Norm
IO §28Rechtssatz
Anfechtungsgegner kann auch der Gläubiger sein, der bloß mittelbar (über Umwege) Deckung erhalten hat. Dies gilt auch für die Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht nach § 28 KO.Anfechtungsgegner kann auch der Gläubiger sein, der bloß mittelbar (über Umwege) Deckung erhalten hat. Dies gilt auch für die Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht nach Paragraph 28, KO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124341Im RIS seit
19.12.2008Zuletzt aktualisiert am
17.05.2022