Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Eine Kündigungsentschädigung stellt eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume dar. Die Kündigungsentschädigung ist somit als Hauptanwendungsfall des § 67 Abs 8 EStG 1972 anzusehen, wird sie doch im Hinblick auf die Beendigung des D... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1972 §68;
Rechtssatz: Daß eine Vergleichssumme undifferenziert mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern ist, hat der VwGH in den Erkenntnissen vom 30.1.1991, 90/13/0121 bis 0127, NICHT ausgeführt. Vielmehr hat der VwGH bei der Erfassung von Nachzahlungen für vergangene Kalenderjahre die Ausscheidung jener (steuerfreie... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer, der von seinem Dienstgeber mit 31. Mai 1988 gekündigt worden war, wurden in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Teilurteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 17. Juni 1991, 10 Cga n/88, folgende Ansprüche zuerkannt: 1) Gehälter für Mai und Juni 1988 S 102.194,-- 2) Sonderzahlungen 1. Jänner - 30. Juni 1988 S 51.097,-- 3) Abfertigung S 357.678,96 4) Urlaubsabfindung S ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Liegt einer der Fälle des § 67 Abs 8 EStG 1988 vor, so hat die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz und nicht gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht (Hinweis E 18.3.1991, 90/14/0053). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1416;EStG 1988 §67 Abs6;
Rechtssatz: Für die Frage, welcher Betrag an Verzugszinsen auf die einzelnen Bezugsteile entfällt, wird die im § 1416 ABGB angeführte Reihenfolge maßgeblich sein; als letzte Möglichkeit wäre von einer verhältnismäßigen Tilgung auszugehen (Hinweis Koziol-Welser, Grundriß des bürgerliche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Bei den im Beschwerdefall zuerkannten Verzugszinsen handelt es sich um Vorteile aus dem Dienstverhältnis, wobei der zugesprochene urteilsmäßige Mehrbetrag in einem derart engen Zusammenhang mit den einzelnen dem Dienstnehmer zustehenden Bezugsteilen steht, daß er steuerlich deren Schicksal teilt (Hinweis E 19.10.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6; Beachte Besprechung in Infas 1996/2 S 77-79;
Besprechung in SWK 1997/7, S 28-30;
Rechtssatz: Der Zuspruch einer Urlaubsentschädigung, der seine Ursache darin hat, daß der Dienstnehmer während des aufrechten Dienstverhältnisses den ihm zustehenden Erholungsurlaub nicht konsumiert hat, steht in keinem Kausalzusammenhang mit der A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;
Rechtssatz: Der im § 67 Abs 6 EStG 1988 enthaltene Nebensatz "die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen" läßt erkennen, daß es sich hier um Bezüge handeln muß, die durch die Beendigung des Dienstverhältnisses ausgelöst werden. Weiters ist auch aus der beispielsweisen Aufzählung von freiwilligen Abfertigungen und Abfindungen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zum Bund im 36. Dienstjahr in den Ruhestand versetzt und erhielt im zeitlichen Zusammenhang damit eine Jubiläumszuwendung im Sinne des § 20c Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956. Einziger Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist, ob diese Jubiläumszuwendung der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 unterliegt oder nicht. Der Beschwerdeführer bejaht die begünstigte Besteuerung mit dem... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs1;EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs1;EStG 1988 §67 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/14 91/13/0095 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Das Dienstverhältnis eines öffentlich-rechtlich Bediensteten wird nicht dadurch beendet, daß er vom Dienststand in den Ruhestand wechselt. Wird aber das Dienstverhältnis nicht been... mehr lesen...
