RS OGH 2013/7/17 7Ob723/87, 2Ob554/89, 6Ob1/01t, 3Ob116/08t, 3Ob213/09h, 3Ob92/13w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1988
beobachten
merken

Norm

KO §38

Rechtssatz

Als Anfechtungsgegner ist derjenige anzusehen, zu dessen Gunsten die angefochtene Rechtshandlung vorgenommen wurde und der aus ihr einen Vorteil erlangt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064554

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten