RS Vwgh 2003/6/5 99/15/0129

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Veröffentlicht am 05.06.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Eine Sondertilgung von Fremdmitteln zur Anschaffung des Mietobjektes, somit eine nicht planmäßige Tilgung der Fremdmittel, ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine Einkunftsquelle oder Liebhaberei vorliegt, gedanklich auszuklammern. Eine andere Beurteilung wäre nur dann möglich, wenn der Fremdmittelabbau Teil eines von Anfang an bestandenen Planes der wirtschaftlichen Tätigkeit gewesen wäre (Hinweis E 28. März 2001, 98/13/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150129.X03

Im RIS seit

29.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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