Einziger Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist, ob eine Jubiläumszuwendung im Sinne des § 20c Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 die gemäß Abs. 3 der zitierten Bestimmung deswegen vor Vollendung einer 40-jährigen Dienstzeit ausbezahlt wird, weil der Beamte aus dem Dienststand ausscheidet und zu diesem Zeitpunkt bereits eine Dienstzeit von mindestens 35 Jahren vollendet hat, der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs. 6 EStG 1972 unterliegt oder nicht. Der Beschwerdeführer bejah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs1;EStG 1972 §67 Abs6;
Rechtssatz: Der Ruhegenuß eines öffentlich-rechtlich Bediensteten ist als laufender Bezug des Arbeitnehmers aus demselben Dienstverhältnis anzusehen, aus dem der Bedienstete Aktivbezüge erhalten hat, sodaß eine Jubiläumszuwendung die in § 67 Abs 6 EStG 1972 normierte Voraussetzung nicht erfüllt, wonach ein begünstigter, sons... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs1;EStG 1972 §67 Abs6;
Rechtssatz: Das Dienstverhältnis eines öffentlich-rechtlich Bediensteten wird nicht dadurch beendet, daß er vom Dienststand in den Ruhestand wechselt. Wird aber das Dienstverhältnis nicht beendet, so steht bereits dieser Umstand einer begünstigten Besteuerung der Jubiläumszuwendung nach § 67 Abs 6 EStG 1972 entgegen, weil mi... mehr lesen...
Anläßlich einer den Zeitraum 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1988 umfassenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer ua fest, daß die Beschwerdeführerin an Beamte, welche wegen Versetzung in den Ruhestand aus dem aktiven Dienststand ausschieden und zu diesem Zeitpunkt eine mindestens 25-jährige Dienstzeit aufwiesen, ein je nach Anzahl der Dienstjahre gestaffeltes sogenanntes Treuegeld auszahlte. Die Beschwerdeführerin habe diese Treugelder als gesetzliche Abfertigungen im Sinn des §... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht dem mit Erkenntnis vom heutigen Tag, 92/14/0124, entschiedenen. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf dieses Erkenntnis verwiesen. Aus den dort genannten Gründen war die Beschwerde gemäß § 42 Abs 1 VwGG als unbegründet abzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl Nr 416/1994. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992140094... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/31 91/14/0059 3 Stammrechtssatz Öffentlich-rechtliche Bedienstete des Ruhestandes beziehen einen Ruhegenuß. Wenn der Pensionsfonds als Hilfsorgan der Gemeinde auftritt, ist die Bezahlung des Ruhegenusses der Gemeinde zuzurechnen. Derartige Ruhebezüge stellen somit laufende Bezüge des Arbeitnehmer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs3;EStG 1972 §67 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992140094.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Im Zuge einer den Zeitraum vom 1. Jänner 1984 bis zum 31. Dezember 1987 betreffenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer u.a. fest, daß die beschwerdeführende Gemeinde an vier Beamte anläßlich deren Übertrittes in den Ruhestand Treueprämien gewährt und den Lohnsteuerabzug gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1972 mit den festen Steuersätzen berechnet habe. Die genannte Bestimmung habe zur Voraussetzung, daß das Dienstverhältnis beendet werde. Bei Beamten bedeute aber der Übertritt in den Ruhestand... mehr lesen...
Index: L24002 Gemeindebedienstete Kärnten32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;GdBedG Krnt 1958 §62 Abs1 lita;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Bedienstete des Ruhestandes beziehen einen Ruhegenuß. Wenn der Pensionsfonds als Hilfsorgan der Gemeinde auftritt, ist die Bezahlung des Ruhegenusses der Gemeinde zuzurechnen. Derartige Ruhebezüge stellen somit laufende Bezüge des Arbeitnehmers a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;
Rechtssatz: Der Besteuerung nach § 67 Abs 6 EStG 1972 steht es entgegen, wenn die begünstigten Bezüge neben laufenden Bezügen des Arbeitnehmers aus demselben Dienstverhältnis gewährt werden. Aufgrund dieser Bestimmung schließt etwa die Gewährung einer Firmenpension die Begünstigung des § 67 Abs 6 EStG 1972 aus (Hinweis E 26.6.1990, 89/14/0278;... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Reise- und Verkehrsbüro. Anläßlich einer Lohnsteuerprüfung über den Streitzeitraum wurde unter anderem beanstandet, daß die Beschwerdeführerin 1. gemäß § 68 Abs. 2 EStG 1972 bzw. § 68 Abs. 5 EStG 1988 im Kollektivvertrag vorgesehene Erschwerniszulagen an Lenker von Autobussen mit Überlänge (länger als 10,9 m) steuerbegünstigt ausbezahlt, 2. bei freiwilligen Abfertigungen (1986, 1988, 1989, 1990) entgegen § 67 Abs. 6 EStG 1972 bzw. 1988 die Pflic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §90;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §90;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 67 Abs 6 EStG 1972 bzw 1988 ist so klar und eindeutig, daß sie einer von ihrem Wortlaut abweichenden Auslegung nicht zugänglich ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140101.X03 Im RI... mehr lesen...
