABGB §6 ABGB §7 ABGB §915 GmbHG §4 GenG §5 VerG 2002 §8 Abs2 ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6 ABGB §7 ABGB §914 IIIg GenG §5 ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §861 GenG §5 ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 ... mehr lesen...
Die Kläger sind Mitglieder der in Liquidation befindlichen beklagten Genossenschaft, die durch das ihr gehörige Elektrizitätswerk 1 ihre Genossenschafter mit elektrischer Energie versorgte. Am 3. September 1967 schloß die Beklagte mit der KELAG ein Übereinkommen, in dem sie dieser ihre Rechte insbesondere das Wasserrecht am großen F-Bach übertrug, die sich dafür verpflichtete, der Beklagten bis zum Jahre 2028 520.000 kwh Freistrom jährlich zu liefern. Nach Punkt 2 dieses Übereinkom... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920
Rechtssatz:
Eine spätere Aufhebu... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG §27 GenG §33 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 GenG § 27 heute ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, Johann O sei Inhaber von 10 Geschäftsanteilen an der E-Werks-Genossenschaft I reg Genossenschaft m b H gewesen. Dieser Genossenschaft habe ein E-Werk gehört, das später von der KELAG gegen Lieferung von Freistrom in einem bestimmt festgelegten Ausmaß an die bisherigen Genossenschaftsmitglieder übernommen worden sei. Nach dem Krieg habe Johann O durch etwa 10 Jahre als vermißt gegolten, und "deshalb" sei seine Frau Berta O im Hauptbuch der Genossenschaft als Be... mehr lesen...
Norm: GenG §1 GenG §5 Z5 GenG §83 GenG § 1 heute GenG § 1 gültig ab 08.05.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2008 GenG § 1 gültig von 01.01.2007 bis 07.05.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 GenG § 1 gültig von 01.01.1991 bis... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 A ABGB §1393 Bd GenG §1 GenG §5 Z5 GenG §83 ABGB § 367 heute ABGB § 367 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 367 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2006 ABGB § 1393 heute ... mehr lesen...
Norm: GenG §1 GenG §5 Z5 GenG §83 GenG § 1 heute GenG § 1 gültig ab 08.05.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2008 GenG § 1 gültig von 01.01.2007 bis 07.05.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 GenG § 1 gültig von 01.01.1991 bis... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 A ABGB §1393 Bd GenG §1 GenG §5 Z5 GenG §83 ABGB § 367 heute ABGB § 367 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 367 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2006 ABGB § 1393 heute ... mehr lesen...
Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin des Hauses Salzburg, S.-Gasse 53 Katastralgemeinde S., EZ. 537. Mit Vorvertrag (Anwartschaftsvertrag für Eigentumswohnung) vom 1. Dezember 1962 hat sie der Beklagten als Mitglied ihrer Genossenschaft und Wohnungsanwärterin die Anwartschaft auf die Wohnung Nr. 18 im vierten Obergeschoß des Hauses eingeräumt und sich verpflichtet, seinerzeit einen Vertrag zur Benützung und späteren Erwerbung der Wohnung ins Wohnungseigentum abzuschließen.... mehr lesen...
Norm: GenG §5 Z4 GenG §27 JN §1 CVb GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 GenG § 27 heut... mehr lesen...