Entscheidungen zu § 23 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

1.859 Dokumente

Entscheidungen 1.741-1.770 von 1.859

RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0203

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §25; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Ist der als Prokurist der KG tätige Kommanditist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegend für die KG, nicht jedoch für die Komplementär-GmbH tätig, und werden keine außersteuerlichen
Gründe: für den Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1989

RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0203

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Die Zurechnungsregel des § 23 Z 2 EStG ist einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zugänglich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986140203.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1989

RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0203

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Wird zwischen der Prokuristin der KG und der GmbH ein zivilrechtlich anerkanntes Dienstverhältnis begründet, so ist dieses steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn nicht konkret dargetan wird, weswegen das Dienstverhältnis n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1989

RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0203

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Ein steuerlicher Durchgriff bei einer GmbH & Co KG (ieS) auf die KG findet nicht statt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986140203.X01 Im RIS seit 07.11.1989 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1989

RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0203

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;HGB §110 Abs1;HGB §161 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Die KG hat dem Gesellschafter, der in Gesellschaftsangelegenheiten Aufwendungen macht, diese zu ersetzen. Dies erfolgt bei einer GmbH & Co KG idR durch Gewährung eines Vorausgewinnes in Höhe der Kosten der Geschäftsführung). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1989

RS Vwgh 1989/9/20 88/13/0044

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198 Abs2;EStG 1972 §23 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1990, 83;
Rechtssatz: Würde sich auch dann, wenn man die Einkünfte des Abgabepflichtigen (aus dem Schweinemastbetrieb) nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb (wie es die belangte Behörde getan hat), sondern den Einkünft... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Wenn die Haupttätigkeit des Abgabepflichtigen eine selbständige ist und gleichzeitig ein enger, wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Nebentätigkeit besteht, sind die Einkünfte aus der Nebentätigkeit - mögen sie auch für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Einem Arbeitnehmer wird am Dienstort üblicherweise ein Arbeitsraum bei gleichzeitiger Festlegung der Dienstzeit zur Verfügung gestellt (Abgrenzung zu Werkvertrag). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Es widerspricht jeder wirtschaftlichen Übung, im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach Beendigung einer bedungenen Dienstleistung noch durch drei Jahre hindurch Löhne auszuzahlen (Abgrenzung zu Werkvertrag). Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Bei einem Werkvertrag ist zwar eine sachliche, im Gegensatz zu einem Dienstvertrag jedoch keine persönliche Weisungsgebundenheit gegeben. Dem Auftraggeber wird bei größeren Projekten regelmäßig da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Die für einen Sportverein durchgeführte Planung und Bauüberwachung einer Tennishalle, einer Kegelbahn und eines Restaurants stellt eine regelmäßig nicht im Rahmen eines Dienstvertrages, sondern eines Werkvertrages erbrachte Tätigkeit d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1989/9/13 88/13/0193

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 94;
Rechtssatz: Der Versuch des Abgabepflichtigen, seine Tätigkeit als sonstige selbständige Arbeit zu qualifizieren, weil sie der eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligten Geschäftsführers "ähnlich" sei, scheitert schon daran, daß sie als gewerb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1989

RS Vwgh 1989/9/13 88/13/0193

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 94;
Rechtssatz: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form eines Güteraustausches oder Leistungsaustausches teilnimmt. Dies setzt im allgemeinen die gru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1989

RS Vwgh 1989/9/13 88/13/0108

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/3, S 44;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rsp ist es ohne Bedeutung, wenn der Inhalt der Tätigkeit eines Abgabepflichtigen zwar dem Berufsbild etwa eines Ingenieurkonsulenten für Bauw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1989

RS Vwgh 1989/9/13 88/13/0193

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §2 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 94;
Rechtssatz: Eine nachhaltige Tätigkeit liegt vor, wenn mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Handlungen unter Ausnützung derselben Gelegenheit und derselben dauernden Verhältnisse ausgeführt we... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1989

RS Vwgh 1989/9/13 88/13/0108

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §23 Abs2;BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/3, S 44;
Rechtssatz: Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit eine gewerbliche oder eine freiberufliche im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist nicht entscheidend, ob die zu beurteilende Tätigkeit eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1989

RS Vwgh 1989/9/13 88/13/0108

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/3, S 44;
Rechtssatz: Lehre und Rsp vertreten die Auffassung, daß wenn ein Steuerpflichtiger, der kein technisches Büro führt, Aufträge für ein solches Büro, das selbst eine einem Ziviltechniker ähnliche Täti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1989

RS Vwgh 1989/9/12 88/14/0137

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §28; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 34;
Rechtssatz: § 28 EStG sieht keine Zuordnung von Geschäftsführerbezügen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vor, die mit jener des § 23 Z 2 EStG vergleichbar wäre. Die Bezüge der Geschäftsführer einer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden Personenge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1989

RS Vwgh 1989/9/12 88/14/0171

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §28;UStG 1972 §10 Abs2 Z5; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 60;
Rechtssatz: Die kurzfristige Überlassung eines Abstellplatzes auf einem abgezäunten Parkplatz an ständig wechselnde Benützer entspricht grundsätzlich dem einkommensteuerrechtlichen Begriff der Vermietung, es sei denn, daß der "Vermieter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Verpflichtung, während der Heizperiode die Funktion der Heizung täglich einmal zu überprüfen, ergibt sich auch sonst in Fällen einer zentralen Versorgung mit Heizwärme, wie sie bei nach modernen Gesichtspunkten errichteten Wohnobjekten weit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solches Ausmaß erreicht, daß sie nach außen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Eine langfristige Vermietung wird nur in besonderen Fällen zu einer gewerbl Tätigkeit führen. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Das Lüften des Hauses bei Bedarf hält sich im Rahmen der Pflichten eines Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden Vermieters (bzw seines Hausbesorgers). Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Verwaltungsmehrarbeit muß für den Vermieter anfallen oder zumindest ihm zuzurechnen sein. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die Verwaltungsmehrarbeit nicht vom Vermieter selbst, sondern in dessen Auftrag (Namen) von einem Dritten (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Gemeinschaftsräume - insb Waschküchen - stehen vielfach auch in Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwerfenden Mietobjekten zur Verfügung und auch bei solchen Objekten trifft den Vermieter idR die Verpflichtung, diese Räume in Ordnung zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Eine "gewerbl" Vermietung erfolgt vor allem in den typischen Fällen "gewerbl Beherbergung von Fremden in Hotels und Fremdenpensionen. Die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit des Vermieters besteht insb in der (ang... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Eine kurzfristige Vermietung mehrerer eingerichteter Ferienwohnungen erfordert in aller Regel eine (im E näher dargestellte) Verwaltungsarbeit, die das bei "bloßer Vermietung" übliche Ausmaß deutlich übersteigt. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Es ist auch bei einer Vermietung in Form der Vermögensverwaltung nicht ungewöhnlich, daß dafür laufend ein Dritter (Hausbesorger) zur Verfügung steht. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0049

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3EStG 1972 §23 Z1GewStG §1 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 4;
Rechtssatz: Ein Betrieb ist die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel zu einer organisatorischen Einheit. Die Bewahrung und Verbreitung einer religions philosophischen Überzeugung kann für sich allein nicht Betrieb sein.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Der Umstand, daß Ferienwohnungen nur für Ferienzwecke zur Verfügung stehen und nicht zur Befriedigung eines dauernden Wohnungsbedürfnisses verwendet werden dürfen, läßt für sich keinen Schluß auf eine deutlich überhöhte Verwaltungsarbeit zu, vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

Entscheidungen 1.741-1.770 von 1.859