Am 31. Dezember 1984 trat der langjährige Direktor der Beschwerdeführerin (Gustav M) in den Ruhestand. Ende des Jahres 1984 erhielt er von der Beschwerdeführerin neben der gesetzlichen eine freiwillige Abfertigung in der Höhe von 175.820,60 S. Ab 1. Jänner 1985 bezog Gustav M von seiner ehemaligen Arbeitgeberin neben dem schon bis dahin gewährten Mehldeputat auf Grund der Pensionszusage vom 1. August 1979 eine monatliche Firmenpension in der Höhe von 18.600 S brutto. Strittig ist,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs6;
Rechtssatz: Erhält ein Abgabepflichtiger von seinem ehemaligen Dienstgeber sowohl ein Mehldeputat als auch eine Firmenpension, so handelt es sich hiebei um laufende Bezüge aus "demselben Dienstverhältnis" iSd § 67 Abs 6 EStG 1972, weshalb eine Besteuerung der freiwilligen Abfertigung nach dem ersten Satz dieser Bestimmung... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 28. August 1983 kündigte Dkfm. Dolores C., die damalige Geschäftsführerin der beschwerdeführenden GmbH, das Dienstverhältnis mit Gerhard L. mit Wirkung vom 31. März 1984. Im Kündigungsschreiben wurde bemerkt, daß die Geschäftsführerin - die zusammen mit der Verlassenschaft nach ihrem verstorbenen Ehegatten über alle Geschäftsanteile der GmbH verfügte - den Betrieb der GmbH nach dem Ableben ihres Ehegatten nicht fortsetzen möchte. Mit Abtretungsvertrag vom 18. April 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs3;EStG 1972 §67 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0178 E 25. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Begünstigungsvorschrift ist nur in Fällen der Auflösung des Dienstverhältnisses anwendbar. Treffen zwei unmittelbar aneinander anschließende Dienstverhältnisse zusammen und wurde bei Beendigung des früheren Dienstverhältnisses der Abfertigung... mehr lesen...
Strittig ist die steuerliche Behandlung der an einen ehemaligen Dienstnehmer der Beschwerdeführerin gemeinsam mit dem Dezemberbezug des Jahres 1985 ausgezahlten Kündigungsentschädigung in Höhe von S 652.600,--. Mit Dienstvertrag vom 2. August 1984 waren dem Dienstnehmer Vordienstzeiten im Ausmaß von 16 Dienstjahren unter anderem für den Abfertigungsanspruch anerkannt worden (§ 9); für den Fall der Kündigung des Dienstverhältnisses durch die Beschwerdeführerin wurde der Abfertigung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Liegt ein Fall des § 67 Abs 8 EStG 1972 vor, hat die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz - und nicht gemäß § 67 Abs 6 EStG 1972 - zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlung... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 5. Oktober 1988, Zl. 87/13/0247, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Oktober 1986, GZ. GA 5 - 2063/1/86, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Hiezu legte der Gerichtshof dar, dem Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 558;
Rechtssatz: Es widerspricht der im § 67 Abs 6 erster Satz EStG 1972 normierten Begrenzung des zu begünstigenden Betrages auf ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate, in die Bemessungsgrundlage für das eine Viertel entweder laufende Bezüge aus dem vorangegangenen Dienstv... mehr lesen...