Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 EStG 1988 §30 Abs3 EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2 EStG 1988 §30 Abs3 EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 194/2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2 EStG 1988 §30 Abs3 EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 194/2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2 EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 GrEStG 1987 §5 VwRallg EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025 bis 23.12.2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 EStG 1988 §30 Abs4 Z1 EStG 1988 §30 Abs4 Z2 EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geänder... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 EStG 1988 §30 Abs1 EStG 1988 §30 Abs3 EStG 1988 §32 Abs2 EStG 1988 §6 EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 EStG 1988 §6 Z1 EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 EStG 1988 §19 Abs2 EStG 1988 §20 Abs1 Z1 EStG 1988 §27 Abs3 EStG 1988 §28 EStG 1988 §30 EStG 1988 §30 Abs3 EStG 1988 §31 EStG 1988 §4 EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 §4 Abs3 EStG 1988 §6 EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 EStG 1988 §19 Abs2 EStG 1988 §20 Abs1 Z1 EStG 1988 §28 EStG 1988 §30 EStG 1988 §30 Abs3 EStG 1988 §31 EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 §4 Abs3 EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 EStG 1988 §30 EStG 1988 §30 Abs3 EStG 1988 §31 EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201; EStG 1988 §30 Abs3; EStG 1988 §30a Abs1; EStG 1988 §30b Abs3; BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ... mehr lesen...
Im Zuge einer für die Jahre 1992 bis 1994 beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer in Tz. 21 seines Berichtes vom 16. September 1996 folgende Feststellungen: Im Jahr 1989 habe der Beschwerdeführer ein näher genanntes Grundstück um einen Kaufpreis von S 1,560.000,-- von der P GmbH erworben. Im Jahr 1991 sei ein Teil dieses Grundstückes gegen eine Entschädigung gemäß § 17 Abs. 5 der Bauordnung für Wien an die Gemeinde Wien abgetreten worden. Mit ... mehr lesen...
Im Zuge einer für die Jahre 1992 bis 1994 beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer in Tz. 21 seines Berichtes vom 16. September 1996 folgende Feststellungen: Im Jahr 1989 habe der Beschwerdeführer ein näher genanntes Grundstück um einen Kaufpreis von S 1,560.000,-- von der P GmbH erworben. Im Jahr 1991 sei ein Teil dieses Grundstückes gegen eine Entschädigung gemäß § 17 Abs. 5 der Bauordnung für Wien an die Gemeinde Wien abgetreten worden. Mit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Ein behördlicher Eingriff im Sinne des § 30 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 liegt auch dann vor, wenn er sich in der Folge gesetzlicher Vorschriften eines über Antrag des Steuerpflichtigen eingeleiteten Verfahrens ergibt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2007140009.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Ein behördlicher Eingriff im Sinne des § 30 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 liegt auch dann vor, wenn er sich in der Folge gesetzlicher Vorschriften eines über Antrag des Steuerpflichtigen eingeleiteten Verfahrens ergibt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2007140009.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann 1987 damit, gebrauchte PKW anzukaufen, in Stand zu setzen und sodann weiter zu verkaufen. Er war im Streitzeitraum Eigentümer von Anteilen einer Liegenschaft in W., L-Straße. 1988 erwarb er Liegenschaftsanteile in W., Sch.-Gasse, und vermietete auf dieser Liegenschaft befindliche Räumlichkeiten und Garagenplätze. Am 7. Mai 1990 wurde er wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen in Haft genommen und in weiterer Folge zu einer langjährigen Frei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann 1987 damit, gebrauchte PKW anzukaufen, in Stand zu setzen und sodann weiter zu verkaufen. Er war im Streitzeitraum Eigentümer von Anteilen einer Liegenschaft in W., L-Straße. 1988 erwarb er Liegenschaftsanteile in W., Sch.-Gasse, und vermietete auf dieser Liegenschaft befindliche Räumlichkeiten und Garagenplätze. Am 7. Mai 1990 wurde er wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen in Haft genommen und in weiterer Folge zu einer langjährigen Frei... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass der Beschwerdeführer eine im Jahr 1989 erworbene Liegenschaft im Jahr 1994 veräußert habe. Die Liegenschaft habe zu 60% der Vermietung und Verpachtung gedient; die restlichen 40% habe der Beschwerdeführer als Sonderbetriebsvermögen der Fahrschule C., an der er als Mitunternehmer beteiligt sei, zur Verfügung gestellt. Der bei der Veräußerung erzielte Spekulationsüberschuss sei mit der Begründung: , "nicht steuerpf... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. März 1989 hatte der Beschwerdeführer das bebaute Grundstück in Wien, Z-Gasse 33, gekauft. Er erklärte aus der Vermietung des Gebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Jahre 1993 verkaufte der Beschwerdeführer 40/100 Anteile der Liegenschaft um S 12,117.000,-- an NN und 25/100 Anteile an der Liegenschaft um S 7,275.000,-- an AA. Die Käufer sind Wirtschaftstreuhandgesellschaften. Das Finanzamt stellte dem Veräußerungserlös die anteiligen Anschaffungsk... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass der Beschwerdeführer eine im Jahr 1989 erworbene Liegenschaft im Jahr 1994 veräußert habe. Die Liegenschaft habe zu 60% der Vermietung und Verpachtung gedient; die restlichen 40% habe der Beschwerdeführer als Sonderbetriebsvermögen der Fahrschule C., an der er als Mitunternehmer beteiligt sei, zur Verfügung gestellt. Der bei der Veräußerung erzielte Spekulationsüberschuss sei mit der Begründung: , "nicht steuerpf... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. März 1989 hatte der Beschwerdeführer das bebaute Grundstück in Wien, Z-Gasse 33, gekauft. Er erklärte aus der Vermietung des Gebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Jahre 1993 verkaufte der Beschwerdeführer 40/100 Anteile der Liegenschaft um S 12,117.000,-- an NN und 25/100 Anteile an der Liegenschaft um S 7,275.000,-- an AA. Die Käufer sind Wirtschaftstreuhandgesellschaften. Das Finanzamt stellte dem Veräußerungserlös die anteiligen Anschaffungsk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Eine Veräußerung "infolge eines behördlichen Eingriffes" im Sinne des § 30 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 liegt im Falle einer Enteignung oder eines enteignungsähnlichen Eingriffes vor. Der Zweck der genannten Befreiungsbestimmung besteht nicht darin, die Veräußerung irgendeines Vermögensgegenstandes der Besteuerung als Spekulationsgesch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;StadterneuerungsG;
Rechtssatz: Unter Veräußerung zur Vermeidung eines unmittelbar drohenden behördlichen Eingriffes ist die rechtsgeschäftliche Vorwegnahme des Rechtszustandes, der durch den behördlichen Eingriff bewirkt würde, zu verstehen. Solcherart ist aber in der Veräußerung von Liegenschaftsan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Gehören die Einkünfte aus dem Veräußerungsgeschäft zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 1 bis Z. 6 EStG 1988, so liegt gemäß § 30 Abs. 3 Z. 1 legcit (insoweit) kein Spekulationsgeschäft vor. Dies schließt jedoch nicht aus, dass bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (hier des So... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Eine Veräußerung "infolge eines behördlichen Eingriffes" im Sinne des § 30 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 liegt im Falle einer Enteignung oder eines enteignungsähnlichen Eingriffes vor. Der Zweck der genannten Befreiungsbestimmung besteht nicht darin, die Veräußerung irgendeines Vermögensgegenstandes der Besteuerung als Spekulationsgesch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2;StadterneuerungsG;
Rechtssatz: Unter Veräußerung zur Vermeidung eines unmittelbar drohenden behördlichen Eingriffes ist die rechtsgeschäftliche Vorwegnahme des Rechtszustandes, der durch den behördlichen Eingriff bewirkt würde, zu verstehen. Solcherart ist aber in der Veräußerung von Liegenschaftsan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Gehören die Einkünfte aus dem Veräußerungsgeschäft zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 1 bis Z. 6 EStG 1988, so liegt gemäß § 30 Abs. 3 Z. 1 legcit (insoweit) kein Spekulationsgeschäft vor. Dies schließt jedoch nicht aus, dass bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (hier des So... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erklärte aus der von ihm betriebenen Forstwirtschaft in den Streitjahren Einkünfte von rund 1,1 Mio S und rund 1,2 Mio S und beantragte, diese Einkünfte nach § 37 Abs 5 EStG 1988 idF vor der Novelle BGBl Nr 201/1996 zu besteuern, wobei er zur Begründung: ausführte, er sei von der Forstinspektion zur Beseitigung des durch Windwürfe entstandenen Schadholzes bescheidmäßig aufgefordert worden, um so einen Schädlings- bzw Borkenkäferbefall hintanzuhalten. Der Mitbeteiligte... mehr lesen...