Norm
MilStG §12 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Abmahnung setzt voraus, daß der Befehlende im ernsten Ton darauf hinweist, daß er einen Befehl erteilt und der Soldat ermahnt wird, diesen zu befolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087228Dokumentnummer
JJR_19770920_OGH0002_0090OS00103_7700000_002