Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §68 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: § 26 Z 7 EStG 1972 und § 26 Z 4 EStG 1988 kann in verfassungkonformer Auslegung nur die Bedeutung beigemessen werden, dass lohngestaltende Vorschriften - für steuerliche Zwecke - eine Dienstreise nicht ander... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist - so führt sie in der Beschwerde aus - auf dem Gebiet des "internationalen Tourismusmanagements, insbesondere des Verlagswesens" tätig. Im Wesentlichen besteht ihre Tätigkeit darin, Werbebeilagen für Zeitschriften zu erstellen. Es werden für Kunden, insbesondere Hotels der gehobenen Klasse, Bildreportagen erstellt und in bekannten Zeitschriften veröffentlicht. Im Zuge einer den Zeitraum 1985 bis 1988 betreffenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wenn die Abgabenbehörde davon ausgeht, dass ein Raum von 64 m2 auch dann eine Einheit darstellt, wenn das Fußbodenniveau eines Teiles dieses Raumes um drei Stufen gegenüber dem anderen Teil abgesenkt ist, so kann ihr nicht entgegengetreten werden. Daran ändert nichts, dass eine völlige Abtren... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Anerkennung von Aufwendungen für ein im Wohnhaus des Abgabepflichtigen gelegenes Arbeitszimmer als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten hat ua zur Voraussetzung, dass das Arbeitszimmer tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich bzw beruflich genutzt wird (Hinweis E 20.1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/17 91/13/0146 2 Stammrechtssatz Soweit Aufwendungen für die Lebensführung, zu denen auch die Kosten der Befriedigung des Wohnbedürfnisses zählen, mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Zusammenhang stehen, können sie nur da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde einerseits dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der Notstandshilfe mangels Notlage keine Folge gegeben und andererseits gemäß § 38 i.V.m. § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 1 AlVG der Bezug der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 9. bis 31. August 1996 widerrufen und die unberechtigt empfangene Notstandshilfe von S 6.107,-- zur Rückzahlung vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behör... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33;AlVG 1977 §36;AlVG 1977 §36a Abs1;AlVG 1977 §36a Abs2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;NotstandshilfeV §5 Abs1 idF 1995/329;
Rechtssatz: Der Einkommensbegriff des § 36a Abs 2 AlVG knüpft an den steuerrechtlichen Einkommensbegriff gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 an (hi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Jahren 1991 bis 1993 folgende Einkünfte: - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als angestellter Arzt im Krankenhaus W - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Vizebürgermeister dem Gemeinde K - Einkünfte aus nichselbstständiger Arbeit als Landtagsabgeordneter - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Primararzt. In den Jahren 1992 und 1993 kaufte der Beschwerdeführer mehrere Bilder (Anschaffungskosten insgesamt ca. 60.000 S). Auf Grund d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 Werbungskosten in der Höhe von S 113.659,-- geltend. Diese beträfen die Kosten einer Zweitwohnung sowie wöchentliche Familienheimfahrten für den Zeitraum vom 1. Jänner 1994 bis zum 31. Juli 1994. Er habe mit 31. Dezember 1993 seinen Arbeitgeber gewechselt. Sein neuer Arbeitsort liege 245 km vom bisherigen Familienwohnsitz entfernt, was einen Wohnortwechsel notwendig gemacht habe. Mit fünf minderjährige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Jahren 1991 bis 1993 folgende Einkünfte: - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als angestellter Arzt im Krankenhaus W - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Vizebürgermeister dem Gemeinde K - Einkünfte aus nichselbstständiger Arbeit als Landtagsabgeordneter - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Primararzt. In den Jahren 1992 und 1993 kaufte der Beschwerdeführer mehrere Bilder (Anschaffungskosten insgesamt ca. 60.000 S). Auf Grund d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 Werbungskosten in der Höhe von S 113.659,-- geltend. Diese beträfen die Kosten einer Zweitwohnung sowie wöchentliche Familienheimfahrten für den Zeitraum vom 1. Jänner 1994 bis zum 31. Juli 1994. Er habe mit 31. Dezember 1993 seinen Arbeitgeber gewechselt. Sein neuer Arbeitsort liege 245 km vom bisherigen Familienwohnsitz entfernt, was einen Wohnortwechsel notwendig gemacht habe. Mit fünf minderjährige... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken betreffend eine Differenzierung zwischen der steuerlichen Behandlung der Tagesgeldzahlungen des Arbeitgebers iSd § 26 Z 4 EStG 1988 und den als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemachten Tagesgelde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wenn ein Arzt (Primararzt) im Krankenhaus in den von ihm und vom Krankenhauspersonal benutzten Räumen auf seine Kosten Bilder - nämlich abstrakte Bilder, nicht wissenschaftliche, medizinische Darstellungen - anbringt, so mag er damit einem Bedürfnis nach Ästhetik entsprechen. Ein Zusammenhang zw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstä... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken betreffend eine Differenzierung zwischen der steuerlichen Behandlung der Tagesgeldzahlungen des Arbeitgebers iSd § 26 Z 4 EStG 1988 und den als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemachten Tagesgelde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstä... mehr lesen...
