RS OGH 2001/2/15 8Ob275/00z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2001
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Norm

KO §210 Abs1
KO §211 Abs1

Rechtssatz

Stellt ein Konkursgläubiger einen Antrag auf vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens hat er die Einhaltung der Frist zu behaupten, muss sie aber nicht bescheinigen. Das Gericht hat dies von Amts wegen zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114730

Dokumentnummer

JJR_20010215_OGH0002_0080OB00275_00Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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