Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 MilStG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

21 Dokumente

Entscheidungen 1-21 von 21

TE OGH 1998/12/15 14Os171/98

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Entscheidung | OGH | 15.12.1998

RS OGH 1998/12/9 12Os161/98

Norm: GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Verhängung der Untersuchungshaft wegen fortgesetzten (hier religiös motivierten) Verharrens im Ungehorsam gegen einen Einberufungsbefehl bedeutet keine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit. Entscheidungstexte 12 Os 161/98 Entscheidungstext OGH 09.12.1998 12 Os 161/98 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1998

RS OGH 1998/12/9 14Os166/98

Norm: MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ungeachtet dessen, daß ein Gesinnungstäter die wiederholten Befehlsverweigerungen aus dem selben Motiv begeht, handelt es sich um die Aufeinanderfolge mehrerer gleichartiger, zeitlich getrennter Taten, denen jeweils die Erteilung eines Befehles und dessen abermalige Mißachtung trotz neuerlicher Abmahnung zugrundeliegen. Entscheidungstexte 14 Os 166/98 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1998

TE OGH 1998/12/9 14Os166/98

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Entscheidung | OGH | 09.12.1998

TE OGH 1998/12/9 12Os161/98

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Entscheidung | OGH | 09.12.1998

RS OGH 1998/12/9 12Os161/98

Norm: GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Verhängung der Untersuchungshaft wegen fortgesetzten (hier religiös motivierten) Verharrens im Ungehorsam gegen einen Einberufungsbefehl bedeutet keine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit. Entscheidungstexte 12 Os 161/98 Entscheidungstext OGH 09.12.1998 12 Os 161/98 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1998

RS OGH 1998/12/9 14Os166/98

Norm: MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ungeachtet dessen, daß ein Gesinnungstäter die wiederholten Befehlsverweigerungen aus dem selben Motiv begeht, handelt es sich um die Aufeinanderfolge mehrerer gleichartiger, zeitlich getrennter Taten, denen jeweils die Erteilung eines Befehles und dessen abermalige Mißachtung trotz neuerlicher Abmahnung zugrundeliegen. Entscheidungstexte 14 Os 166/98 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1998

TE OGH 1989/2/23 12Os14/89 (12Os15/89)

Gründe: Das Kommando des Panzerstabsbataillons 9 zeigte am 11. Oktober 1988 (die schriftliche Anzeige langte erst am 14. Oktober 1988 ein) bei der Staatsanwaltschaft Wien an, daß der am 18. Juni 1969 geborene Grundwehrdiener Wehrmann Heinz V*** am 5. Oktober 1988 auch nach förmlicher Belehrung und Abmahnung durch den Kommandanten die Annahme der Handfeuerwaffe StG 77 verweigerte, worauf er nach § 41 HDG festgenommen und zu drei Tagen Disziplinarhaft verurteilt wurde. Nach Verbüßun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.1989

RS OGH 1989/2/23 12Os14/89 (12Os15/89), 14Os171/98, 14Os166/98

Norm: MilStG §12 Abs1 Z2StPO §180 Abs2 Z3StPO §180 Abs3
Rechtssatz: Da seit dem StVÄG 1983 ua die Gefahr fortgesetzter Tatbegehung einen Haftgrund bildet, kann auch im Fall von Unterlassungsdelikten, wie etwa dem des militärischen Ungehorsams, Untersuchungshaft verhängt werden (vgl auch Mayerhofer-Rieder 2.Auflage Anmerkung 8 zu § 180 StPO). Entscheidungstexte 12 Os 14/89 Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1989

RS OGH 1989/2/23 12Os14/89 (12Os15/89)

Norm: MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach § 12 Abs 1 Z 2 MilStG ist nicht schon die Befehlsverweigerung als solche gerichtlich strafbar, sondern erst das Verharren im Ungehorsam trotz Abmahnung. Nach Verstreichen eines - fallbezogen unterschiedlich langen, mit Augenblicken bis zu Stunden anzusetzenden - Zeitraumes, während dessen der Soldat den Befehl nicht ausführt, ist die Tat selbst dann strafbar, wenn dem Befehl nachträglich (verspätet) doc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1989

RS OGH 1989/2/23 12Os14/89 (12Os15/89), 14Os171/98, 14Os166/98

Norm: MilStG §12 Abs1 Z2StPO §180 Abs2 Z3StPO §180 Abs3
Rechtssatz: Da seit dem StVÄG 1983 ua die Gefahr fortgesetzter Tatbegehung einen Haftgrund bildet, kann auch im Fall von Unterlassungsdelikten, wie etwa dem des militärischen Ungehorsams, Untersuchungshaft verhängt werden (vgl auch Mayerhofer-Rieder 2.Auflage Anmerkung 8 zu § 180 StPO). Entscheidungstexte 12 Os 14/89 Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1989

