RS Vwgh 2003/9/16 2000/14/0159

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Die Sondertilgung der Fremdmittel stellt dann keine Änderung der Bewirtschaftungsart dar, wenn diese Art des Fremdmittelabbaues Teil eines von Anfang an bestandenen Planes der wirtschaftlichen Tätigkeit gewesen ist (Hinweis E 28. März 2001, 98/13/0032; E 19. Juli 2000, 96/13/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140159.X03

Im RIS seit

21.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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