Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Anfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Mit Kaufvertrag vom 11. Juni 1999 erwarb der Beschwerdeführer von der Leopold Luger Privatstiftung (im Folgenden kurz: Stiftung) die Liegenschaft EZ 761, Grundstück Nr. 4/19 KG Bergham, BG Saalfelden. Für diesen Vorgang wurde mit Bescheid vom 13. Juli 1999 Grunderwerbsteuer festgesetzt. Am 5. August 1999 wurde dem Finanzamt für Gebühren und V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 17 Abs 1 Z 3 GrEStG 1987 ist nicht erfüllt, wenn es zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung kommt; die Anfechtung eines Vertrages wegen eines dabei unterlaufenen Irrtums ist gerichtlich vorzunehmen. Schlagworte Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verwei... mehr lesen...
Am 12. November 1998 schlossen die Beschwerdeführerin und die W GmbH einen "Eigentumswohnungsvertrag" über die Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Bescheid vom 14. Jänner 1999 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Grunderwerbsteuer von S 63.145,-- vor. Dieser Bescheid wurde unangefochten rechtskräftig. Mit Kaufvertrag vom 11. April 2000 erwarb Gerald M von der W GmbH diese Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Schriftsat... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 14. Jänner 1998 erwarben die beiden Beschwerdeführer von zwei Verkäufern je eine Hälfte der Liegenschaft EZ 164 GB 43110 Ried in der Riedmark. Die Vertragsurkunde wurde der Abgabenbehörde erster Instanz mit Erklärung vom 19. Jänner 1998 vorgelegt. Am 12. März 1998 stellten die Beschwerdeführer Anträge auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer und legten dazu eine mit den Verkäufern getroffene Vereinbarung vom 11. März 1998 vor, die auszugsweise folgenden Inha... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0190
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des VwGH setzt das Rückgängigmachen eines Kaufvertrages iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 voraus, dass der ursprüngliche Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor dem Vertragsabschluss hatte. Das is... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang gilt nur dann als "rückgängig gemacht" im Sinne des § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung, dh jene Verfüg... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 19. April 1995 erwarb die Hotel S. GmbH & Co KG vom Beschwerdeführer eine Anzahl von Liegenschaften des Grundbuchs I., Katastralgemeinde Gatschen, um den Kaufpreis von S 162,000.000,--. Mit vorläufigem Bescheid vom 23. Mai 1995 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz der Käuferin Grunderwerbsteuer in Höhe von S 5,810.000,-- vor. Am 7. Februar 1996 erließ das Finanzamt auch gegenüber dem Beschwerdeführer einen vorläufigen Grunderwerbsteuerb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 17 Abs 1 Z 1 und 2 GrEStG hat die Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges zur unabdingbaren Voraussetzung (Hinweis E 25. Oktober 1990, 88/16/0153; E 25. Oktober 1990, 89/16/0029). Das bedeutet, dass der Erwerbsvorgang auf Grund eines nachfolgenden gesonderten Willensaktes der Parteien oder auch nur ein... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rückerstattung der Steuer entsteht nicht schon mit der rechtlichen Möglichkeit, die Auflösung der Verträge zu verlangen, sondern erst mit der tatsächlichen Rückgängigmachung der Verträge (Hinweis E 7. Mai 1981, 1155, 1156/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt in einem Krankenhaus. Aus dieser Tätigkeit erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und - aus den Sonderklassegebühren - Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer 1999 gelangte das Finanzamt zur Auffassung, dass die Ausgaben, die der Beschwerdeführer bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgezogen wissen wollte, auch mit den Einkünften aus selbständiger Arbeit in Zusam... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §17 Abs1;EStG 1988 §2;EStG 1988 §22 Z1;
Rechtssatz: Im Rahmen der Einkommensermittlung sind die Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsquellen zu ermitteln. Sind Aufwendungen zugleich durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst, so muss der aufgewendete Betrag aufgeteilt und mit jeweils einem Teilbetrag den Einkunftsquellen zugeordnet wer... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft erwarb vom Verkäufer Alfred S das im Kaufvertrag vom 14. September 1999 näher bezeichnete Grundstück in Gmunden um S 6,650.000,00. Für diesen Erwerbsvorgang schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: Finanzamt) der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 30. September 1999 Grunderwerbsteuer von S 232.750,00 vor. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin vor, dass die Vertragsteile mit de... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ob der ursprüngliche Kaufvertrag bereits erfüllt und der Käufer bereits im Grundbuch eingetragen war, ist für die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges ohne Bedeutung (Hinweis E 30. März 2000, 99/16/0403). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000160871.X02 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0029 E 20. August 1998 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb vom Verkäufer Johann Krug das im Kaufvertrag vom 31. Oktober 1997 näher bezeichnete Grundstück in Mieming um S 2,190.000,00. Für diesen Erwerbsvorgang schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: Finanzamt) dem Beschwerdeführer mit dem rechtskräftig gewordenen Bescheid vom 15. April 1998 Grunderwerbsteuer von S 76.650,00 vor. Mit der Eingabe vom 19. Mai 1998 übermittelte der Beschwerdeführer dem Finanzamt den "Stornovert... mehr lesen...
