Entscheidungen zu § 210 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

RS OGH 2013/1/24 8Ob136/12a

Norm: KO §210 Abs1 Z1
Rechtssatz: Übt der Schuldner eine Vollzeitbeschäftigung aus, so besteht in der Regel die Vermutung, dass die ausgeübte Tätigkeit angemessen ist. Übt der Schuldner eine Teilzeitbeschäftigung aus, so entspricht dies grundsätzlich nicht den Anforderungen des § 210 Abs 1 Z 1 KO, weil diese Bestimmung implizit davon ausgeht, dass der Schuldner zur Erfüllung seiner Obliegenheit seine ganze Arbeitskraft einsetzt. Die Au... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.2013

RS OGH 2008/4/3 8Ob3/08m

Norm: KO §205KO §210 Abs1 Z2
Rechtssatz: Außer dem in § 205 KO behandelten Fall der Änderung des unpfändbaren Betrags der Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder der Änderung sonstiger wiederkehrender Leistungen mit Einkommensersatzfunktion kennt die KO im Abschöpfungsverfahren keine Entscheidungskompetenz des Konkursgerichts auf „Feststellung der Pfändbarkeit" bzw auf Feststellung, ob bestimmte Vermögensbestandteile dem § 210 Abs 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.04.2008

RS OGH 2007/5/21 8Ob43/07t

Norm: KO §210 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Schuldner muss jeden Wechsel des Wohnsitzes oder des Drittschuldners nicht nur auf Verlangen, sondern von sich aus melden. Durch die Pflicht zur Bekanntgabe des neuen Drittschuldners wird der Treuhänder in die Lage versetzt, diesem die Abtretungserklärung zuzustellen. Entscheidungstexte 8 Ob 43/07t Entscheidungstext OGH 21.05.2007 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.05.2007

RS OGH 2007/5/21 8Ob43/07t

Norm: KO §210 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 210 Abs 1 Z 4 KO, weil der Schuldner den pfändbaren Teil des Bezugs der ihm durch den Arbeitgeber zugekommen ist, nicht dem Treuhänder weitergeleitet hat, bildet dann einen Einstellungsgrund, wenn dies dem Schuldner auffallen musste. Ein Verstoß gegen Paragraph 210, Absatz eins, Ziffer 4, KO, weil der Schuldner den pfändbaren Teil des Bezugs der ihm durch den Arbeitgeber zugekomme... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.05.2007

RS OGH 2005/2/17 8Ob4/05d

Norm: KO §210 Abs1 Z8
Rechtssatz: § 210 Abs 1 Z 8 KO erfasst nur solche Schulden, die durch eine rechtsgeschäftliche Verpflichtungserklärung des Schuldners entstehen, nicht aber solche, die aus keinem rechtsgeschäftlichen Verhalten hervorgehen. Das Eingehen von Abgabenverbindlichkeiten (hier: Einkommensteuer) im Zusammenhang mit der Ausübung einer - vertraglich begründeten - Erwerbstätigkeit fällt nicht unter den Tatbestand des § 21... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.2005

RS OGH 2004/5/27 8Ob103/03k

Norm: KO §210 Abs1 Z1KO §211
Rechtssatz: Geht der Schuldner keiner Beschäftigung nach und bemüht er sich auch nicht um eine solche, verwirklicht er einen Dauertatbestand, bis zu dessen Beendigung ein Gläubiger jederzeit ohne Rücksicht auf die Jahresfrist des § 211 Abs 1 KO den Antrag auf vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens stellen kann. Geht der Schuldner keiner Beschäftigung nach und bemüht er sich auch nicht um eine s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.2004

RS OGH 2023/11/17 8Ob275/00z; 8Ob103/03k; 8Ob43/07t; 8Ob136/12a; 8Ob104/23m

Norm: KO §210 Abs1 Z1KO §211 Abs1 IO §210 Abs1 Z2 IO § 210 heute IO § 210 gültig ab 17.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 210 gültig von 01.08.2017 bis 16.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2017 IO § 210 gültig von... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2001

RS OGH 2001/2/15 8Ob275/00z

Norm: KO §210 Abs1KO §211 Abs1 Z2
Rechtssatz: Teilt der Schuldner seine Drogenabhängigkeit dem Konkursgericht nicht mit, stellt dies keine Obliegenheitsverletzung dar. Entscheidungstexte 8 Ob 275/00z Entscheidungstext OGH 15.02.2001 8 Ob 275/00z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114733 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2001

RS OGH 2001/2/15 8Ob275/00z

Norm: KO §210 Abs1 Z1KO §211 Abs1
Rechtssatz: Es stellt grundsätzlich eine Obliegenheitsverletzung des Schuldners gemäß § 211 Abs 1 Z 2 iVm § 210 Abs 1 Z 1 KO dar, wenn dieser innerhalb der Wohlverhaltensperiode straffällig und deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt wird. Es stellt grundsätzlich eine Obliegenheitsverletzung des Schuldners gemäß Paragraph 211, Absatz eins, Ziffer 2, in Verbindung mit Paragraph 210, Absatz eins, Ziffer... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2001

RS OGH 2001/2/15 8Ob275/00z

Norm: KO §210 Abs1KO §211 Abs1
Rechtssatz: Stellt ein Konkursgläubiger einen Antrag auf vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens hat er die Einhaltung der Frist zu behaupten, muss sie aber nicht bescheinigen. Das Gericht hat dies von Amts wegen zu prüfen. Entscheidungstexte 8 Ob 275/00z Entscheidungstext OGH 15.02.2001 8 Ob 275/00z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2001

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