Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0019
95/16/0022
95/16/0023
95/16/0025
95/16/0040
95/16/0024
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/16/0026 E 28. März 1996
95/16/0027 E 28. März 1996
95/16/0028 E 28. März 1996
95/16/0029 E 28. März 1996
95/16/0030 E 28. März 1996
95/16/0032 E 28. März 1996
95/16/0033 E 28. März 199... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten 1983 und 1984 einem Schotterwerk ein Grundstück von 5 ha zum Schotterabbau zur Verfügung und erreichten damit selbst den Vorteil einer Geländekorrektur. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte die steuerliche Vertreterin des Schotterwerkes eine Abrechnung über den Schotterabbau am Grundstück der Beschwerdeführer ein, wonach diese 1983 S 48.220,50 und 1984 S 390.688,36 erhalten haben. Das Finanzamt erließ daraufhin gemäß § 303 Abs. 4 BAO neue Umsatzs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §21 Abs1 Z1 lita;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1983/032 §3 Abs1;EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: Ist im Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Grundstück erfaßt, an dem ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1983/032;EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §21;EStG 1972 §28 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: Räumt ein Landwirt einem Schotterwerk das Recht ein, von seinem Grundstück Schotter abzubauen, so kommt eine Qualifizierung der dafür bezahlten Beträge als Schadenersatz für Ernteausfall nicht in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein pauschalierter Landwirt, verkaufte Teilwaldrechte (§ 33 Abs. 2 lit. d TFLG 1978 idF vor der Novelle LGBl. 1984/18) seiner Stammsitzliegenschaft an einem im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstück im Jahre 1981 an diese Gemeinde um S 1,573.203,50 und gegen Ablösung des stehenden Holzes zu einem von der Bezirksforstinspektion festzulegenden Preis, sodaß er im erwähnten Jahr zusammen S 2,605.242,-- aus dem Geschäft einnahm. Die belangte Behörde vertrat be... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3
Rechtssatz: Bei der forstwirtschaftlichen Einheitsbewertung muß ein Bestand mit keinem oder nur geringem Gegenwartsertrag entsprechend niedriger bewertet werden, als ein solcher mit hohem Ertrag. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3
Rechtssatz: Der forstwirtschaftliche Einheitswert beruht nicht auf bloßen Wertzuwächsen im stehenden Holz, sondern auf der Fiktion von aus geschlägertem Holz realisierten Erträgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3
Rechtssatz: Unter Reinertrag ist ein (entsprechend adaptierter) Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140080.X05 Im RI... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3EStG 1972 §24 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Durchschnittssatzbesteuerung forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen erfaßt im Falle einer Betriebsveräußerung nicht den auf das stehende Holz entfallenden Veräußerungsgewinn. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3
Rechtssatz: Eine Durchschnittssatzverordnung, die eine zu niedere Durchschnittssatzbesteuerung vorsieht, wäre gesetzwidrig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140080.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: L65507 Fischerei Tirol32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §21 Abs1 Z3;FischereiG Tir 1952; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1988, 226;
Rechtssatz: Die Frage der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem § 17 Abs 1 EStG darf nicht mit der Frage der Eignung eines Fischereirechtes als Einkunftsquelle vermengt werden. Voraussetzung dafür, da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §17 Abs2;EStG 1972 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Ansatz von Betriebsausgaben mit geschätzten Beträgen ist keiner Durchschnittssatzbesteuerung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betriebe iS des § 17 Abs 1 bis Abs 3 EStG 1972 gleichzuhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986... mehr lesen...