Norm
KO §46 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Steuerschuld aus Veräusserungsgewinn durch Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Verwertung eines Absonderungsgutes ist eine Masseforderung, die von der allgemeinen Konkursmasse (§ 47 KO) und nicht von der Sondermasse (§ 49 KO) zu tragen ist.Die Steuerschuld aus Veräusserungsgewinn durch Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Verwertung eines Absonderungsgutes ist eine Masseforderung, die von der allgemeinen Konkursmasse (Paragraph 47, KO) und nicht von der Sondermasse (Paragraph 49, KO) zu tragen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115286Dokumentnummer
JJR_20010611_OGH0002_0080OB00228_00P0000_001