Begründung: Der betreibende Gläubiger beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 73.837,38 S = 5.365,97 EUR auf Grund des vor dem Erstgericht abgeschlossenen Vergleichs vom 22. September 1994, GZ 4 C 1860,92v-43. Darin verpflichtete sich der nunmehrige betreibende Gläubiger zur Durchführung näher bestimmter Arbeiten an einer Teichanlage (Punkt 1). Der nunmehrige Verpflichtete verpflichtete sich, binnen 14 Tagen n... mehr lesen...
Begründung: Nach dem in Österreich gefällten Schiedsspruch eines österr. Schiedsgerichts ist die verpflichtete österr. Gesellschaft mbH zur Zahlung von 4.541,60 US-Dollar und von 8.438,36 US-Dollar binnen 30 Tagen nach Vorlage der Originalzahlungsbelege (oder der Bankabrechnung im Zusammenhang mit den seinerzeitigen Zahlungsflüssen, aus denen sich die beiden Beträge schlüssig ergeben) an die betreibende ukrainische Gesellschaft verpflichtet. Der
Spruch: enthält dann folgende Bestim... mehr lesen...
Begründung: Egon T***** ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse ***** . Auf dieser Liegenschaft sind zu C-LNr 12a, 14a, 15a, 16a und 19a Höchstbetragshypotheken zugunsten der Antragstellerin einverleibt. Zu C-LNr 17a ist für die Antragstellerin ein Pfandrecht über EUR 591.120,83 (früher S 8,134.000) einverleibt. Sämtliche Höchstbetragshypotheken wurden zur Sicherung der vom Liegenschaftseigentümer bei der Antragstellerin in der Zei... mehr lesen...
Begründung: Zu I.): Die betreibende Partei beantragte die Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung einer Forderung von 2,820.649,80 S = 277.657,45 EUR s.A. Exekutionstitel ist ein am 28. Oktober 1996 von einem österr. öffentlichen Notar errichteter Notariatsakt, dessen hier wesentliche Punkte lauten: Zu römisch eins.): Die betreibende Partei beantragte die Fahrnis- und Forderungsexekution nach Paragraph 294 a, EO zur Hereinbringung einer Forderung von 2,... mehr lesen...
Begründung: Zu I.): Die betreibende Partei beantragt die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zur Hereinbringung einer Forderung von 2,820.649,80 S (= 277.657,45 EUR) s.A. Exekutionstitel ist ein am 28. Oktober 1996 von einem österr. öffentlichen Notar errichteter Notariatsakt, dessen hier wesentliche Punkte lauten: Zu römisch eins.): Die betreibende Partei beantragt die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zur Hereinbringung einer Forderung von 2,820.649,80 S (= 277.657,45 E... mehr lesen...
Norm: EO §89 Abs2GBG §49 Abs2 NO §3 NO §3a EO § 89 heute EO § 89 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 89 gültig von 11.06.1955 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955 NO Art. 17 ... mehr lesen...
Norm: NO §3 NO §3a NO Art. 17 § 3 heute NO Art. 17 § 3 gültig ab 03.09.2013 NO § 3a heute NO § 3a gültig ab 01.11.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 692/1993 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hälfteeigentümer der im
Kopf: der Entscheidung angeführten Liegenschaften. Sein Eigentumsrecht wurde 1991 bzw 1992 vorgemerkt und 1995 gerechtfertigt. Seit 1990 sind die Liegenschaften mit Pfandrechten für Forderungen der nunmehrigen Rechtsmittelwerberin belastet. Im Jahr 1995 wurde bei diesen Pfandrechten gemäß §§ 3, 3a NO deren Vollstreckbarkeit angemerkt. Seit 1990 sind die Liegenschaften mit Pfandrechten für Forderungen der nunmehrigen R... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist Eigentümer mehrerer Liegenschaften. In der grundbücherlichen Einlage einer dieser Liegenschaften ist zugunsten der betreibenden Partei ein Pfandrecht für eine Forderung von S 1,600.000 samt 10,5 % Zinsen, 9 % Verzugszinsen und 9 % Zinseszinsen mit einer Nebengebührensicherstellung von S 480.000 als Haupteinlage (C-LNr. 12) einverleibt. Dieses Pfandrecht ist gegenüber einem zugunsten der Mutter des Verpflichteten einverleibten Belastungs- und V... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaGBG §14 Abs2 NO §3 Abs1 lita NO §3 Abs1 litb NO §3a EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gült... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund mehrerer Notariatsakte unter anderem die Einverleibung einer Höchstbetragshypothek über S 325.000,-- und die Anmerkung der Vollstreckbarkeit gemäß den §§ 3 und 3a NO bei diesem Pfandrecht und bei der unter C-LNR 41a einverleibten Höchstbetragshypothek über S 312.000,-- ob bestimmt angeführten Anteilen der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft. Die Antragstellerin begehrte aufgrund mehrerer Notariatsakte unter ande... mehr lesen...
