Norm: ABGB §1325 D2a ABGB §1438 Bc ABGB §1438 Cb ZPO §391 C StEG 2005 §6 ABGB § 1325 heute ABGB § 1325 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach Abweisung des Asylantrags des Klägers mit Bescheid des Bundesasylamts vom 9. 9. 2008 wurde am 27. 9. 2008 die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet. Der Kläger wurde am gleichen Tag in Schubhaft genommen. Mit Bescheid vom 2. 10. 2008 wurde über den Kläger ein Aufenthaltsverbot verhängt. Am 8. 10. 2008 beantragte der Kläger die neuerliche Zustellung des Asylbescheids und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einbringung der Berufung gege... mehr lesen...
Gründe: Gegen Mesut S***** war beim Landesgericht für Strafsachen Graz zum AZ 15 Ur 302/03m eine Voruntersuchung wegen des Verdachtes des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB anhängig. Am 19. November 2003 wurde er verhaftet und am 20. November 2003 über ihn die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Verdunklungs- und Tatausführungsgefahr nach § 180 Abs 1 und 2 Z 2 und 3 lit d S... mehr lesen...
Gründe: Helmut F*****, der sich im Verfahren zu AZ 14 Vr 1740/98 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz wegen des Verdachtes des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs l, 143 erster und zweiter Fall StGB vom 19. November 1998 bis zum 14. Jänner 1999 in Untersuchungshaft befunden hatte, wurde über Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss des Untersuchungsrichters vom 25. November 1999 gemäß § 109 Abs 1 StPO außer Verfolgung gesetzt. Mit Beschluss vom 25. Jänner 2000 ... mehr lesen...
Gründe: Fadil M***** und Arben S*****, die sich in dem zum AZ 14 Vr 1317/98 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz geführten Strafverfahren vom Fadil M***** und Arben S*****, die sich in dem zum AZ 14 römisch fünf r 1317/98 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz geführten Strafverfahren vom 12. bis 20. Mai 1998 in Untersuchungshaft befanden, wurden mit Beschluss des Untersuchungsrichters vom 12. Juni 1998 nach § 109 Abs 1 StPO außer Verfolgung gesetzt (Seite 3d des Antrags-... mehr lesen...
Gründe: Sorin A***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 6. März 2001 GZ 2 c Vr 1.153/01-61, von der Anklage wegen des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 zweiter Fall StGB freigesprochen. Noch in der Hauptverhandlung (S 39/II) sowie mit Schriftsatz vom 12. Juni 2001 (ON 77) beantragte er für seine Anhaltung in Verwahrungs- und Untersuchungshaft in der ... mehr lesen...
Norm: StEG §1 StEG §2 Abs1 lita StEG §2 Abs1 litb StEG §6 StEG § 1 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG Art. 11 § 2 gültig von 12.02.1993 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG Art. 11 § 2 gültig von 12.02.1993... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In seinem Urteil vom 21. März 2000 über die Beschwerde Nr 28 389/95 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vorstehend genannten strafgerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 2 Abs 1 lit b StEG Verletzungen des Art 6 Abs 1 und 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl Nr 210/1958, festgestellt. Diese liegen in unterlassener öffentlicher V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, nach öffentlicher Verhandlung ergangenen und öffentlich verkündeten (EvBl 1999/217, 13 Os 54, 55/00) Beschluss wurde ausgesprochen, dass ein nach § 2 Abs 1 lit a StEG bestehender Ersatzanspruch für eine gesetzwidrige Anhaltung des Andrzej K***** in Untersuchungshaft (AZ 7c EVr 9644/95 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien) infolge Anrechnung auf die verhängte Freiheitsstrafe ausgeschlossen sei. Mit dem angefochtenen, nach öffentlicher Verhand... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 31. März 1995, GZ 1 c E Vr 14384/92-214, wurde ua Musa D***** vom gegen ihn wegen des Verbrechens der versuchten Erpressung und einer anderen strafbaren Handlung erhobenen Strafantrag gemäß § 259 Z 3 StPO "mangels Schuldbeweis" freigesprochen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 31. März 1995, GZ 1 c E römisch fünf r 14384/92-214, wurde ua Musa D***** vom gegen ihn wegen des Verbrechens der ve... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a2MRK Art6 Abs1 II7 StEG §6 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz:
