Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage der Einkunftsart ist für jeden Besteuerungszeitraum selbstständig zu entscheiden (Hinweis E 3. Mai 1983, 82/14/0248). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000150024.X04 Im RIS seit 31.10.2003 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1; Beachte Besprechung in:
SWK Nr. 29/2004, S 833 - S 838; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0219 E 28. Februar 2002 RS 6 Stammrechtssatz Stellt sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LiebhabereiV (mit Ausnahme de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0059 E 5. Oktober 1994 RS 1 Stammrechtssatz Das Unterscheidungsmerkmal zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Gewerbebetrieb ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darin zu erblicken... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;UStG 1994 §12;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten auch für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, bevor noch Entgelte im umsatzsteuerlichen Sinn aus Vermietung erzielt ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28;GewStG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0059 E 5. Oktober 1994 RS 1 Stammrechtssatz Das Unterscheidungsmerkmal zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Gewerbebetrieb ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darin zu erblicken... mehr lesen...
Im Jahre 1987 errichtete der Beschwerdeführer im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft eine Eigentumswohnung (Wohnpark M.). Für die Jahre 1987 bis 1990 erklärte er im Zusammenhang mit dieser Wohnung Verluste aus Vermietung und Verpachtung und machte Vorsteuern geltend. Für die Jahre ab 1991 erklärte er positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Mit Bescheiden vom 30. Juni bzw. 20. Juli 1995 nahm das Finanzamt die Verfahren betreffend Umsatzsteuer 1987 bis 1990 und Einkommens... mehr lesen...
Die Rechtsvorgänger der erst- und der zweitbeschwerdeführenden Parteien und die Drittbeschwerdeführerin (im Folgenden als die Beschwerdeführer bezeichnet) sind Geschwister. Mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Dezember 1976 errichteten sie die R GmbH, an deren Stammkapital sie zu jeweils einem Drittel beteiligt waren. Die R GmbH war Komplementärin und Geschäftsführerin der R GmbH & Co KG. Im angeführten Gesellschaftsvertrag wurden die drei Beschwerdeführer zu Geschäftsführern bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Liegt eine "Sondertilgung", somit eine nicht planmäßige Tilgung der Fremdmittel und damit eine Änderung der Bewirtschaftungsart vor, ist diese Sondertilgung bei Beurteilung der Frage, ob eine Einkunftsquelle oder Liebhaberei vorliegt, gedanklich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Sondertilgung der Fremdmittel stellt dann keine Änderung der Bewirtschaftungsart dar, wenn diese Art des Fremdmittelabbaues Teil eines von Anfang an bestandenen Planes der wirtschaftlichen Tätigkeit gewesen ist (Hinweis E 28. März 2001, 98/13/0032; E 19. Juli 2000, 96/13/0021... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25;EStG 1988 §67; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/14/0176
2000/14/0177 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0009 E 17. Oktober 2001 RS 2 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 67 EStG 1988 kann sowohl wegen ihrer Stellung in dem mit "Steuerabzug vom Arbeitsloh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof ua im Erkenntnis vom 27. Februar 2001, 2000/13/0137, zum Ausdruck gebracht hat, ist sowohl für Zeiträume vor Inkra... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zu 42,5 % an der W Holding GmbH beteiligt und übte neben dem Mehrheitsgesellschafter die Funktion des Geschäftsführers aus. Die W Holding GmbH war Alleineigentümerin der P HandelsgmbH, der W HandelsgmbH sowie der W ModevertriebsgmbH. 1990 verzichteten der Beschwerdeführer sowie der Mehrheitsgesellschafter an der W Holding GmbH teilweise auf die Ausübung eines ihnen am Grundstück in S, S-Hauptstraße 38, zustehenden Vorkaufsrechtes. Mit dem im Instanzenzug ergan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 23. März 2000, 97/15/0009, und vom 24. Februar 2000, 97/15/0166, zum Ausdruck gebracht hat, ist sowohl für Zeiträume vor Inkraft... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Juli 1988 eine Eigentumswohnung. Nach Umbau bzw Sanierung vermietete er die Wohnung ab 1. Februar 1990. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid betreffend Einkommensteuer 1988 bis 1990 und 1992 sowie Umsatzsteuer 1989, 1990 und 1992 anerkannte die belangte Behörde die Wohnungsvermietung weder als Einkunftsquelle noch als umsatzsteuerlich relevante Betätigung. Prognoserechnungen ergäben, dass die Vermietung nicht geeignet sei, innerhalb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Facharzt mit Wohnsitz in W und einem Zweitwohnsitz am G See, teilte mit Schreiben vom 5. November 1984 dem Finanzamt mit, dass er mit Kaufvertrag vom 30. Oktober 1984 eine Liegenschaft am A See zur gewerblichen Nutzung (Jausenstation, gastgewerblicher Betrieb) erworben habe. Bei einer telefonischen Rücksprache gab der Beschwerdeführer an, er beabsichtige, in den nächsten beiden Jahren auf dem erworbenen Grundstück einen Gastbetrieb zu errichten. Es werde in