Norm
EO §1 Z17 IIORechtssatz
Eine Kredithypothek ist selbst dann, wenn ein Notariatsakt sie als vollstreckbar erklärt, keine vollstreckbare Forderung im Sinne des § 7 EO, und es kann ein solcher Notariatsakt keinen Exekutionstitel bilden.Eine Kredithypothek ist selbst dann, wenn ein Notariatsakt sie als vollstreckbar erklärt, keine vollstreckbare Forderung im Sinne des Paragraph 7, EO, und es kann ein solcher Notariatsakt keinen Exekutionstitel bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0000247Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011