Der ledige Beschwerdeführer machte im Jahresausgleich 1992 und 1993 erhöhte Werbungskosten, und zwar Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten, geltend. Hiezu führte er in dem dem Antrag als Beilage angeschlossenen Schreiben vom 22. Dezember 1994 aus, er habe seinen Hauptwohnsitz in Steinhaus am Semmering und sei dort auch behördlich gemeldet. Er sei grundbücherlicher Hälfteeigentümer des Hauses und bewohne dort eine eigene Wohnung. Die auf diese Wohnung entfall... mehr lesen...
Der ledige Beschwerdeführer machte im Jahresausgleich 1992 und 1993 erhöhte Werbungskosten, und zwar Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten, geltend. Hiezu führte er in dem dem Antrag als Beilage angeschlossenen Schreiben vom 22. Dezember 1994 aus, er habe seinen Hauptwohnsitz in Steinhaus am Semmering und sei dort auch behördlich gemeldet. Er sei grundbücherlicher Hälfteeigentümer des Hauses und bewohne dort eine eigene Wohnung. Die auf diese Wohnung entfall... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0206 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/13/0030 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Fahrtkosten, die sich aus der Wahl oder Beibehalt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0206 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/13/0030 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Fahrtkosten, die sich aus der Wahl oder Beibehalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Arbeitnehmer, verursachte im Jahr 1988 auf einer beruflich veranlassten Fahrt in der Bundesrepublik Jugoslawien einen Verkehrsunfall mit einem Leihauto. Der mit ihm fahrende Arbeitskollege W. erlitt dabei schwere Verletzungen. In der Folge wurde der Beschwerdeführer zu Schadenersatzzahlungen an W. in der Höhe von S 850.000,-- sowie zur Tragung der Prozesskosten und der sonstigen Spesen verurteilt. Im Streitjahr 1995 entrichtete er einen Teilbetrag in Höh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/21 94/15/0193 1
(Hier: Der Abgabepflichtige, ein Arbeitnehmer, verursachte im
Jahr 1988 auf einer beruflich veranlassten Fahrt in der
Bundesrepublik Jugoslawien einen Verkehrsunfall mit einem Leihauto.
Ein mit ihm fahrender Arbeitskollege erlitt dabei schw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist hauptberuflich als Lehrer an einer höheren technischen Bundeslehranstalt tätig. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1993 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Operation seiner Gaumen-Kieferspalte in Höhe von S 67.219,26 als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Die Operation sei für die Weiterausübung seiner unterrichtenden Tätigkeit unumgänglich nötig gewesen. Er habe auf Grund einer Lippen-Kiefer-Gaumen-... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde für den Beschwerdeführer, einen Speditionskaufmann, im Instanzenzug die Arbeitnehmerveranlagung für 1996 durchgeführt und dabei eine Gutschrift von 6.300 S festgesetzt. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Jahr 1996 bei der S-AG und der H-GmbH als Dienstnehmer gearbeitet. Er habe in diesem Jahr auch den Grundwehrdienst geleistet. In der Berufung gegen den erstinstanzlichen Veranlagungsbescheid habe er u.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Angeborene Behinderungen stehen nicht anders als im Laufe des Lebens auftretende Krankheiten oftmals der Erzielung von Einkünften entgegen oder erschweren die Einkunftserzielung, sodass Aufwendungen zu deren Beseitigung grundsätzlich (auch) der Erhaltung von E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/15 94/13/0142 2 Stammrechtssatz Krankheitskosten sind nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (Hi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/15 94/13/0142 1 Stammrechtssatz Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 18.3.1992, 91/14/0171). Soweit sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aufwendungen für bürgerliche Kleidung zählen auch dann zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung, wenn die Kleidung tatsächlich nur in der Arbeitszeit getragen wird (Hinweis E 17.9.1990, 89/14/0277). Steuerliche Berücksichtigung können nur Aufwendungen für typische Berufskleidung finden, also für solc... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerde hat der Beschwerdeführer am 21. Dezember 1994 bei einer Dienstfahrt einen Verkehrsunfall erlitten. Sein Dienstgeber habe für die Fahrzeuge der Dienstnehmer (der Beschwerdeführer hatte die Dienstfahrt mit seinem Personenkraftwagen durchgeführt) eine Kaskoversicherung abgeschlossen gehabt. Die Besichtigung des Schadensfalles habe sich auf Grund der Weihnachtsfeiertage verzögert, sodass dem Beschwerdeführer erst mit Schreiben vom 16. Jän... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seine Tätigkeit laut Steuererklärung als Wirtschaftsjurist bezeichnet, war leitender Angestellter einer Brauerei und verlor infolge einer Umstrukturierung in der Unternehmensgruppe mit 1. November 1995 seinen Arbeitsplatz. Im Rahmen der einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses - so die belangte Behörde in der Sachverhaltsschilderung des angefochtenen Bescheides - zwischen der Brauerei und dem Beschwerdeführer sei eine Karriereberatung (Outplacement) ab... mehr lesen...