RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22;
EStG 1972 §23;
EStG 1972 §25;
EStG 1972 §47 Abs3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;

Rechtssatz

Einem Arbeitnehmer wird am Dienstort üblicherweise ein Arbeitsraum bei gleichzeitiger Festlegung der Dienstzeit zur Verfügung gestellt (Abgrenzung zu Werkvertrag).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140083.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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