Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/20/0337 E 24. Juni 1999 RS 1 Stammrechtssatz Da Aufsichtsbeschwerden gemäß § 122 StVG nicht mit Bescheid erledigt zu werden brauchen, fehlt einer Mitteilung der Behörde, dass sie sich zu einer begehrten aufsichtsbehördlichen Verfügung nicht veranlasst finde, jed... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Kopien der angefochtenen Bescheide sowie der zu den im Folgenden genannten Teilaspekten vorgelegten Verwaltungsakten ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer befand sich während des Zeitraumes vom 10. Jänner 1996 bis zum 15. April 1998 in der Justizanstalt des Landesgerichtes A, wobei er sich bis 22. Juni 1997 in Untersuchungshaft, davon in der Zeit vom 15. Mai 1996 bis 31. Juli 1996 in "Zwischenstr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0634
97/20/0635
97/20/0636 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/10 97/20/0809 9
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Auf Ansuchen oder Beschwerden nach § 122 StVG braucht dem Stra... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich während des Zeitraumes vom 10. Jänner 1996 bis zum 15. April 1998 in der Justizanstalt des Landesgerichtes A, wobei er sich bis 22. Juni 1997 in Untersuchungshaft, davon in der Zeit vom 15. Mai 1996 bis 31. Juli 1996 in "Zwischenstrafhaft" und die restliche Zeit in Strafhaft befand. An diesem Tag wurde der Beschwerdeführer in die JA B, am 25. November 1998 von dort in die JA C und am 21. Dezember 1998 in deren Außenstelle nach D verlegt, wo er sich der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Strafgefangener der Justizanstalt A, wo er eine Freiheitsstrafe in der Gesamtdauer von 19 Jahren verbüßt. Zu Beginn des Jahres 1998 zeigte der Beschwerdeführer in einem Gespräch mit dem Justizwachekommandanten auf, dass bestimmte Insassen der Justizanstalt für Mehrleistungen statt einer Prämie Lebensmittel erhielten. Um weiteren Beschwerden vorzubeugen, ordnete hierauf der Anstaltsleiter an, dass den Insassen keine Lebensmittel an Stelle der Prämie mehr ausgef... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs7 impl;StVG §122;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da Aufsichtsbeschwerden gemäß § 122 StVG nicht mit Bescheid erledigt zu werden brauchen, fehlt einer Mitteilung der Behörde, dass sie sich zu einer begehrten aufsichtsbehördlichen Verfügung nicht veranlasst finde, jeder rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/20/0240 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/10 97/20/0809 9 Stammrechtssatz Auf Ansuchen oder Beschwerden nach § 122 StVG braucht dem Strafgefangenen kein Bescheid erteilt zu werden. Der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Mittlerweile wurde er in Strafhaft übernommen und in eine andere Justizanstalt überstellt. Am 2. Juni 1996 beschwerte er sich über zahlreiche Vorfälle in der Justizanstalt X, worüber deren Anstaltsleiter mit Bescheid vom 3. Dezember 1996 wie folgt entschied: "Der Beschwerde des in Zwischenstrafhaft angehaltenen A B vom 2.6.1996, ho.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich während des Zeitraumes vom 10. Jänner 1996 bis zum 15. April 1998 in der Justizanstalt Y in Untersuchungshaft (vgl. das ebenfalls den Beschwerdeführer betreffende Beschwerdevorbringen zur hg. Zahl 98/20/0239, 0240). An diesem Tag wurde der Beschwerdeführer in die JA Z, am 25. November 1998 von dort in die JA V und am 21. Dezember 1998 in deren Außenstelle nach X verlegt, wo er sich derzeit in Strafhaft befindet. Mit der von ihm als " 7." bezeichne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich während des Zeitraumes vom 10. Jänner 1996 bis zum 15. April 1998 in der Justizanstalt des Landesgerichtes X, und zwar in der Zeit vom 15. Mai 1996 bis 31. Juli 1996 in "Zwischenstrafhaft", die restliche Zeit bis 22. Juni 1997 in Untersuchungshaft (vgl. Beschwerde Seite 8 und das ebenfalls den Beschwerdeführer betreffende Beschwerdevorbringen zur hg. Zl. 98/20/0239, 0240). Am 15. April 1998 wurde der Beschwerdeführer in die JA Y, am 25. November 1998 v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/06/05 96/20/0278 1 Stammrechtssatz Auf Ansuchen oder Beschwerden gem § 122 StVG braucht dem Strafgefangenen kein Bescheid erteilt zu werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat der Strafgefangene kein subjektives Recht auf Ausübung dieses Aufsichtsrechtes. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0603 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1999/03/25 97/20/0248 1 Stammrechtssatz Da sämtliche beschwerdegegenständlichen Fakten die vom Beschwerdeführer in der Justizanstalt Y verbrachte Haftzeit betreffen und sich der Beschwerde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Am 23. September 1996 beschwerte sich der Genannte u.a. 1. der Strafvollzugsbedienstete Inspektor St. habe am 18. September 1996 eine ungerechtfertigte (fingierte) Meldung erstattet, wonach er angeblich eine Ordnungswidrigkeit (er hätte trotz Abmahnung aus dem Haftraumfenster hinausgeschrieen) begangen hätte; 2. er werde dadurch, daß er jeden Samstag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr am Gottesdie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt X. vom 20. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachangeführte Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 107 Abs. 1 Z. 10 und § 26 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 183 Abs. 1 StPO begangen zu haben, nämlich habe er "1. am 1. März 1997 in der Anstaltskirche der Justizanstalt X. vorsätzlich entgegen den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/10 97/20/0809 9 Stammrechtssatz Auf Ansuchen oder Beschwerden nach § 122 StVG braucht dem Strafgefangenen kein Bescheid erteilt zu werden. Der Strafgefangene hat kein subjektives Recht auf Ausübung dieses Aufsichtsrechtes. Interessen, die durch keine... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/20/0810 Rechtssatz: Auf Ansuchen oder Beschwerden nach § 122 StVG braucht dem Strafgefangenen kein Bescheid erteilt zu werden. Der Strafgefangene hat kein subjektives Recht auf Ausübung dieses Aufsichtsrechtes. Interessen, die durch keinen Rechtsanspruch gesichert sind, können aber nicht Gegenstand einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde sein (Hinweis B 19.2.1998, 97/20/0720). Daran ändert auch nic... mehr lesen...
Mit einem Schreiben vom 26. Februar 1997 sowohl an den Verfassungs- als auch an den Verwaltungsgerichtshof erklärte der im Strafvollzug angehaltene Beschwerdeführer, wegen massivster Rechtsverletzungen durch verschiedene Verwaltungsbehörden und -instanzen Beschwerde zu erheben, und beschrieb als "Sachverhalt" sieben verschiedene Anliegen, die von der "Prüfung des Bundesgesetzes über eine Amnestie" aus näher bezeichneten Anlässen bis zur "Überprüfung der verfassungswidrigen Verletzung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §120 Abs1;StVG §122;StVG §31 Abs2;StVG §41 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Ablehnung eines Ansuchens eines Strafgefangenen, über sein Eigengeld in bestimmter Weise verfügen zu dürfen, betrifft zwar subjektive Rechte des Strafgefangenen und kann Gegenstand einer bescheidmäßig zu erledigenden Beschwerde gem § 120 A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;StVG §31 Abs2;StVG §41 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das im § 41 Abs 3 StVG eingeräumte Verfügungsrecht über Eigengeld der Strafgefangenen steht einem Strafgefangenen für die Herstellung von Fotokopien (hier: Klagsschrift und weitere Schriftstücke des Wirtschaftstreuhänders) nicht zu (Hinweis E 12.4.1989, 89/0... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Bescheidbegriff kann iVm § 122 StVG eine Erledigung nicht als Bescheid angesehen werden, in der die belangte Behörde AUSSCHLIESSLICH zu erkennen gibt, daß sie sich "zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen" nicht veranlaßt fühle. Hierin liegt der wesentliche Unterschied gegenüber formal ähnlichen Erledigungen d... mehr lesen...
