RS Vwgh 2000/3/30 99/16/0403

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2000
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/10/29 98/16/0115 4

Stammrechtssatz

Bei der rechtlichen Beurteilung, ob das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 GrEStG 1987 vorliegt, kommt es nur darauf an, daß der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluß innegehabt hat, durch einen der im § 17 Abs 1 GrEStG 1987 genannten Rechtsvorgänge wiedererlangt (Hinweis E 21.1.1998, 97/16/0345).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160403.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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