Die beschwerdeführende Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Jänner 1979 unter der damaligen Bezeichnung S. Ges.m.b.H. gegründet. Gründungsgesellschafter waren Dr. Renate S. (später verehelichte F.) mit 99 % und Dipl. Ing. Alfred F. Geschäftsführerin war Dr. Renate (verehelichte) F. In der Folge wurde die Bezeichnung der Gesellschaft auf A. Wirtschaftsgütervermietungen Ges.m.b.H. und schließlich auf F. Vermögensverwaltungs Ges.m.b.H. umbenannt. Im Gesellschaftsvertrag vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Im Vermietungsfall macht Fremdmitteleinsatz Vermögensverwaltung noch nicht zum Gewerbebetrieb (Hinweis E 10.12.1997, 95/13/0115). European Case L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Im Vermietungsfall macht Fremdmitteleinsatz Vermögensverwaltung noch nicht zum Gewerbebetrieb (Hinweis E 10.12.1997, 95/13/0115). European Case L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Judikatur (Hinweis E 10.12.1997, 95/13/0115) erfolgt eine "gewerbliche" Vermietung von Immobilien vor allem in den typischen Fällen gewerblicher Beherbergung von Frem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Judikatur (Hinweis E 10.12.1997, 95/13/0115) erfolgt eine "gewerbliche" Vermietung von Immobilien vor allem in den typischen Fällen gewerblicher Beherbergung von Frem... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Rechtsfrage strittig, ob die Einkünfte der Beschwerdeführerin aus ihrer Tätigkeit als Psychotherapeutin als solche aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb mit der Konsequenz von gegebenenfalls vorzuschreibender Gewerbesteuer zu beurteilen sind. Während die Beschwerdeführerin nach dem Beschwerdevorbringen in einer Berufung gegen den ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §23 Z1;GewO 1973 §2 Abs1 Z11;GewRNov 1992 Art1 Z2;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit eine gewerbliche oder eine freiberufliche im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist nicht entscheidend, ob die zu beurteilende Tätigkeit (hier eine Psychotherapeu... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 7. Oktober 1993 beantragte die Beschwerdeführerin bei der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt die bescheidmäßige Feststellung der Höhe ihrer monatlichen Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung in den Jahren 1988 bis 1992. In dieser Zeit sei sie als geschäftsführende Gesellschafterin Dienstnehmerin mit einem monatlichen Bruttogehalt von S 20.000,-- gewesen. Seit 1. Februar 1993 beziehe sie von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §38;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;GSVG 1978 §25 Abs1;GSVG 1978 §25 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994080127.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betrieb von Dezember 1989 bis Mai 1991 Geldspielautomaten in einem Lokal in Graz, G-Gasse. Ab Mai 1991 stellte er die Automaten in zwei Gaststätten (Graz, S-Gasse, sowie Graz, E-Platz) auf. Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1989 bis 1991 Verluste. Aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung gelangte das Finanzamt zur Auffassung, dass mangels Vorlage der Grundaufzeichnungen die erklärten Einspielergebnisse im Schätzungswege um 10 % zu erhöhen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind an einer Hausgemeinschaft zu 90 bzw. 10 % beteiligt. Sie haben 1986 eine Altbauvilla mit einem Grundanteil von 1.567 m2 erworben und schlossen als Hausgemeinschaft 1987 einen Mietvertrag mit dem zu 90 % beteiligten Erstbeschwerdeführer über die Wohnung im ersten Stock, im Jahr 1988 mit der Zweitbeschwerdeführerin über die Wohnung im zweiten Stock und zum selben Zeitpunkt mit deren Sohn über die Wohnung im Erdgeschoß von ca. 65 m2 ab. Die Umsatzsteuer wurde fü... mehr lesen...
Nach den Sachverhaltsfeststellungen im angefochtenen Bescheid waren die Beschwerdeführerinnen bis zum Jahr 1993 Hälfteeigentümer einer Liegenschaft, "bestehend aus einem Hallenbauwerk mit Verkehrs- und Abstellflächen". Die Liegenschaft sei - so die Ausführungen im angefochtenen Bescheid - im Jahr 1987 im Rahmen der Betriebsaufgabe einer Gesellschaft, an der die beiden Beschwerdeführerinnen ebenfalls je zur Hälfte beteiligt gewesen seien, entnommen worden. Ab 1. Jänner 1988 sei die Lie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Übertragung der "Einkunftsquelle" hat für sich alleine keinen Einfluss auf die für den vorhergegangenen Zeitraum vorzunehmende Beurteilung, ob die Tätigkeit in der betriebenen Weise geeignet ist, einen wirtschaftliche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV §1;LiebhabereiV Art2;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/17 95/14/0052 2 Stammrechtssatz Die LiebhabereiV, BGBl 1990/322, ist - nach der Aufhebung ihres eine Übergangsbestimmung enthaltenden Art II durch das Erkenntnis des VfGH vom 12.12.1991, V 53/91, VfSlg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 92/13/0139 1 Stammrechtssatz Eine Betätigung ist nur dann als Einkunftsquelle anzusehen, wenn nach der ausgeübten Art der Betätigung objektive Ertragsfähigkeit vorliegt, dh wenn nach der konkreten Art der Wirtschaftsfü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung ist in erster Linie danach zu betrachten, ob die geprüfte Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Ob eine konkrete Betätigung objektiv überhaupt nicht geeignet ist, Einnahmenüberschüsse (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) zu erwirtschaften, ist eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung ... mehr lesen...
