Norm: KO §11KO §48KO §49 EO §290a Abs1 Z1 EO §291 EO § 290a heute EO § 290a gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290a gültig von 02.01.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 290a gültig... mehr lesen...
Norm: KO §47KO §49
Rechtssatz: Nutzungen einer zur Sondermasse gehörigen Sache sind zur Berichtigung der Kosten der besonderen Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Sondermasse heranzuziehen. Verwaltungskosten stellen jedenfalls dann Sondermassekosten gemäß § 49 Abs 1 KO dar, wenn sie sich auf die Sondermasse beziehen, also durch die Sondermasse verursacht wurden und bei gebotener ex ante-Betrachtung nicht unzweckmäßig erscheinen. ... mehr lesen...
Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §48KO §49
Rechtssatz:
Die Steuerschuld aus Veräusserungsgewinn durch Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Verwertung eines Absonderungsgutes ist eine Masseforderung, die von der allgemeinen Konkursmasse (§ 47 KO) und nicht von der Sondermasse (§ 49 KO) zu tragen ist. Die Steuerschuld aus Veräusserungsgewinn durch Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Verwertung eines Absonderungsgutes ist eine Massef... mehr lesen...
Norm: KO §47 Abs3KO §49KO §119 Abs2 BKO §176
Rechtssatz: Sämtliche auf das Meistbot Verwiesene sind zum Rekurs gegen einen Beschluss des Konkursgerichtes nach § 47 Abs 3 KO, dass sich Masseforderungen auf die Sondermasse des Meistbotes beziehen, berechtigt. Eine Bindung des Exekutionsgerichtes tritt erst nach Rechtskraft des Beschlusses nach § 47 Abs 3 KO ein. Sämtliche auf das Meistbot Verwiesene sind zum Rekurs gegen einen Beschluss ... mehr lesen...
Norm: KO §49KO §46 Abs1 Z2EStG §30
Rechtssatz: Spekulationssteuer ist zwar Masseforderung, nicht aber Sondermasseforderung. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 9 Ra 182/04g. Diese ist nunmehr unter RW0000662 abrufbar. Entscheidungstexte 28 R 204/96t Entscheidungstext OLG Wien 25.04.1997 28 R 204/96t ... mehr lesen...
Norm: KO §49KO §119 DKO §125
Rechtssatz: Kosten der Verwertung der Sondermasse können auch dann vorliegen, wenn der Masseverwalter weder die Versteigerung beantragt noch nach § 119 Abs 4 KO in das bereits anhängige Zwangsversteigerungsverfahren als betreibender Gläubiger eingetreten ist. Kosten der Verwertung der Sondermasse können auch dann vorliegen, wenn der Masseverwalter weder die Versteigerung beantragt noch nach Paragraph 119, A... mehr lesen...
Norm: BUAG §12 Abs3KO §48 Abs1KO §49 BUAG § 12 heute BUAG § 12 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 BUAG § 12 gültig von 01.03.1992 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: KO §49
Rechtssatz:
Zu den Sondermassekosten gehört auch die dem Masseverwalter vom Konkursgericht bereits zuerkannte und vom Masseverwalter vereinnahmte Belohnung, soweit sie die Sondermasse betrifft.
Entscheidungstexte 7 Ob 714/87 Entscheidungstext OGH 25.02.1988 7 Ob 714/87 Veröff: SZ 61/46 European Case Law... mehr lesen...
Norm: KO §48KO §49
Rechtssatz:
Zu den Kosten der Verwertung der Sondermasse, die vor den Ansprüchen der Absonderungsberechtigten zu berichtigen sind, gehört auch die Umsatzsteuer, die bei der Versilberung einer Sondermasse anfällt.
Entscheidungstexte 5 Ob 310/86 Entscheidungstext OGH 27.05.1986 5 Ob 310/86 Veröff: SZ 59/85 = RdW 1986,244 = ÖBA 1986,492 ... mehr lesen...
Norm: KO §49 ZPO §528 D4b ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.1... mehr lesen...
Norm: KO aF §46KO §49
Rechtssatz:
Der Masseverwalter hat aus den Erträgnissen der Liegenschaft des Gemeinschuldners, soweit sie dazu reichen, die während der Verwaltung fällig gewordenen Realsteuern und sonstige von der Liegenschaft zu entrichtende Abgaben zu bezahlen. Die Verletzung dieser Pflicht macht ihn gegenüber jedem Beteiligten, insbesondere auch gegenüber dem Hypothekargläubiger, für den dadurch verursachten Vermögensschaden ... mehr lesen...
Norm: KO §49 ZPO §528 D4b ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.1... mehr lesen...
Norm: EO §216 IIIaKO §49 EO § 216 heute EO § 216 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 216 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 216 gültig von 01.07.2002 bis 30.06.2021... mehr lesen...