1. Der Beschwerdeführer beantragte am 7. März 2001 unter Verwendung des amtlichen Formulars (Mzb 1) die Gewährung der Mietzinsbeihilfe ab 1. Jänner 2001. Er sei Hauptmieter einer Wohnung im Ausmaß von 35 Quadratmeter. Die Frage nach dem Grund der Erhöhung des Hauptmietzinses ließ er unbeantwortet. Entsprechend der angeschlossenen Mietzinsbestätigung bewohnt er als Hauptmieter zwei Wohnräume in einem näher bezeichneten Haus; der monatliche Mietzins inklusive Betriebskosten betra... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0271 E 22. Februar 1995 VwSlg 6974 F/1995 RS 3
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Die Mietzinsbeihilfe wird nur rechtstechnisch als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 fingiert (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Anmerkung 1 zu § 107). Ob die Voraussetzungen f... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei machte im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 einen Betrag von 146.723,14 S als außergewöhnliche Belastung geltend. Nach den über Aufforderung des Finanzamtes vorgelegten Belegen handelte es sich dabei um den Gesamtbetrag verschiedener Rechnungen über ärztliche Leistungen u.a. eines Institutes für Sterilitätsbetreuung (etwa betreffend "ICSI-IVF-Pauschale" oder das Medikament Viagra). Mit der Begründung: , Kosten der künstlichen Befruchtung (I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob Kosten einer künstlichen Befruchtung (Invitro-Fertilisation) eine außergewöhnliche Belastung der Abgabepflichtigen im Sinne des § 34 EStG 1988 darstellen, sind Feststellungen über die Ursache der Fortpflanzungsunfähigkeit zu treffen, denn eine freiwillig herbeigeführte Fortpflanzungsunfähigkeit würde die Anerkenn... mehr lesen...
In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 machte der Beschwerdeführer als außergewöhnliche Belastung u.a. einen Betrag von 585.409,55 S betreffend "Zwangsausgl. Ing. H., Baumeister" geltend. Zum diesbezüglichen Sachverhalt legte der Beschwerdeführer über Vorhalt des Finanzamtes ein Gerichtsurteil vom 4. September 1998 betreffend eine Klagsforderung von 459.868,24 S gegenüber Ing. H. wegen nicht ordnungsgemäßer Errichtung eines Wintergartens und ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nach § 34 EStG 1988 ist u.a., dass die Belastung zwangsläufig erwachsen ist, sich der Steuerpflichtige ihr also aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen konnte (§ 34 Abs. 3 EStG 1988). Aus dieser Bestimmung ergibt sich dabei mit aller ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, seit 1. Februar 1993 österreichischer Staatsbürger, beantragte am 4. Mai 2000 die Gewährung der Familienbeihilfe für seine Tochter Jelena, geboren am 27. Oktober 1976, rückwirkend ab 1. September 1996, sowie für seine Töchter Maria, geboren am 3. Jänner 1975, und Magdalena, geboren am 15. März 1982, jeweils rückwirkend ab 1. Jänner 1997. Als Wohnort der Kinder war jeweils eine in Kroatien gelegene Adresse, bei Jelena unter Hinzufügung des Vermerks, dass das Kin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33;EStG 1988 §34;FamLAG 1967 §5 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0160 E 2. Juni 2004 RS 3 Stammrechtssatz Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, denen keine entsprechende Transferzahlung zukommt, kann die verfassungsrechtlich gebotene, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Grund der Unterhaltsverpf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Jahr 1992 in Ausbildung zum Facharzt. Für die Jahre 1992 und 1993 bekannte er Einkünfte ein, welche zu einem steuerpflichtigen Einkommen von rund 143.000 S (1992) und 131.000 S (1993) führten. Im Jahr 1992 übernahm er für seinen Bruder Ing. G.-M. I. eine Bürgschaft in Höhe von 2,500.000 S gegenüber der H-Bank. Aus diesem Titel nahm die H-Bank den Beschwerdeführer im Jahr 1993 zur Haftung in Anspruch. U.a. die in den Streitjahren 1995 bis 1998 der H-Ban... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0158 E 31. März 2004 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet und damit aus sittlichen Gründen gezwungen, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört. § 34 EStG 1988... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0145 E 18. Oktober 1995 RS 1 Stammrechtssatz Handelt es sich um Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaft, so muß nach stRsp des VwGH (Hinweis E 21.9.1993, 93/14/0105; E 19.1.1988, 87/14/0021) Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0173 E 28. Jänner 2005 RS 3 Stammrechtssatz Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, die die verschiedensten Ursachen haben k... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermög... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Paragraph 34, EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0145 E 18. Oktober 1995 RS 1 Stammrechtssatz Handelt es sich um Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaft, so muß nach stRsp des VwGH (Hinweis E 21.9.1993, 93/14/0105; E 19.1.1988, 87/14/0021) Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, die die verschiedensten Ursachen haben können, mit der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Mit seiner Einkommensteuererklärung für 1999 machte der Beschwerdeführer u.a. außergewöhnliche Belastungen in Höhe tatsächlicher Kosten von rund 20.000 S anstelle des Pauschbetrages, der ihm auf Grund seiner Behinderung im Grad von 50 % zustünde, geltend und schlüsselte die Kosten in einer Beilage auf. Darunter befinden sich Kosten für einen Kuraufenthalt in Bad R in Höhe von 14.280 S (abzüglich eines Ersatzes durch den Träger der Sozialversicherung in Höhe von 973 S) und Reisekosten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0126 E 16. Dezember 1999 RS 1 Stammrechtssatz Ein Steuerpflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0164 E 28. Oktober 2004 RS 1 Stammrechtssatz Nicht jeder auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte (Kur-)aufenthalt führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Auf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0139 E 25. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthalts ist die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses, aus dem sich die Notwendigkeit und Dauer der Reise sowie das Reiseziel ergeben, erforderlich. Einem ärztlichen Gutachten kann es gle... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid ist die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für "Kuraufenthalte" des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau in den Jahren 1996, 1997 und 1998 als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 strittig. Im Einzelnen handelte es sich um Aufenthalte in Grado (Italien) vom 20. April bis 4. Mai sowie vom 5. bis 12. Oktober 1996, vom 19. April bis 3. Mai sowie vom 27. September bis 4. Oktober 1997 und vom 25. April bis 9. Mai sowie vom ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0139 E 25. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthalts ist die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses, aus dem sich die Notwendigkeit und Dauer der Reise sowie das Reiseziel ergeben, erforderlich. Einem ärztlichen Gutachten kann es gle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Nicht jeder auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte (Kur-)aufenthalt führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Die Aufwendungen für den... mehr lesen...