RS OGH 1998/7/15 3Ob17/97i, 3Ob137/98p, 3Ob224/01i

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Veröffentlicht am 15.07.1998
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Norm

KO §47 Abs3
KO §49
KO §119 Abs2 B
KO §176

Rechtssatz

Sämtliche auf das Meistbot Verwiesene sind zum Rekurs gegen einen Beschluss des Konkursgerichtes nach § 47 Abs 3 KO, dass sich Masseforderungen auf die Sondermasse des Meistbotes beziehen, berechtigt. Eine Bindung des Exekutionsgerichtes tritt erst nach Rechtskraft des Beschlusses nach § 47 Abs 3 KO ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110279

Im RIS seit

14.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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