RS OGH 1998/12/16 3Ob85/95, 3Ob137/98p

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Veröffentlicht am 08.11.1995
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Norm

KO §49
KO §119 D
KO §125

Rechtssatz

Kosten der Verwertung der Sondermasse können auch dann vorliegen, wenn der Masseverwalter weder die Versteigerung beantragt noch nach § 119 Abs 4 KO in das bereits anhängige Zwangsversteigerungsverfahren als betreibender Gläubiger eingetreten ist.Kosten der Verwertung der Sondermasse können auch dann vorliegen, wenn der Masseverwalter weder die Versteigerung beantragt noch nach Paragraph 119, Absatz 4, KO in das bereits anhängige Zwangsversteigerungsverfahren als betreibender Gläubiger eingetreten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085095

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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