Norm: StEG §3 litb
Rechtssatz: Der Ausschlussgrund nach § 3 lit b StEG kommt nur dann im vollen Umfang zum Tragen, wenn die erlittene Vorhaft zur Gänze in der verhängten Strafe (sei es bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafe, sei es Geldstrafe) Deckung findet. Entscheidungstexte 7 Bs 29/04 Entscheidungstext OLG Linz 27.04.2004 7 Bs 29/04 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §11StEG §2StEG §3 litaStEG §3 litbStEG §6 Abs3
Rechtssatz: Der Antrag besteht lediglich aus dem nicht weiter substantiierten Begehren auf Zuerkennung einer Haftentschädigung. Ungeachtet dieses Umstandes kann auch ohne die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung des Angehaltenen gemäß § 6 Abs 3 StEG eine Entscheidung des OGH über das Vorliegen von Ausschlußgründen nach § 3 lit a und b StEG eintreten, weil auf Grund des vorangegangenen Gru... mehr lesen...
Norm: GRBG §11StEG §2 Abs1 litaStEG §3 litaStEG §3 litb
Rechtssatz: Im Grundrechtsbeschwerdeverfahren kann der OGH die auf eine gesetzwidrige Anhaltung oder Haft bezogenen Ausschlußgründe des § 3 lit a und b StEG nicht prüfen. Ein Erkenntnis des OGH, mit dem eine Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit festgestellt wurde, vermag daher eine Entscheidung nach dem StEG in Ansehung des Vorliegens von Ausschlußgründen nach dem § 3 lit a... mehr lesen...
Norm: StEG §3 litb
Rechtssatz: Gemäß dem § 3 lit b StEG ist in den Fällen des § 2 Abs 1 lit a und b StEG der Ersatzanspruch ausgeschlossen, soweit die Anhaltung auf eine Strafe angerechnet worden ist. Nach dem insoweit nicht unterscheidenden klaren Wortlaut des Gesetzes ist es gleichgültig, ob es sich dabei um eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe handelt und ob diese ganz oder zum Teil bedingt nachgesehen worden ist. En... mehr lesen...
Gründe: I/ Aus den Akten 35 Vr 450/80 und 34 Vr 3493/81 des Landesgerichts Innsbruck ergibt sich folgender Sachverhalt: In dem gegen Dr. Werner A***** beim Landesgericht Innsbruck zur AZ 35 Vr 450/80 anhängigen Strafverfahren stellte die Staatsanwaltschaft am 8. April 1980 (bei Gericht eingelangt am 30. Mai 1980) gegen den Genannten Strafantrag wegen Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 StGB (ON 5 d.A). Da dem Beschuldigten in der Folge die Vorladung zur Hauptverhandlung... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs1 litcStEG §3 litc §21 Abs1 StGB §430 Abs2 StPO
Rechtssatz: Auch die Unterbringung eines Rechtsbrechers nach § 21 Abs 1 StGB anordnende Urteile gemäß § 430 Abs 2 StPO sind strafgerichtliche Verurteilungen im Sinn des StEG, sodaß (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen) auch insoweit § 2 Abs 1 lit c StEG anzuwenden ist. die Frage eines Anspruchsausschlusses zufolge § 3 lit c StEG stellt sich jedenfalls dann nicht, wenn die ... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs1 litaStEG §3 litbStPO §57 A
Rechtssatz: Der Antragsteller kann sich nicht dadurch beschwert erachten, daß ein OLG vor der Beschlußfassung über einen allfälligen Entschädigungsanspruch gemäß dem § 2 Abs 1 lit a StEG den rechtskräftigen Abschluß eines einschlägigen, seinerzeit gemäß dem § 57 StPO ausgeschiedenen Strafverfahrens abwartet, um beurteilen zu können, ob ein Ausschlußgrund gemäß dem § 3 lit b StEG vorliegt oder nicht.... mehr lesen...