Am 13. November 1995 schloss die W. Gesellschaft m.b.H. als Verkäuferin mit der Beschwerdeführerin als Käuferin einen Vertrag über den Kauf von insgesamt 98/683 Miteigentumsanteilen an einer neuzubildenden EZ im Grundbuch Hötting, Grundstück Nr. 1334/1 (Speckweg 2, Innsbruck), mit welchen Wohnungseigentum an einer 87,57 m2 großen Wohnung samt Terrasse, Abstellraum und Tiefgaragenplatz untrennbar verbunden war. Der Kaufpreis betrug insgesamt S 4,146.000,--. Außerdem hatte die Beschwer... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0029 E 20. August 1998 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §1071;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/642; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0139 E 26. Jänner 1995 RS 2
(hier: § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 idF 1994/682 anzuwenden) Stammrechtssatz Entscheidend für die Rückgängigmachung nach § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 ist, daß sich die Vertragspartner dera... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §1071;ABGB §1404;ABGB §1406;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/642;
Rechtssatz: Die Verkäuferin schloss mit der Abgabepflichtigen als Käuferin einen Vertrag über den Kauf von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, mit welchen Wohnungseigentum an einer Wohnung samt Terrasse, Abstellraum und Tiefgaragenplatz untrennbar... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 12. August 1997 erwarb der Beschwerdeführer von der Zenker Hausbau GmbH & Co ein "Zenker-Haus". Dem Beschwerdeführer wurde die Bauplatzbewilligung für ein näher bezeichnetes Grundstück mit Bescheid vom 2. März 1998 und die Baubewilligung mit Bescheid vom 10. März 1998 erteilt. Er erwarb mit dem von ihm unterfertigten Kaufvertrag vom 1. April 1998 von der Zenker Hausbau GmbH & Co dieses Grundstück um den Kaufpreis von S 544.825,--. Das Finanzamt für Geb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/29 98/16/0115 4 Stammrechtssatz Bei der rechtlichen Beurteilung, ob das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 GrEStG 1987 vorliegt, kommt es nur darauf an, daß der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluß innegehabt hat, durch einen der im... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und den hg. Akten 97/16/0024, sowie 95/16/0126, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Wohnungseigentumsvertrag vom 28. Juni 1993 vereinbarten die Beschwerdeführerin und Stefan Grander (die damals eine Heirat beabsichtigten) mit der P-GesmbH den Kauf von 91/1434 Anteilen bzw. 7/1434 Anteilen an der Liegenschaft EZ. 1702 GB 82114 X, je zur Hälfte, wobei mit diesen Anteilen Wohnungseigentum... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/29 98/16/0115 4 Stammrechtssatz Bei der rechtlichen Beurteilung, ob das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 GrEStG 1987 vorliegt, kommt es nur darauf an, daß der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluß innegehabt hat, durch einen der im... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im Zusammenhalt mit dem Beschwerdevorbringen der folgende unstrittige Sachverhalt: Mit zwei Notariatsakten vom 7. Oktober 1993 (finanzbehördlich erfasst unter den Nr. 440486 und 440487) veräußerte der Beschwerdeführer an Roman Korzonek zwei Liegenschaften, wofür der Erwerber entsprechend den Abgabenerklärungen vom 7. Oktober 1993 Grunderwerbsteuer vorgeschrieben erhielt und in der Folge entrichtete. Mit rechtskräftigem Urteil ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;GrEStG 1987 §17 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VwGH sind von den Anträgen auf Rückzahlung von Guthaben gemäß § 239 BAO die in den materiell-rechtlichen Vorschriften geregelten Erstattungsbeträge (zB nach § 17 GrEStG 1987) zu unterscheiden (Hinweis E 13.1... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §215 Abs4;EO §331;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;GrEStG 1987 §17 Abs5;
Rechtssatz: Ein sich aus § 17 GrEStG 1987 ergebender Rückzahlungsanspruch stellt, solange noch kein Guthaben iSd § 215 Abs 4 BAO auf dem Abgabenkonto besteht (und solange daher noch keine Geldforderung gegen die Abgabenbehörd... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 1992 verkaufte die EB und HYPO-Bank Burgenland AG (in der Folge: AG) der EB und Hypo-ImmobilienvermietungsgesellschaftmbH (in der Folge: GmbH) die im Kaufvertrag näher bezeichneten Liegenschaften. Mit Bescheid vom 7. Jänner 1993 setzte das Finanzamt für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer fest. Mit Notariatsakt vom 12. September 1995 wurde zwischen den Vertragsparteien ein Verschmelzungsvertrag errichtet. Danach wird die GmbH durch Übertra... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: Eine Parteienvereinbarung nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 muß zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossen werden, zwischen denen der seinerzeitige Erwerbsvorgang vereinbart wurde (Hinweis E 26.6.1997, 97/16/0024). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: Bei der rechtlichen Beurteilung, ob das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 GrEStG 1987 vorliegt, kommt es nur darauf an, daß der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsab... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;UmgrStG 1991; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 und die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 17 Abs 2 GrEStG 1987 ist nicht, daß das den vorangega... mehr lesen...