RS Vwgh 1997/5/21 92/14/0185

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Veröffentlicht am 21.05.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §17 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §21 Abs1 Z3;
LiebhabereiV §1 Abs2;
LiebhabereiV §2 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/14/0187

Rechtssatz

Mit einer eine Einkunftsquelle voraussetzenden Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen kann nicht das Bestehen einer Einkunftsquelle dargetan werden (Hinweis E 27.10.1987, 87/14/0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1992140185.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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