Norm: IO §28 IO §38 KO §28KO §38 IO § 28 heute IO § 28 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 28 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 28 gültig von 01.01.1983 bis 30.06... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AKO §31 Abs1 Z2KO §38 ABGB § 1302 heute ABGB § 1302 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Grundsätzlich haften mehrere Geschäftsgegner nur auf das jeweils aus der anfechtbaren Handlung Erlangte. Im vorliegenden Fall haben aber die Banken nicht die jeweiligen Eingänge des ang... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1KO §38
Rechtssatz:
Leistet der vom späteren Gemeinschuldner auf Schuld Angewiesene noch vor Konkurseröffnung an den Anweisungsempfänger, so ist beim Anfechtungstatbestand des § 30 Abs 1 Z 1 KO nur dieser als Anfechtungsgegner legitimiert. Leistet der vom späteren Gemeinschuldner auf Schuld Angewiesene noch vor Konkurseröffnung an den Anweisungsempfänger, so ist beim Anfechtungstatbestand des Paragraph 30, Absatz e... mehr lesen...
Norm: KO §38
Rechtssatz: Als Anfechtungsgegner ist derjenige anzusehen, zu dessen Gunsten die angefochtene Rechtshandlung vorgenommen wurde und der aus ihr einen Vorteil erlangt hat. Entscheidungstexte 7 Ob 723/87 Entscheidungstext OGH 25.02.1988 7 Ob 723/87 Veröff: SZ 61/47 = JBl 1988,652 2 Ob 554/89 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: KO §38 ASVG §58 Abs5 ASVG § 58 heute ASVG § 58 gültig von 01.01.2021 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2017 ASVG § 58 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2019 ASVG § 58 gültig von 01.01.2019 bis 31.12.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1017 KO §38 ABGB § 1017 heute ABGB § 1017 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner selbst kommt (falls er nicht im Einzelfall Rechtsnachfolger des ursprünglichen Anfechtungsgegners wird) als Anfechtungsgegner nicht in Betracht (ebenso Bartsch-Pollak 3. Auflage I,... mehr lesen...
Der in Wien etabliert gewesene Edelsteinhändler Rudolf L. beantragte am 22. Jänner 1963 die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, die am 23. Jänner 1963 auch erfolgte. Da er seinen Ausgleichsantrag in der Folge aber zurückziehen mußte, kam es am 7. Mai 1963 zur Eröffnung des Anschlußkonkurses. Der Kläger, ein Wiener Rechtsanwalt, wurde zunächst zum Ausgleichsverwalter, in der Folge auch zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Partei, eine offene Handelsgesellschaft, die ein Inkass... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2KO §38
Rechtssatz:
Zur Frage der Passivlegitimation für die Anfechtung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen eines Inkassobüros, das im eigenen Namen nach Beauftragung durch einzelne Gläubiger des späteren Gemeinschuldners mit diesem eine Moratoriumsvereinbarung geschlossen und durchgeführt hat (unter Heranziehung von 8 Ob 159/62).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §38
Rechtssatz:
Der Anfechtungsgegner wird durch die Veräußerung des Unternehmens, in dessen Rahmen die anfechtbare Rechtshandlung gesetzt wurde, keineswegs haftungsfrei. Er haftet vielmehr neben dem Übernehmer des Unternehmens, also seinem Rechtsnachfolger, weiter. Es bleibt dem Masseverwalter überlassen, welchen der Anfechtungsschuldner er in Anspruch nimmt.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...