RS OGH 1989/2/23 12Os14/89 (12Os15/89)

Norm: MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach § 12 Abs 1 Z 2 MilStG ist nicht schon die Befehlsverweigerung als solche gerichtlich strafbar, sondern erst das Verharren im Ungehorsam trotz Abmahnung. Nach Verstreichen eines - fallbezogen unterschiedlich langen, mit Augenblicken bis zu Stunden anzusetzenden - Zeitraumes, während dessen der Soldat den Befehl nicht ausführt, ist die Tat selbst dann strafbar, wenn dem Befehl nachträglich (verspätet) doc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1989

TE OGH 1983/3/22 10Os10/83

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.November 1961 geborene Kfz-Mechaniker Hans Walter A und der am 15.Juni 1962 geborene Kfz-Mechaniker Georg B I. des Vergehens des Ungehorsams nach § 12 Abs 1 Z. 1 MilStG. und II. des Vergehens der Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten nach § 307 Z. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Feststellungen hatten die damals ihren Präsenzdienst ableistenden Angeklagten am 3.Oktober 1981 ab 12,30 Uhr die (militärische) Ordnungsstrafe der Ordnungs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.03.1983

RS OGH 1983/3/22 10Os10/83

Norm: MilStG §12 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 12 Abs 1 Z 1 MilStG pönalisiert den qualifizierten Ungehorsam, der darin besteht, daß sich der Täter "demonstrativ" gegen einen ihm erteilten Befehl wendet und ihn solcherart nicht befolgt. Somit genügt weder bloße Nichtbefolgung eines Befehls, noch auch, daß der Täter durch beleidigende Worte oder Gesten lediglich zu erkennen gibt, daß er den - obzwar von ihm befolgten - Befehl innerlich ablehnt oder miß... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1983

RS OGH 1983/3/22 10Os10/83

Norm: MilStG §12 Abs1 Z1MilStG §22 Z3
Rechtssatz: Leistet ein Soldat einem Befehl zwar Folge und wendet er sich bloß gegen diesen, indem er seinen Vorgesetzten tätlich beleidigt, so verantwortet er das Vergehen nach § 22 MilStG (und nicht jenes nach § 12 Abs 1 Z 1 MilStG). Entscheidungstexte 10 Os 10/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 10 Os 10/83 Veröff: SSt 54/27 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1983

RS OGH 1983/3/22 10Os10/83

Norm: MilStG §12 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 12 Abs 1 Z 1 MilStG pönalisiert den qualifizierten Ungehorsam, der darin besteht, daß sich der Täter "demonstrativ" gegen einen ihm erteilten Befehl wendet und ihn solcherart nicht befolgt. Somit genügt weder bloße Nichtbefolgung eines Befehls, noch auch, daß der Täter durch beleidigende Worte oder Gesten lediglich zu erkennen gibt, daß er den - obzwar von ihm befolgten - Befehl innerlich ablehnt oder miß... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1983

RS OGH 1983/3/22 10Os10/83

Norm: MilStG §12 Abs1 Z1MilStG §22 Z3
Rechtssatz: Leistet ein Soldat einem Befehl zwar Folge und wendet er sich bloß gegen diesen, indem er seinen Vorgesetzten tätlich beleidigt, so verantwortet er das Vergehen nach § 22 MilStG (und nicht jenes nach § 12 Abs 1 Z 1 MilStG). Entscheidungstexte 10 Os 10/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 10 Os 10/83 Veröff: SSt 54/27 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1983

RS OGH 1977/9/20 9Os103/77

Norm: MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Befehlswiederholung ist keine Abmahnung. Entscheidungstexte 9 Os 103/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 9 Os 103/77 Veröff: SSt 48/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087232 Dokumentnummer JJR_19770920_OGH0002_0090OS00103_7700000_003 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1977

RS OGH 1977/9/20 9Os103/77

Norm: MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Abmahnung setzt voraus, daß der Befehlende im ernsten Ton darauf hinweist, daß er einen Befehl erteilt und der Soldat ermahnt wird, diesen zu befolgen. Entscheidungstexte 9 Os 103/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 9 Os 103/77 Veröff: SSt 48/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1977

RS OGH 1977/9/20 9Os103/77

Norm: MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Befehlswiederholung ist keine Abmahnung. Entscheidungstexte 9 Os 103/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 9 Os 103/77 Veröff: SSt 48/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087232 Dokumentnummer JJR_19770920_OGH0002_0090OS00103_7700000_003 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1977

RS OGH 1977/9/20 9Os103/77

Norm: MilStG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Abmahnung setzt voraus, daß der Befehlende im ernsten Ton darauf hinweist, daß er einen Befehl erteilt und der Soldat ermahnt wird, diesen zu befolgen. Entscheidungstexte 9 Os 103/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 9 Os 103/77 Veröff: SSt 48/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1977

Entscheidungen 1-21 von 21

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