Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs9; EStG 1988 §21 Abs1; BewG 1955 § 30 heute BewG 1955 § 30 gültig ab 18.04.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2013 BewG 1955 § 30 gültig von 15.12.2012 bis 17.04.2013 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs9; EStG 1988 §21 Abs1; BewG 1955 § 30 heute BewG 1955 § 30 gültig ab 18.04.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2013 BewG 1955 § 30 gültig von 15.12.2012 bis 17.04.2013 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z2; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 § 21 heute EStG 1988 § 21 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 EStG 1988 § 21 gültig von 30.07.1988 bis 29.10.2019 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs2; BewG 1955 §30; EStG 1988 §21 Abs1 Z2; BewG 1955 § 1 heute BewG 1955 § 1 gültig ab 28.06.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 327/1986 BewG 1955 § 30 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z3; EStG 1988 § 21 heute EStG 1988 § 21 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 EStG 1988 § 21 gültig von 30.07.1988 bis 29.10.2019 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z3;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1; EStG 1988 § 21 heute EStG 1988 § 21 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 EStG 1988 § 21 gültig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z3;LiebhabereiV 1993 §2 Abs4; EStG 1988 § 21 heute EStG 1988 § 21 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 EStG 1988 § 21 gültig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z1; EStG 1988 § 21 heute EStG 1988 § 21 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 EStG 1988 § 21 gültig von 30.07.1988 bis 29.10.2019 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, verkaufte in den Beschwerdejahren in seinem Eigentum stehende Grundstücke bestehend aus Wald und Alpe um insgesamt 5,128.000 S. In seinen Einkommensteuerklärungen für 1996 und 1997 erklärte er (nach Abzug eines Freibetrages gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988) daraus erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 145.760 S (1996) und 32.772 S (1997). Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, verkaufte in den Beschwerdejahren in ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, verkaufte in den Beschwerdejahren in seinem Eigentum stehende Grundstücke bestehend aus Wald und Alpe um insgesamt 5,128.000 S. In seinen Einkommensteuerklärungen für 1996 und 1997 erklärte er (nach Abzug eines Freibetrages gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988) daraus erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 145.760 S (1996) und 32.772 S (1997). Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, verkaufte in den Beschwerdejahren in ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4 Z1;EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat der Berechnung des auf den Holzbestand entfallenden anteiligen Gewinnes aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften zu Grunde gelegt, dass auf den Holzbestand ein Anteil am Gesamterlös aus der Veräußerung der Liegenscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4 Z1;EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Bei Waldverkäufen stellt der auf den Holzbestand entfallende Teil des Kaufpreises einen steuerpflichtigen Ertrag im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dar (Hinweis E 7. Oktober 1970, 873/68, VwSlg 4132 F/1970). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4 Z1;EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat der Berechnung des auf den Holzbestand entfallenden anteiligen Gewinnes aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften zu Grunde gelegt, dass auf den Holzbestand ein Anteil am Gesamterlös aus der Veräußerung der Liegenscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4 Z1;EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Bei Waldverkäufen stellt der auf den Holzbestand entfallende Teil des Kaufpreises einen steuerpflichtigen Ertrag im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dar (Hinweis E 7. Oktober 1970, 873/68, VwSlg 4132 F/1970). European Case Law ... mehr lesen...
Strittig ist, ob die Entgelte für die partielle Überlassung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes für die Errichtung und Betreibung eines Handymastes Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) oder aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988) darstellen. Strittig ist, ob die Entgelte für die partielle Überlassung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes für die Errichtung und Betreibung eines Handymastes Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Parag... mehr lesen...