Die Erledigung der belangten Behörde vom 19. Dezember 1994 lautet wie folgt: "Herrn Leiter der Justizanstalt Graz-Karlau Herrgottwiesgasse 50 8020 Graz Betrifft: a.G. zur GefVNr. 3659/81-56 vom 9.11.1994 Die Beschwerde des Strafgefangenen R vom 3.10.1994 bietet zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen durch das Bundesministerium für Justiz nicht Anlaß. Es wird ersucht, den Strafgefangenen von diesem Erlaß in Kenntnis zu setzen und ihn im Sinne des Berichtes vom 9.11.199... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/02/26 92/01/0041 1 Stammrechtssatz Handelt es sich um eine Beschwerde gem § 122 StVG, so braucht dem Beschwerdeführer gem dem zweiten Satz des § 122 StVG kein Bescheid erteilt zu werden. Die belangte Behörde - die zu Recht vom Vorliegen einer derartige... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde 14 auf § 120 StVG gestützte Beschwerden des Beschwerdeführers vom 8. bzw. 15. Oktober 1996, die sich nach dem Beschwerdevorbringen dagegen gerichtet hatten, daß die Strafvollzugsbehörde erster Instanz mehrere Ansuchen gemäß § 119 StVG nicht unverzüglich erledigt, sondern deren Bearbeitung vorsätzlich verzögert habe, als unzulässig zurück. Die Vollzugsbehörden seien zwar in sinngemäßer Anwendung des § 73 Abs. 1 und Abs. 2 AVG ver... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;StVG §120 Abs1;StVG §122;
Rechtssatz: Da § 120 Abs 1 StVG den Strafgefangenen Beschwerden nur gegen jede ihre RECHTE betreffende Entscheidung oder Anordnung und über jedes ihre Rechte betreffende Verhalten der Strafvollzugsbediensteten einräumt, ein Rechtsanspruch auf Erledigung von Ansuchen ohne unnötigen Aufschub jedenfalls vor A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - ein Strafgefangener, der in der Justizanstalt G eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüßt - richtete am 3. Juli 1996 folgendes Schreiben an das Bundesministerium für Justiz: "BETRIFFT: Beschwerde gegen den verantwortlichen Anstaltsleiter, der der Sozialarbeiterin K verabsäumt hat zu erklären was oder wie der Entlassungsvollzug zu definieren oder definiert ist. AUSFÜHRUNG: Nach mehrmaliger Aufforderung und endlich durchgeführter Vorführung zur Sozialarbe... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/06/05 96/20/0278 1 Stammrechtssatz Auf Ansuchen oder Beschwerden gem § 122 StVG braucht dem Strafgefangenen kein Bescheid erteilt zu werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat der Strafgefangene kein subjektives Recht auf Ausübung dieses Aufsichtsrechtes. ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 25. Juni 1996 erließ die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (die belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Z. 1 und 2 iVm § 21 Fremdengesetz -FrG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet der Republik Österreich. Nach dem in der Beschwerde unbestritten gebliebenen Inhalt des Bescheides liegt folgender Sachverhalt vor: Der Be... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §20 Abs1;StGB §43;StVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 94/18/0987 1
(hier: Dem Fremden wurde Strafaufschub zur Durchführung einer
Drogentherapie erteilt). Stammrechtssatz Die Behörde hat die ihr nach § 20 Abs 1 FrG 1993 aufgetragene Abwägung ohne Bindung an die im Gerichtsurteil zur Frage der bedingten Str... mehr lesen...
Mit Entscheidung vom 11. Februar 1992 gab die Leiterin der Justizanstalt Mittersteig I. der Beschwerde des einschreitenden Strafgefangenen Dr. F vom 30. Dezember 1991 gegen die Durchführung der Überwachung des Briefverkehrs nicht Folge und II. wies ein von ihm gestelltes Ansuchen, anzuordnen, seine eingehende und ausgehende Korrespondenz nur stichprobenweise zu öffnen und sicherzustellen, daß vom Inhalt der geführten Korrespondenz von den Organen des Strafvollzuges keine Kenntnis ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120;StVG §121;StVG §122;StVG §90 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 90 Abs 1 StVG erwächst dem Strafgefangenen kein subjektives Recht auf Betrauung einer bestimmten oder einer bestimmten Kriterien entsprechenden Person mit der stichprobenweisen Überprüfung seines Briefverkehrs, ebensowenig auf Teilnahme am Auswahlverfahren. Bedenken gegen die Eignung einer bestimmten Person können nur im... mehr lesen...