Unterläßt es das Oberlandesgericht, den Angehaltenen in öffentlicher Verhandlung zu hören, gibt es ihm keine Gelegenheit, von der Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft Kenntnis zu nehmen und dazu Stellu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde die Feststellung getroffen, daß Andrzej K***** trotz eines - allein von ihm selbst bekämpften - unbedingten Strafteiles von nur sechs Monaten über diese Frist hinaus nahezu drei Tage gesetzwidrig in Untersuchungshaft angehalten wurde (§ 2 Abs 1 lit a StEG), der Ersatzanspruch aber durch Anrechnung auf die vom Berufungsgericht auf sieben Monate reduzierte und zur Gänze bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe ausgeschlossen ist (§ 3 lit... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Privatbeteiligten Luis G***** gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Einleitung der Voruntersuchung zurück. Die dagegen vom Privatbeteiligten erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil gegen Beschwerdeentscheidungen des Gerichtshofes zweiter Instanz nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung ein weiteres Rechtsmittel nicht vorgesehe... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes römisch zwei.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausd... mehr lesen...
Norm: MRK Art5 Abs5 V2 StEG §1 StEG §6 StGG Art8 Abs3 StEG § 1 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StGG Art. 8 gültig von 23.12.1867 bis 31.12.1990 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß sprach das Oberlandesgericht Wien als nach § 6 Abs 1 StEG zuständiger Gerichtshof aus, daß bei Markus K***** die im § 2 Abs 1 lit a StEG bezeichneten Anspruchsvoraussetzungen für die durch seine strafgerichtliche Anhaltung im oben bezeichneten Verfahren vom 5.August 1993, 21 Uhr, bis zum 18.Juli 1994, 16,50 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile nicht vorliegen, weil (mittlerweile) die von ihm zwischen Verhaftung (5.August 1993... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes römisch zwei.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausd... mehr lesen...
Norm: StEG §6 StEG §7 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG § 7 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG § 7 gültig von 01.10.1969 bis 31.07.1989 ... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht Eisenstadt sprach Hasan O***** mit Urteil vom 31. Jänner 1995, GZ 15 E Vr 951/94-50, vom Anklagevorwurf der gerichtlich strafbaren Schlepperei nach § 81 Abs 1 Z 1, Abs 2 FrG rechtskräftig frei und stellte am 15.März 1996 durch Beschluß fest, daß ein Ersatzanspruch für die Zeit der Anhaltung des Hasan O***** in Untersuchungshaft nicht besteht. Das Landesgericht Eisenstadt sprach Hasan O***** mit Urteil vom 31. Jänner 1995, GZ 15 E römisch fünf r 951/9... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß verhängte das Oberlandesgericht Linz über den Beschwerdeführer gemäß §§ 85 Abs. 1, 97 GOG iVm § 220 Abs. 1 ZPO eine Ordnungsstrafe von 10.000 S, weil er in einem an dieses Gericht gerichteten Schriftsatz (enthaltend einen Ablehnungsantrag, eine Beschwerde gemäß § 15 StPO sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde) die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzte. Mit dem angefochtenen Beschluß verhängte das Oberlandesgericht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 5.Dezember 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner, Dr. Lachner, Dr. Kuch und Dr. Hager als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Prokisch als Schriftführer, in der Strafsache gegen Dr. Martin S***** wegen § 302 Abs. 1 StGB über die Beschwerde des Hans Jürgen F***** gegen den Beschluß des Obe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz die von Michael K***** erhobene Berufung wegen Strafe gegen das Urteil des Kreisgerichtes Wels als Schöffengericht vom 11. April 1991, GZ 12 Vr 86/90-50, als unzulässig zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz die von Michael K***** erhobene Berufung wegen Strafe gegen das Urteil des Kreisgerichtes Wels als Schöffengericht vom 11. April 1991, GZ 12 römisch fünf r 86/90-50, a... