Der Mitbeteiligte erklärte aus der von ihm betriebenen Forstwirtschaft in den Streitjahren Einkünfte von rund 1,1 Mio S und rund 1,2 Mio S und beantragte, diese Einkünfte nach § 37 Abs 5 EStG 1988 idF vor der Novelle BGBl Nr 201/1996 zu besteuern, wobei er zur Begründung: ausführte, er sei von der Forstinspektion zur Beseitigung des durch Windwürfe entstandenen Schadholzes bescheidmäßig aufgefordert worden, um so einen Schädlings- bzw Borkenkäferbefall hintanzuhalten. Der Mitbeteiligte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §12 Abs4;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;EStG 1988 §37 Abs5;
Rechtssatz: Unter einem behördlichen Eingriff ist nicht jede behördliche Einwirkung auf ein Geschehen zu verstehen, sondern nur eine solche, mit der die öffentliche Hand Eigentumsrechte zu ihren Gunsten in einer Weise beeinträchtigt, daß - ohne Übertragung des Eigentums - das Eigentumsrecht an einer Sac... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §12 Abs4;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;EStG 1988 §37 Abs5;
Rechtssatz: Unter einem behördlichen Eingriff ist nicht jede behördliche Einwirkung auf ein Geschehen zu verstehen, sondern nur eine solche, mit der die öffentliche Hand Eigentumsrechte zu ihren Gunsten in einer Weise beeinträchtigt, daß - ohne Übertragung des Eigentums - das Eigentumsrecht an einer Sac... mehr lesen...
Aus dem von der belangten Behörde vorgelegten Arbeitsbogen über die beim Beschwerdeführer hinsichtlich der Streitjahre vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung ist erkennbar, daß der Beschwerdeführer am 7. Mai 1990 wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen inhaftiert und in weiterer Folge zu einer langjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist. Bei einer Einvernahme durch Organe des zuständigen Finanzamtes gab der Beschwerdeführer am 4. März 1993 an... mehr lesen...
Aus dem von der belangten Behörde vorgelegten Arbeitsbogen über die beim Beschwerdeführer hinsichtlich der Streitjahre vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung ist erkennbar, daß der Beschwerdeführer am 7. Mai 1990 wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen inhaftiert und in weiterer Folge zu einer langjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist. Bei einer Einvernahme durch Organe des zuständigen Finanzamtes gab der Beschwerdeführer am 4. März 1993 an... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0006
Rechtssatz: § 30 Abs 3 Z 2 EStG kommt nur im Falle eines behördlichen Eingriffs oder bei einem unmittelbar drohenden behördlichen Eingriff, nicht aber bei einer Veräußerung auf Grund eines zivilrechtlichen Anspruches eines Dritten z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs3 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0006
Rechtssatz: § 30 Abs 3 Z 2 EStG kommt nur im Falle eines behördlichen Eingriffs oder bei einem unmittelbar drohenden behördlichen Eingriff, nicht aber bei einer Veräußerung auf Grund eines zivilrechtlichen Anspruches eines Dritten z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 13. Juli 1982 jeweils einen 1/4-Anteil an zwei inländischen Liegenschaften erworben. Laut gerichtlichem Vergleich vom 8. November 1984 erwarb der Beschwerdeführer im Zuge der Scheidung von seiner Ehegattin jeweils einen weiteren 1/4-Anteil an diesen Liegenschaften um den Betrag von insgesamt S 380.000,--. Auf Grund eines Antrages einer Gläubigerbank zur Hereinbringung offener Kreditforderungen wurden diese Liegenschaftsanteile am 5. Oktober... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 13. Juli 1982 jeweils einen 1/4-Anteil an zwei inländischen Liegenschaften erworben. Laut gerichtlichem Vergleich vom 8. November 1984 erwarb der Beschwerdeführer im Zuge der Scheidung von seiner Ehegattin jeweils einen weiteren 1/4-Anteil an diesen Liegenschaften um den Betrag von insgesamt S 380.000,--. Auf Grund eines Antrages einer Gläubigerbank zur Hereinbringung offener Kreditforderungen wurden diese Liegenschaftsanteile am 5. Oktober... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1988 §30 Abs1;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Da das Gesetz bei Umschreibung des Tatbestandes "Spekulationsgeschäfte" nicht auf die Absicht der an Veräußerungsgeschäften Beteiligten abstellt (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, 1195), kann auch das Fehlen einer derartigen Absicht nicht dazu führen, daß die Veräußerun... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der unmittelbare Übergang eines Vermögensgegenstandes im Wege der Zwangsversteigerung vom Verpflichteten auf den Ersteher stellt auf der Seite des ersteren ein Veräußerungsgeschäft iSd § 30 EStG 1988 dar. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1972 §30;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Versteigerungsgericht hat durch den Zuschlag keinen "behördlichen Eingriff" iSd § 30 Abs 3 Z 2 EStG 1988 vorgenommen. Unter einem solchen Eingriff ist nämlich nicht jede behördliche Einwirkung auf ein Geschehen zu v... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Keine der gerichtlichen Anordnungen im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens zielt darauf ab, dem Gericht bzw seinem Rechtsträger (Bund) die Verfügungsmacht an der Liegenschaft und ihrem Zubehör gleich einem Eigentümer zu verschaffen. Zweck der Zwangsversteigerung u... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1967 §23;EStG 1972 §30;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH hat schon in seinem Erkenntnis vom 28.4.1967, 42/67, ausgesprochen, daß auch im Fall einer Zivilteilung und einer damit verbundenen Veräußerung im Wege einer öffentlichen Feilbietung eine Veräußerung iSd § 23 EStG 1967 vorliegt. Diese ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1988 §30 Abs1;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Da das Gesetz bei Umschreibung des Tatbestandes "Spekulationsgeschäfte" nicht auf die Absicht der an Veräußerungsgeschäften Beteiligten abstellt (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, 1195), kann auch das Fehlen einer derartigen Absicht nicht dazu führen, daß die Veräußerun... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der unmittelbare Übergang eines Vermögensgegenstandes im Wege der Zwangsversteigerung vom Verpflichteten auf den Ersteher stellt auf der Seite des ersteren ein Veräußerungsgeschäft iSd § 30 EStG 1988 dar. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1972 §30;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Versteigerungsgericht hat durch den Zuschlag keinen "behördlichen Eingriff" iSd § 30 Abs 3 Z 2 EStG 1988 vorgenommen. Unter einem solchen Eingriff ist nämlich nicht jede behördliche Einwirkung auf ein Geschehen zu v... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Keine der gerichtlichen Anordnungen im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens zielt darauf ab, dem Gericht bzw seinem Rechtsträger (Bund) die Verfügungsmacht an der Liegenschaft und ihrem Zubehör gleich einem Eigentümer zu verschaffen. Zweck der Zwangsversteigerung u... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1967 §23;EStG 1972 §30;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH hat schon in seinem Erkenntnis vom 28.4.1967, 42/67, ausgesprochen, daß auch im Fall einer Zivilteilung und einer damit verbundenen Veräußerung im Wege einer öffentlichen Feilbietung eine Veräußerung iSd § 23 EStG 1967 vorliegt. Diese ... mehr lesen...