Der in Salzburg wohnhafte Beschwerdeführer erzielte im Jahr 1996 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Finanzbeamter und solche aus selbständiger Arbeit als gerichtlich beeideter Sachverständiger für Gebäudeschätzungen. Die Einkünfte aus der selbständigen Arbeit, die der Beschwerdeführer nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelte, waren im Jahr 1996 negativ. Weil über Klagen betreffend Honoraransprüche des Beschwerdeführers noch nicht entschieden war und über weitere Honoraransprüche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:SWK 1999, S 691 - S 695; SWK 1999, S 439 - S 444;
Rechtssatz: Aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ergibt sich das objektive Nettoprinzip: Aufwendungen, die durch die Erzielung des Einkommens veranlasst sind, müssen aus der Bemessungsgr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Vertreter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, begann daneben im Jahr 1987 mit einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit, die im Zusammenbau und in der Reparatur von Modellautos bestand und bei der das Betriebsergebnis gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde. Den aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen von S 13.030,-- (1987), S 11.280,-- (1988) und S 8.220,-- (1989) standen Ausgaben von S 17.526,-- (1987), S 171.070,-- (1988) und S 268.359,--... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Vor Inkrafttreten der LiebhabereiV konnte die AbgBeh eine Tätigkeit auch dann von Beginn an als "Liebhaberei" qualifizieren, wenn diese das äussere Erscheinungsbild kaufmännischer Aktivitäten aufwies. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die konkrete Art... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die ihrem äußeren Erscheinungsbild nach kaufmännische Merkmale aufweist, bedarf - soll sie steuerlich als Liebhaberei eingestuft werden - einer sorgfältigen Feststellung zumindest der wesentlichsten Aktivitäten, von denen sie gekennzeichnet ist. Dazu gehören insb ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG stellen - anders als bei einem Betriebsvermögensvergleich - der Rohstoffeinkauf und Wareneinkauf nach Maßgabe der Bezahlung Betriebsausgaben dar, denen erst allmählich entsprechende Betriebseinnahm... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog, erwarb im Jahr 1987 einen Liegenschaftsanteil, um auf der Liegenschaft mit anderen Bauherrn Kleinwohnungen zu errichten, Wohnungseigentum an einer der Wohnungen zu begründen und die Wohnung zu vermieten. Die Verwirklichung des Projektes erfolge auf Initiative der I-Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH über Auftrag der Bauherren durch verschiedene Gesellschaften. Für die Streitjahre erklärt... mehr lesen...
In der Beilage zur Einkommensteuererklärung 1992 führte die Beschwerdeführerin u.a. aus, RK habe das Patent "Lagerbeschickungseinrichtungen" entwickelt, im Jahr 1978 angemeldet und die Verwertung der R-Systeme-GmbH überlassen. Nach der Insolvenz der R-Systeme-GmbH (im Jahr 1990) habe RK die Rechte am Patent an die C-Bank verpfänden müssen. Die Beschwerdeführerin habe die Rechte am Patent am 5. September 1991 um den Preis von 150.000 S erworben. Nach dem Erwerb habe sie versucht, das P... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit muss eine Zeitspanne verstanden werden, die zum getätigt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wenn eine Betätigung von vornherein nur auf einen bestimmt begrenzten Zeitraum (von noch absehbarer Dauer) ausgerichtet ist, so liegt - in entsprechender Anwendung des Grundsatzes des § 4 Abs 4 der LiebhabereiV - nur dan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993 §2 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Betätigung, die von vornherein auf einen befristeten, überschaubaren Zeitraum ausgerichtet ist, liegt der Fall des § 2 Abs 2 letzter Satz LiebhabereiV dann vor, wenn sich die Betätigung aus der Sicht der Verhäl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV §1 Abs2 Z1;LiebhabereiV §2 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung ist § 1 Abs 2 Z 1 LiebhabereiV anzuwenden. Die Vermutung, es liege Liebhaberei vor, kann gem § 2 Abs 4 LiebhabereiV nicht widerlegt werden, wenn der Prognoseze... mehr lesen...