RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0203

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1972 §25;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;

Rechtssatz

Ist der als Prokurist der KG tätige Kommanditist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegend für die KG, nicht jedoch für die Komplementär-GmbH tätig, und werden keine außersteuerlichen Gründe für den Bestand eines Dienstverhältnisses zur GmbH dargetan, handelt die Beh nicht rechtswidrig, wenn sie eine mißbräuchliche Verhinderung der Zurechnungsregel des § 23 Z 2 EStG annimmt und die Lohnkosten als Gewinnanteil des Kommanditisten behandelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140203.X07

Im RIS seit

07.11.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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