Rechtssatz
Aus § 6 StEG (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005) kann die generelle Unzulässigkeit einer Aufrechnung gegen Ansprüche des Geschädigten auf Ersatz seines Verdienstentgangs nicht abgeleitet werden.Aus Paragraph 6, StEG (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005) kann die generelle Unzulässigkeit einer Aufrechnung gegen Ansprüche des Geschädigten auf Ersatz seines Verdienstentgangs nicht abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kompensation Gegenforderung AufrechnungsverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131216Im RIS seit
02.03.2017Zuletzt aktualisiert am
30.08.2018