Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Verein *****, vertreten durch Grilc & Partner, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei K*****, vertreten durch Dr. Janko Tischler ju... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im Jahre 1962 dem beklagten Verein beigetreten. Er war dort von 1968 bis 1972 Jugendwart, im Jahr 1990 Kassier, von 1991 bis 1995 Präsident und seither einfaches Mitglied. Die Statuten des Beklagten lauten auszugsweise wie folgt: „... 6. Beendigung der Mitgliedschaft: ... 6.4. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den Ausschlu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mitglied eines Sportvereins, der Beklagte dessen Präsident. Der Kläger bringt vor, der Beklagte habe über ihn gegenüber anderen Vereinsmitgliedern wiederholt unwahre, herabsetzende und kreditschädigende Behauptungen erhoben, insbesondere ihn eines vereinsschädigenden Verhaltens bezichtigt. Das Klagebegehren richtet sich auf die Unterlassung im Einzelnen bezeichneter Behauptungen durch den Beklagten und den Widerruf dieser Behauptungen gegenüber den Mitgl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein 1946 gegründeter Verein, dessen Zweck darin liegt, die gemeinsamen herausgeberischen und verlegerischen Interessen der österreichischen Zeitungen zu vertreten und zu fördern. Die klagende Partei ist Medieninhaberin der Tageszeitung Ö*****, die seit 1. September 2006 täglich österreichweit erscheint und deren Herausgeber Wolfgang F***** ist. Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr Ansuchen anzunehm... mehr lesen...
Norm: GenG §5 Z7GenG §15
Rechtssatz: Die Kompetenz zur Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft steht der Generalversammlung als höchstem Organ der Genossenschaft zu und kann nicht durch Satzung dem Aufsichtsrat übertragen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 92/07h Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 92/07h Beisatz: Mit ausführlicher Darstellung der kontro... mehr lesen...
Norm: GenG §5 Z7GenG §15
Rechtssatz: Die Kompetenz zur Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft steht der Generalversammlung als höchstem Organ der Genossenschaft zu und kann nicht durch Satzung dem Aufsichtsrat übertragen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 92/07h Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 92/07h Beisatz: Mit ausführlicher Darstellung der kontro... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: Welcher Art die Nebenpflichten der Genossenschafter sind, hängt regelmäßig vom Unternehmensgegenstand ab. Entscheidungstexte 4 Ob 334/98s Entscheidungstext OGH 09.03.1999 4 Ob 334/98s Veröff: SZ 72/41 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111882 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: Zu dem in § 5 GenG festgesetzten zwingenden Inhalt des Genossenschaftsvertrags können weitere Bestimmungen kommen, die auch Nebenpflichten der Genossenschafter festlegen können. Als Nebenpflichten kommen vor allem Nebenleistungen in Betracht; überdies werden Lieferungs-(Andienungs-) oder Abnahmepflichten zugelassen. Entscheidungstexte 4 Ob 334/98s Entscheidun... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: An der Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung ändert es nichts, daß sie in das Firmenbuch eingetragen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 31/92 Entscheidungstext OGH 24.11.1994 6 Ob 31/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0059318 Dokumentnummer JJR_1994112... mehr lesen...
Norm: GenG §5
Rechtssatz: Die Statutenbestimmung einer Kreditgenossenschaft, daß die Bestellung eines Geschäftsleiters von der Zustimmung eines außenstehenden Dritten - und sei es auch des Revisionsverbandes und Zentralinstitutes - abhängig sein soll, ist unwirksam. Entscheidungstexte 6 Ob 31/92 Entscheidungstext OGH 24.11.1994 6 Ob 31/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien kauften von der S*** W*** die Liegenschaften EZ 1839 (erst- und zweitbeklagte Partei je zur Hälfte) und EZ 1841 (dritt- und viertbeklagte Partei je zur Hälfte), der KG Kaiserebersdorf. In Punkt VII. der Kaufverträge verpflichteten sich die beklagten Parteien, eine bestimmte Wegefläche straßenmäßig herzustellen, zu erhalten, zu beleuchten, zu reinigen und auf ihr den öffentlichen Verkehr sowie die Herstellung, Erhaltung und Benützung von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Mitglied der beklagten Genossenschaft, von der er mit Vorstandsbeschluß vom 5. Juni 1987 gemäß § 7 Abs 1 lit c der Satzung ausgeschlossen wurde. Gegen diesen Beschluß erhob er gemäß § 7 Abs 3 der Satzung Beschwerde beim Aufsichtsrat der Genossenschaft, der am 3. Dezember 1987 nicht Folge gegeben wurde. Ein weiterer Rechtszug an Organe der Genossenschaft ist in der Satzung nicht vorgesehen. Mit der am 27. November 1987 beim Erstgericht überreicht... mehr lesen...