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz hat im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 15 StPO im Zusammenhang mit einer Aufsichtsbeschwerde der Maria H***** (betreffend die Verfahren AZ U 124/89 und U 182/89 jeweils des Bezirksgerichtes Frankenmarkt) über die Einschreiterin mit Beschluß vom 7.Dezember 1990, AZ 7 Bs 253/90, eine Ordnungsstrafe von 2.000 S verhängt, nachdem schon mit Beschluß vom 3. Oktober 1990 zum selben Aktenzeichen kein Anlaß zu aufsichtsbehördlichen Maßnahmen gefunden wor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Graz: 1. als Rechtsmittelgericht das von dem nach dem § 6 Abs. 2 vorletzter Satz StEG zuständigen (siehe ON 90) Landesgericht für Strafsachen Graz über das Vorliegen eines Ersatzanspruches nach dem § 2 Abs. 1 lit. b StEG gefällte Erkenntnis aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung aufgetragen und 1. als Rechtsmittelgericht das von dem nach dem Paragraph 6, Absatz 2, vorletzter Satz StEG zuständig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Folge gegeben und den Antrag des Beschwerdeführers auf Unterbrechung der Freiheitsstrafe, soweit diese vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt worden war, abgewiesen (OLG Wien vom 11.Juli 1990, AZ 21 Bs 286/90). Rechtliche Beurteilung Die von Franz W*** gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien (als Beschwerdegericht) erhobene B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz (vom 4. April 1990 zum AZ 14 Fs 7-9/90) wurden Fristsetzungsanträge des Beschwerdeführers nach § 91 GOG (ON 880 in 16 Vr 1566/85 des Kreisgerichtes Wels) teils zurück- und teils abgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz (vom 4. April 1990 zum AZ 14 Fs 7-9/90) wurden Fristsetzungsanträge des Beschwerdeführers nach Paragraph 91, GOG (ON 880 in 16 römisch fünf r 1566/85 des Kreisgeric... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluß hat das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Strafgefangenen Ludwig S*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht vom 13. April 1990, GZ 20 BE 207/90-6, - mit dem sein Antrag auf bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe abgelehnt worden war - nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die von Ludwig S*** gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes (als Beschwerdeg... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der "Einspruch" des Beschuldigten R*** gegen den (eine Haftverlängerung gemäß dem § 193 Abs. 4 StPO für statthaft erklärenden) Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck war als unzulässig zurückzuweisen, weil ein Rechtsmittel gegen derartige Beschlüsse eines Gerichtshofes zweiter Instanz in der Strafprozeßordnung nicht vorgesehen ist (EvBl 1983/114 uam). Der "Einspruch" des Beschuldigten R*** gegen den (eine Haftverlänger... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des Verurteilten (Strafgefangenen) Isidor S*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 17. Oktober 1989, GZ 23 Ns 55/89, - mit dem sein Antrag auf Gewährung der Unterbrechung einer Freiheitsstrafe nach § 99 StVG abgewiesen worden war - nicht Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des Verurteilten (Strafgefangenen) Isidor S*** gegen den... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.März 1989 hatte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien das oben genannte Strafverfahren gemäß § 486 Abs. 3 StPO aus dem Grunde des § 485 Abs. 1 Z 6 StPO eingestellt. Mit Beschluß vom 29.März 1989 hatte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien das oben genannte Strafverfahren gemäß Paragraph 486, Absatz 3, StPO aus dem Grunde des Paragraph 485, Absatz eins, Ziffer 6, StPO eingestellt. Der dagegen erhobenen Beschwe... mehr lesen...