Begründung: Am 13.3.1985 wurde vor einem österreichischen Notar ein Notariatsakt errichtet, nach welchem vom Verpflichteten dem Notar "die diesem Akte beigeheftete, zweibogige, S 120,- gestempelte Privaturkunde (Pfandbestellungsurkunde)" zum Zwecke der notariellen Bekräftigung vorgelegt worden sei. Der Notar habe "diese Privaturkunde" im Sinne des § 54 NO geprüft und unterzeichnet. Der Verpflichtete erteilte im Notariatsakt seine ausdrückliche Zustimmung, daß dieser "und die hiem... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 26.6.1986 in Form eines Notariatsaktes einen "Ehepakt und Scheidungsvergleich", in dem unter I angeführt wird, daß die betreibende Partei Miteigentümerin verschiedener Liegenschaftsanteile ist, und unter II, daß die Liegenschaftsanteile mit mehreren Pfandrechten belastet sind und daß für die Vertragsparteien bei mehreren Banken verschiedene, im einzelnen näher bezeichnete Verbindlichkeiten bestehen. Im folgenden heiß es dann: Die Parteien s... mehr lesen...
Begründung: Am 24. Oktober 1986 erklärten die Verpflichtete und eine andere Person in einem an die betreibende Partei gerichteten Schreiben, dieser auf Grund einer Bürgschaftsverpflichtung zum 21. Oktober 1986 403.422,10 S zuzüglich 12,25 % Zinsen und 6 % Verzugszinsen je seit 22. Oktober 1986 "zu schulden und diese Forderung dem Grunde und der Höhe nach anzuerkennen". Am selben Tag wurde von einem öffentlichen Notar ein Notariatsakt aufgenommen, in dem diese Urkunde im Sinn de... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Schuldscheines vom 27. August 1971 ist für die Darlehensforderung der betreibenden Bank von S 1,400.000,- sA ob der im Alleineigentum des Verpflichteten stehenden Liegenschaft EZ 2394 KG Pfaffstätten das Pfandrecht einverleibt und die Vollstreckbarkeit nach § 3 NO angemerkt. Auf Grund des Schuldscheines vom 27. August 1971 ist für die Darlehensforderung der betreibenden Bank von S 1,400.000,- sA ob der im Alleineigentum des Verpflichteten stehenden Lie... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 Ac NO §3 NO §3a EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 C ZPO §594 Abs2 NO §3 NO §3a EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 b... mehr lesen...
Begründung: Ing. Helmut R*** und die Verpflichtete haben in einem Notariatsakt vom 1.12.1986 ihre Zustimmung gegeben, daß dieser in Ansehung der darin von ihnen anerkannten Schuld an Kapital, Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen und Nebengebührenkaution im Sinne der §§ 3 und 3 a der NO vollstreckbar ist. In der dem Notariatsakt beigehefteten Privaturkunde bestätigte Ing. Helmut R***, von der betreibenden Partei ein Darlehen von S 6 Mio. zugezählt erhalten zu haben. Punkt I der Dar... mehr lesen...
Begründung: Am 17.5.1979 nahm Dr. Karl H*** als bestellter Dauersubstitut des öffentlichen Notars Dr. Alfred P*** mit dem Amtssitz in Wien-Simmering zu GZ. 2307 einen Notariatsakt über einen Ehevertrag, Erbvertrag und ein wechselseitiges Testament der seit 3. März 1978 miteinander verheirateten Parteien auf, die darin Dr. Olga Renate D*** und Helmut Rudolf D*** benannt sind. Die Punkte II. und XIV. Abs. 1 dieses Notariatsaktes lauten: Die Punkte römisch zwei. und römisch vierze... mehr lesen...
Begründung: Am 17.5.1979 nahm Dr.Karl B als bestellter Dauersubstitut des öffentlichen Notars Dr.Alfred C mit dem Amtssitz in Wien-Simmering zu GZ.2307 einen Notariatsakt über einen Ehevertrag, Erbvertrag und ein wechselseitige Testament der seit 3.März 1978 miteinander verheirateten Parteien auf, die darin Dr.Olga Renate A und Helmut Rudolf A benannt sind. Die Punkte II. und XIV. Abs 1 dieses Notariatsaktes lauten: Die Punkte römisch zwei. und römisch vierzehn. Absatz eins, dies... mehr lesen...
Norm: EO §7 Aa NO §3 NO §3a EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Norm: EO §138 NO §3 NO §3a EO § 138 heute EO § 138 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 138 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 138 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIO EO §7 Ba NO §3 NO §3a EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gültig von 24.12.2020 bis... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIO EO §88 NO §3a EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gültig von 24.12.2020 bis 30.06.2... mehr lesen...