d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV 1993;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Sowohl für Zeiträume vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnungen als auch für Zeiträume, in welchen die LVO 1990 zur Anwendung kommt, ist eine Liegenschaftsvermietung dann als Lie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Eine Sondertilgung von Fremdmitteln zur Anschaffung des Mietobjektes, somit eine nicht planmäßige Tilgung der Fremdmittel, ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine Einkunftsquelle oder Liebhaberei vorliegt, gedanklich auszuklammern. Eine andere Beurteilung wäre nur d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes, bei der Prognoserechnung die Zinsaufwendungen nach der vom Steuerpflichtigen von vornherein gewählten Finanzierungsart anzusetzen. Eine Sondertilgung von Fremdmi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0045 E 18. März 1997 RS 3
(hier nur die ersten zwei Sätze) Stammrechtssatz Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bereits in der Vorbereitungsphase, sohin vor Erzielung der ersten Einnahmen vor, wenn sich der innere Ent... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Beamter beim österreichischen Patentamt. Daneben erhielt er auch Aufträge seines Dienstgebers zur Durchführung von "Recherchen", welche gesondert entlohnt und vom Beschwerdeführer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt wurden. In seiner "Einnahmen-Ausgabenrechnung 1999" machte er - neben anderen hier nicht strittigen Aufwendungen - Kosten für "Fremdleistungen" in Höhe von 20.000 S geltend. Z... mehr lesen...
Mit ihrer Einkommensteuererklärung für 1991 erklärte die Beschwerdeführerin negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit von 61.435 S und negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 524.715 S. Sie habe 1991 Gesellschaftsanteile in Folge einer Kapitalerhöhung von der C AG erworben, wobei die Finanzierung durch Aufnahme eines Kredites bei der R Bank erfolgt sei, erläuterte sie in der Beilage zur Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt übernahm mit Bescheid vom 6. August 1993 ... mehr lesen...
Nach einer am 27. März 1997 beim Finanzamt eingegangenen Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1996 bezog der Beschwerdeführer lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, bei denen er - im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr strittige - Werbungskosten geltend machte. Gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 23. Jänner 1998 erhob der Beschwerdeführer Berufung. Im Berufungsschriftsatz vom 3. Februar 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §93 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Qualifikation eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges unter eine bestimmte Einkunftsart ist kein Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0127 E 30. April 2003 RS 1(hier ohne vorletzten und letzten Satz) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 25. Juni 1997, 94/15/0227) können Werbungskosten unter Umständen bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor noc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0035 E 30. September 1998 RS 1 Stammrechtssatz Auch im Geltungsbereich der Liebhabereiverordnungen ist Beurt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §2 Abs4 Z2;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0129 E 22. April 1998 VwSlg 7274 F/1998 RS 3(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Setzt die Anerkennung von Aufwendungen vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten voraus, daß ein Mietobjekt ... mehr lesen...
Im Jahr 1983 erwarb der Beschwerdeführer, ein Arzt, Liegenschaftsanteile, um auf der Liegenschaft in einem Wohnpark (in der Folge Wohnpark F.) mit anderen Bauherren ein Reihenhaus zu errichten. In der Folge wurde dieses nach Einräumung von Wohnungseigentum vermietet. Der Beschwerdeführer erklärte diesbezüglich für die Jahre 1983 bis 1992 jeweils negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (im Gesamtausmaß von rund S 1,6 Mio.). Anlässlich der Veranlagung zur Einkommensteuer für d... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, der seine Tätigkeit in den Abgabenerklärungen als "Blumenhandel" bezeichnete, fand für die Jahre 1989 bis 1993 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Im Prüfungsbericht vom 22. Juni 1995 wird zur Tätigkeit des Beschwerdeführers ausgeführt, diese sei darauf gerichtet, Mohnkapseln an Endverbraucher zu verkaufen. Der Beschwerdeführer habe von Beginn seiner Tätigkeit bis zum Verkauf der "Ernte 1991" im Veranlagungsjahr 1993 Einkünfte aus Gewerbebetrieb erk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV §1 Abs2;
Rechtssatz: Eine Betätigung ist nur dann als Einkunftsquelle anzusehen, wenn nach der ausgeübten Art der Betätigung objektive Ertragsfähigkeit vorliegt, dh wenn nach der konkreten Art der Wirtschaftsführung ein p... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z1;EStG 1988 §21;
Rechtssatz: Die Veräußerung eigener landwirtschaftlicher Produkte zählt auch dann zu den Einkünften im Sinne des § 21 EStG, wenn sich dies in kaufmännischen Formen wie zB dem Verkauf in eigenen Ladengeschäften vollzieht. § 21 EStG kann nicht entnommen werden, dass nur "typische Fälle" einer landwirtschaftlichen Betätigung unter... mehr lesen...