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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs3Rechtssatz
Unterbleibt die Errichtung des zunächst geplanten Gebäudes gänzlich, sind die - somit vergeblichen - Planungskosten mangels Vorliegens eines Herstellungsvorganges keine Herstellungskosten. Sie fallen damit nicht unter die gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 bei Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen die Anschaffungskosten des Grundstücks erhöhenden Herstellungsaufwendungen.Unterbleibt die Errichtung des zunächst geplanten Gebäudes gänzlich, sind die - somit vergeblichen - Planungskosten mangels Vorliegens eines Herstellungsvorganges keine Herstellungskosten. Sie fallen damit nicht unter die gemäß Paragraph 30, Absatz 3, EStG 1988 bei Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen die Anschaffungskosten des Grundstücks erhöhenden Herstellungsaufwendungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021130005.J03Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022