RS OGH 2016/11/23 1Ob146/16a

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Veröffentlicht am 23.11.2016
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Rechtssatz

Aus § 6 StEG (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005) kann die generelle Unzulässigkeit einer Aufrechnung gegen Ansprüche des Geschädigten auf Ersatz seines Verdienstentgangs nicht abgeleitet werden.Aus Paragraph 6, StEG (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005) kann die generelle Unzulässigkeit einer Aufrechnung gegen Ansprüche des Geschädigten auf Ersatz seines Verdienstentgangs nicht abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

  • RS0131216">1 Ob 146/16a
    Entscheidungstext OGH 23.11.2016 1 Ob 146/16a
    Veröff: SZ 2016/126

Schlagworte

Kompensation Gegenforderung Aufrechnungsverbot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131216

Im RIS seit

02.03.2017

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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