Norm
GenG §5Rechtssatz
Zu dem in § 5 GenG festgesetzten zwingenden Inhalt des Genossenschaftsvertrags können weitere Bestimmungen kommen, die auch Nebenpflichten der Genossenschafter festlegen können. Als Nebenpflichten kommen vor allem Nebenleistungen in Betracht; überdies werden Lieferungs-(Andienungs-) oder Abnahmepflichten zugelassen.Zu dem in Paragraph 5, GenG festgesetzten zwingenden Inhalt des Genossenschaftsvertrags können weitere Bestimmungen kommen, die auch Nebenpflichten der Genossenschafter festlegen können. Als Nebenpflichten kommen vor allem Nebenleistungen in Betracht; überdies werden Lieferungs-(Andienungs-) oder Abnahmepflichten zugelassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111881Dokumentnummer
JJR_19990309_OGH0002_0040OB00334_98S0000_001