Strittig ist, ob die Entgelte für die partielle Überlassung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes für die Errichtung und Betreibung eines Handymastes Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) oder aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988) darstellen. Strittig ist, ob die Entgelte für die partielle Überlassung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes für die Errichtung und Betreibung eines Handymastes Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Parag... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die landwirtschaftliche Nutzung der überlassenen Grundstücksfläche - wie bisher als Weide - auf Dauer unmöglich (Betonfläche). Die anderweitige - auf Dauer angelegte - Nutzung dieser Teilfläche durch Dritte steht mit der Landwirtschaft der Abgabepflichtigen in keinem Zusa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Nutzungsüberlassung von Teilen eines zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstückes erfolgt im Rahmen dieses land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, wenn es sich entweder um eine bloß vorübergehende Maßnahme handelt oder wenn der Nutzungsüberlasser auf der überlassenen Fläch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die landwirtschaftliche Nutzung der überlassenen Grundstücksfläche - wie bisher als Weide - auf Dauer unmöglich (Betonfläche). Die anderweitige - auf Dauer angelegte - Nutzung dieser Teilfläche durch Dritte steht mit der Landwirtschaft der Abgabepflichtigen in keinem Zusa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1 Z1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Nutzungsüberlassung von Teilen eines zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstückes erfolgt im Rahmen dieses land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, wenn es sich entweder um eine bloß vorübergehende Maßnahme handelt oder wenn der Nutzungsüberlasser auf der überlassenen Fläch... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erklärte als pauschalierter Landwirt in den Streitjahren 1994 bis 1996 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von jeweils 0 S und Umsätze gemäß § 22 Abs. 2 UStG 1972 (1994) von 103.827,27 S (1994), 227.753,63 S bzw. berichtigt auf 200.244,26 S (1995) und 193.694,26 S (1996). Dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung der Jahre 1994 bis 1996 ist zu entnehmen, dass der Mitbeteiligte seinen "Veredelungs- und Verarbeitungsbetrieb" bisher als landwirtsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22;UStG 1994 §22;
Rechtssatz: Die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft umfasst nur Tätigkeiten, die auf die planmäßige Nutzung der Naturkräfte gerichtet sind und Urproduktion darstellen (Hinweis E 27. November 2001, 97/14/0135). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §21 Abs2 Z1;UStG 1972 §22;UStG 1994 §22;
Rechtssatz: Ein Verarbeitungsbetrieb liegt vor, wenn die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gewonnenen Erzeugnisse in der Form verarbeitet werden, dass ein Gegenstand neuer Marktgängigkeit entsteht. Ob noch Urproduktion oder bereits eine Be- oder Verarbeitung vor... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein bezweckt nach seinen Statuten die Leistungskraft des bäuerlichen Waldes zu steigern und damit die wirtschaftliche Kraft des bäuerlichen Besitzes zu festigen. Er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988. Einziger Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, ob der Verein aus seiner Tätigkeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder solche aus Gewerbebetrieb erzielt. In seiner Eingabe vom 12. Juni 1992 beschrieb der besch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Die Erbringung von Dienstleistungen - mögen sie ihres Typus wegen auch zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit zählen - stellt keine Urproduktion dar und führt daher nicht zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Hinweis E 15. Dezember 1992, 92/14/0189). (Hier: Die durch einen Verein im Auftrag von... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §21 Abs1;EStG 1988 §23;GewStG §1;
Rechtssatz: Ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, ist ausschließlich nach steuerlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (Hinweis E 15. Dezember 1992, 92/14/0189). Die Beurteilung dieser Frage obliegt daher den Abgabenbehörden. (Hier: Auf die Mitgliedschaft der Dienstnehmer des Abgabepflichtigen bei der Land- und Forst... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Eheleute sind Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (in der Folge Gesellschaft) und führen in dieser Form einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einer Grundfläche von 1,8 ha. Die Gewinnermittlung der Gesellschaft erfolgte in den Streitjahren 1982 bis 1987 nach § 4 Abs 3 EStG 1972, hinsichtlich der Umsatzsteuer wurde gemäß § 21 Abs 8 UStG 1972 zur Regelbesteuerung optiert. Für das Jahr 1988 beantragten die Beschwerdeführer die Gewinnpausc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §21 Abs1 Z3;LiebhabereiV §1 Abs2;LiebhabereiV §2 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/14/0187
Rechtssatz: Mit einer eine Einkunftsquelle voraussetzenden Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen kann nicht das Bestehen einer Einkunftsquelle dargeta... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/14/0064, verwiesen. Mit diesem hob der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 12. Februar 1992, mit welcher sie gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Einkommen- und Gewerbesteuer 1981 bis 1985 festgesetzt und dabei die Jahresgewinne aus einem gewerblichen Grundstückshandel erfaßt hatte, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Die Annah... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/14/0064, verwiesen. Mit diesem hob der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 12. Februar 1992, mit welcher sie gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Einkommen- und Gewerbesteuer 1981 bis 1985 festgesetzt und dabei die Jahresgewinne aus einem gewerblichen Grundstückshandel erfaßt hatte, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Die Annah... mehr lesen...